Säule 3a für Ehepaare: Wie ihr eure Vorsorge gemeinsam optimiert

März 31, 2026 10 Minuten Lesezeit
Säule 3a · Ehepaare

Säule 3a für Ehepaare: Wie ihr eure Vorsorge gemeinsam optimiert

Von Thierry Borgeat, CFA & Co-Founder · Geprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA · Stand Mai 2026 · 11 Minuten Lesezeit

Als Ehepaar habt ihr in der Säule 3a einen doppelten Hebel — und eine doppelte Falle. Den Hebel: jeder Partner darf separat einzahlen, das macht CHF 14'516 pro Jahr (2026). Die Falle: alle eure Bezüge im selben Jahr werden zusammengezählt und gemeinsam progressiv besteuert. Wer das ignoriert, verschenkt schnell CHF 10'000-25'000 bei der Auszahlung. Wer plant, holt das Maximum heraus. Dieser Artikel zeigt euch Schritt für Schritt, wie ihr eure 3a als Paar koordiniert — von der Sparphase bis zum letzten Bezug, mit Rechenbeispielen für Doppelverdiener, Teilzeit-Paare und Selbständigen-Konstellationen.

CHF 14'516
Max. 3a-Einzahlung pro Jahr als Doppelverdiener-Paar
10 Jahre
Mögliche Bezugs-Staffelung mit beiden Partnern
CHF 25'000
Typische Ehepaar-Ersparnis vs. unkoordiniert

Warum Paare anders denken müssen als Singles

Das Schweizer Steuersystem behandelt Ehepaare als eine wirtschaftliche Einheit. Das hat Konsequenzen in beide Richtungen: ihr profitiert vom Doppel-Abzug während der Einzahlungsphase — aber ihr leidet unter der Additionsregel bei der Auszahlung. Konkret:

PhaseSingleEhepaar (beide erwerbstätig)
Maximaleinzahlung 2026CHF 7'258CHF 14'516
Steuerersparnis/Jahr (ca.)CHF 1'500-2'500CHF 3'000-5'000
Maximale Staffelungs-Jahre5 Jahre5 Jahre (synchron) bis 10 Jahre (versetzt)
Additionsregel bei Bezugnur 3a + PK + Freizügigkeit (selber)3a + PK + Freizügigkeit BEIDER Partner

Die Tabelle zeigt das Spannungsfeld: höheres Potenzial, aber auch höhere Komplexität. Ohne Planung verschenkt ihr beides. Mit Planung holt ihr das Doppelte heraus.

Der Kern-Insight: Während ein Single maximal 5 Bezugsjahre nutzen kann (Alter 60-65 mit 5 Konten), kann ein Ehepaar mit cleverer Koordination bis zu 10 verschiedene Steuerjahre nutzen — wenn beide Partner alternierend beziehen und insgesamt 10 Konten haben. Das senkt die Progression auf jedem Einzelbezug dramatisch.

Die Einzahlungsphase: doppelter Steuerhebel

Wer als Paar eine optimale 3a-Strategie aufbauen will, beginnt mit maximaler Einzahlung beider Partner. Beide Konten — separat, in beider Namen, mit den jeweiligen Sozialversicherungsnummern.

Bei einem typischen Schweizer Doppelverdiener-Paar mit gemeinsamem Bruttoeinkommen von CHF 200'000 ergibt das:

StrategieEinzahlung/JahrSteuerersparnis/Jahr (ZH)Über 30 Jahre
Nur ein Partner zahlt einCHF 7'258~CHF 2'000~CHF 60'000
Beide Partner zahlen einCHF 14'516~CHF 4'000~CHF 120'000
Differenz+ CHF 7'258+ CHF 2'000+ CHF 60'000

Über 30 Jahre Sparphase summiert sich die zusätzliche Steuerersparnis auf rund CHF 60'000 — nur durch konsequente Doppel-Einzahlung. Dazu kommen die zusätzlichen Renditen auf das eingezahlte Kapital (bei 4% Rendite weitere CHF 250'000+ Vermögensaufbau).

Die 5-Konten-Regel für Paare

Jeder Partner sollte seine eigenen 5 Konten haben. Nicht 5 gemeinsame Konten — das gibt es in der Säule 3a gar nicht. Die 3a ist immer individuell, an die jeweilige AHV-Nummer gebunden.

Damit habt ihr als Paar potenziell 10 separate 3a-Konten — 5 für Partner A, 5 für Partner B. Wenn ihr diese in der Auszahlungsphase optimal staffelt, könnt ihr theoretisch über 10 Steuerjahre verteilt beziehen.

Mehr zur 5-Konten-Strategie in der Sparphase: 5-Konten-Strategie Säule 3a.

Wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist

Die Säule 3a steht nur Personen mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen offen. Wer keinen Lohn bezieht — etwa als reine Hausfrau, Hausmann, oder bei langfristiger Erwerbslosigkeit — kann nicht in die 3a einzahlen.

Das ist eine politische Schwäche des Schweizer Systems und einer der grössten Gründe für die Vorsorgelücke bei Frauen. Wer 10 Jahre nicht erwerbstätig ist (z.B. wegen Kinderbetreuung), verpasst CHF 72'580 mögliche Einzahlungen plus den Zinseszins darauf. Das sind über die Lebenszeit schnell mehrere CHF 100'000 weniger Vermögen bei Pensionierung.

Was zählt als Erwerbseinkommen?

  • Hauptberuf (auch Teilzeit ab 1 CHF Jahreslohn)
  • Nebenerwerb (selbstständig oder unselbständig)
  • Ersatzeinkommen: Tag- und Krankengelder, IV-Taggelder (nicht aber AHV-Rente)
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit: AHV-pflichtige Honorare

Was zählt NICHT als Erwerbseinkommen?

  • Vermögenseinkünfte (Dividenden, Zinsen, Mieten)
  • Unterhaltszahlungen vom Partner
  • Familien- und Kinderzulagen alleine
  • Sozialhilfe oder AHV-Rente

Tipp für Teilzeit-Paare: Wenn ein Partner nur teilweise erwerbstätig ist, lohnt sich trotzdem die maximale 3a-Einzahlung — solange die Einkünfte CHF 7'258 übersteigen. Auch bei einem Einkommen von CHF 30'000 ist die Steuerersparnis (~CHF 800-1'200/Jahr) sinnvoll. Bei sehr tiefem Einkommen unter CHF 15'000 prüft im Einzelfall.

Strategien für asymmetrische Paare

  1. Hauptverdiener füllt 3a maximal aus: höhere Steuerprogression = grösserer Hebel
  2. Teilzeit-Partner zahlt maximal ein, was er kann: jeder Franken zählt
  3. Bei Hauptverdienst > CHF 150'000: PK-Einkäufe ergänzend prüfen (höherer Steuereffekt als 3a)
  4. Bei Selbständigkeit eines Partners: grosser 3a-Abzug bis CHF 36'288 nutzen

Die Bezugsstrategie: alternierende Jahre

Hier liegt der grösste Hebel der Ehepaar-Optimierung — und gleichzeitig der teuerste Fehler. Alle Vorsorgegeld-Bezüge beider Partner im selben Steuerjahr werden addiert. Wer das ignoriert, zahlt schnell CHF 10'000 zu viel Steuern.

Die Lösung: alternierende Bezugsjahre

Das Prinzip ist einfach: in jedem Steuerjahr bezieht nur ein Partner Vorsorgegeld. So bleibt jeder Bezug für sich selbst in der niedrigsten Progressionsstufe.

Optimaler Bezugsplan über 6 Jahre (60-65)
Alter 60
Alter 61
Alter 62
Alter 63
Alter 64
Alter 65
Partner A
3a Konto 1
3a Konto 2
3a Konto 3
PK + 3a 4-5
Partner B
3a Konto 1
3a Konto 2
PK + 3a 3-5

In diesem Plan bezieht Partner A in geraden Altersjahren (60, 62, 64, 65), Partner B in ungeraden (61, 63, 65). Beide finalisieren ihren Bezug im Pensionierungsjahr 65 — aber wenn beide gleichaltrig sind, kollidieren sie dort wieder.

Die Verfeinerung: PK in unterschiedlichen Jahren

Wenn beide Partner gleichaltrig sind und beide ihre Pensionskasse als Kapital beziehen wollen, gibt es zwei Wege:

  • Frühzeitige Pensionierung eines Partners: Partner A geht mit 64 in Pension (PK-Bezug Alter 64), Partner B mit 65
  • Aufgeschobene Auszahlung: ein Partner schiebt die PK-Auszahlung auf — wenn er weiterarbeitet, kann das bis Alter 70 gehen

Auch bei nur einem Jahr Unterschied wird die Additionsregel umgangen — die Steuerersparnis kann CHF 10'000-30'000 betragen, je nach Bezugshöhe.

PK-Bezug und 3a koordinieren

Eure Koordination geht über die 3a hinaus. Die gleiche Additionsregel gilt für die Pensionskasse: PK-Kapital + 3a + Freizügigkeit beider Partner im selben Jahr = ein einziger steuerpflichtiger Topf.

Ein typisches Schweizer Doppelverdiener-Paar mit Kapitalbezug der PK hat bei Pensionierung:

  • Partner A: PK-Kapital CHF 400'000 + 3a 5× CHF 100'000 = CHF 900'000
  • Partner B: PK-Kapital CHF 300'000 + 3a 5× CHF 80'000 = CHF 700'000
  • Gemeinsam: CHF 1'600'000 Vorsorgekapital

Wenn beide alles im selben Jahr beziehen: CHF 1'600'000 als ein Bezug — Steuer in Zürich ca. CHF 175'000. Bei optimaler Staffelung über 10 Steuerjahre: ca. CHF 95'000. Ersparnis: CHF 80'000.

Drei Koordinationsregeln

  1. PK und 3a niemals im selben Jahr für die gleiche Person. 3a-Bezug entweder ein Jahr vor oder nach dem PK-Bezug.
  2. Nie beide PK-Bezüge im gleichen Jahr. Partner A's PK-Bezug und Partner B's PK-Bezug in unterschiedlichen Steuerjahren.
  3. Nie beide 3a-Bezüge im selben Jahr. Alternierende Jahre für die gestaffelten 3a-Konten.

Mehr zur Optimierung des PK-Bezugs: Kapitalbezug Pensionskasse: Steueroptimierung.

Konkretes Beispiel: Ehepaar Meier in Zürich

Andreas und Sabine Meier sind beide 60, wohnen in der Stadt Zürich. Andreas hat 4 separate 3a-Konten mit insgesamt CHF 320'000, Sabine hat 3 Konten mit insgesamt CHF 240'000. Beide haben PK-Kapital geplant: Andreas CHF 450'000, Sabine CHF 320'000.

Szenario A — Unkoordiniert

Beide beziehen alles im Pensionierungsjahr 65

Andreas und Sabine kündigen sämtliche 3a-Konten und beziehen beide PK-Kapitalien im selben Jahr.

Gesamtbezug Jahr 65: CHF 1'330'000 (320 + 240 + 450 + 320)

Steuer in Zürich (Ehepaar, gemeinsam): ca. CHF 142'000 (effektiv 10.7%)

Szenario B — Koordiniert über 6 Jahre

Alternierender Bezug 60-65

Andreas zieht in den geraden Altersjahren: 3a-Konto 1 (Alter 60) CHF 80k, 3a 2 (62) CHF 80k, 3a 3 (64) CHF 80k. Sabine in den ungeraden: 3a 1 (61) CHF 80k, 3a 2 (63) CHF 80k. Andreas bezieht im Jahr 65 PK CHF 450k + letzte 3a CHF 80k. Sabine bezieht im Folgejahr 66 PK CHF 320k + letzte 3a CHF 80k (sie geht ein Jahr aufgeschoben in Pension).

Steuer (Summe der 7 Bezüge): ca. CHF 88'000

Ersparnis durch Koordination

CHF 54'000 weniger Steuern für das Ehepaar Meier

Differenz: CHF 142'000 − CHF 88'000 = CHF 54'000. Das Ehepaar Meier zahlt mit koordiniertem Bezug 38% weniger Steuern auf das gleiche Vorsorgevermögen. Auf CHF 1'330'000 entspricht das einer zusätzlichen Rendite von 4% — einmalig, ohne Risiko, nur durch zeitliche Verteilung.

Die Schlüsselfaktoren: 5-Konten-Strategie bei beiden Partnern, ein Jahr Pensionierungs-Versetzung, und keine Doppelbezüge in einem Jahr. Das ist die Kombination aus Sparphasen-Struktur und Bezugsphasen-Choreografie.

Berechne eure Ehepaar-Strategie

Im 3a-Auszahlungssteuer-Rechner könnt ihr für jeden Partner separat die Staffelung simulieren — und sehen, wie viel ihr gemeinsam spart.

Zum Rechner →

Besondere Fälle: Scheidung, Tod, Selbständigkeit

Scheidung

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe angesparten 3a-Gelder beider Partner in der Regel hälftig geteilt — analog zur Pensionskasse. Voraussetzung: keine andere Regelung im Ehevertrag (z.B. Gütertrennung).

Die Berechnung erfolgt vom Ehedatum bis zum Datum der Scheidungseinleitung. Vor der Ehe angespartes 3a-Vermögen bleibt jeweiligem Partner. Die Aufteilung erfolgt nicht durch Kapitalauszahlung, sondern durch Transfer auf die jeweiligen Konten — kein Steuerereignis.

Tod eines Ehepartners

Der überlebende Ehepartner (oder eingetragene Partner) ist primär begünstigt. Das gesamte 3a-Guthaben des verstorbenen Partners geht automatisch an den hinterbliebenen Partner — unabhängig vom Testament. Diese Bezug ist eine Kapitalauszahlung und wird zum progressiven Tarif besteuert.

Wichtige Steueroptimierung: den geerbten 3a-Bezug NICHT im selben Jahr wie eigene 3a- oder PK-Bezüge realisieren. Auch hier gilt die Additionsregel.

Selbständigkeit eines Partners

Ist ein Partner selbstständig ohne Pensionskasse, kann er den «grossen 3a-Abzug» nutzen: bis zu 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 pro Jahr (2026). Der andere Partner mit PK bleibt beim normalen Maximum von CHF 7'258.

Konsequenz: asymmetrische Spar-Strategie. Der Selbständige baut über die 3a viel grösseres Vermögen auf — bei jährlicher Maximaleinzahlung CHF 36'288 über 35 Jahre sind das CHF 1.3M Endvermögen (4% Rendite) statt CHF 540k beim Angestellten. Bei der Auszahlung muss der Selbständige seine Bezüge entsprechend feiner staffeln — idealerweise 8-10 separate Konten.

Mehr dazu im Companion-Artikel zur 3a für Selbständige (in Kürze auf arvy.ch).

Die typischen Ehepaar-Fehler

  1. Nur ein Partner zahlt in die 3a ein. Verschenkt CHF 60'000+ Steuerersparnis über 30 Jahre.
  2. Beide beziehen alles im Pensionierungsjahr. Worst-Case-Additionsregel. Schnell CHF 30'000-50'000 zu viel Steuer.
  3. Synchroner 3a-Bezug ohne Plan. Selbst mit Staffelung: wenn beide Partner in denselben Jahren beziehen, wird wieder addiert. Alternierende Jahre sind Pflicht.
  4. Selbständigen-Partner zahlt nur CHF 7'258. Wer ohne PK ist, lässt CHF 29'000 Abzugspotenzial liegen.
  5. Vergessene Spouse-Zustimmung beim Bezug. Bei jeder Kapitalauszahlung braucht es die beglaubigte Unterschrift des Ehepartners — ohne sie kein Bezug.
  6. Scheidungs-Vereinbarung ohne 3a-Klausel. Wer nichts regelt, bekommt Standard-Hälftelung. Bei sehr asymmetrischen Konten lohnt sich individuelle Klausel.
  7. Geerbtes 3a-Guthaben unkoordiniert beziehen. Beim Tod eines Partners: nicht im selben Jahr wie eigene Bezüge realisieren.
  8. PK-Einkauf zu spät. Wer in den letzten 3 Jahren PK-Einkäufe macht, darf nicht als Kapital beziehen — Sperrfrist beachten.

Checklist: Was ihr zusammen tun solltet

Heute (Sparphase)
  • Inventarisiert beide 3a-Bestände: Anzahl Konten, Anbieter, Strategie pro Partner
  • Stellt sicher, dass beide Partner ihre Maximalbeiträge einzahlen
  • Falls ein Partner Hausfrau/Hausmann: prüft Mini-Erwerb für 3a-Zugang
  • Plant separate 5-Konten-Struktur für jeden Partner (= 10 Konten total)
10-5 Jahre vor Pensionierung
  • Plant gemeinsam den groben Bezugsfahrplan: Wer bezieht wann was?
  • Klärt mögliche Pensionierungs-Versetzung (1 Jahr Differenz kann CHF 10'000+ sparen)
  • Letzte PK-Einkäufe: spätestens 3 Jahre vor Bezug (Sperrfrist)
  • Prüft Wohnsitz-Optimierung wenn grosse Bezüge anstehen
Im Bezugsfenster (Alter 60-65)
  • Strikte alternierende Bezugsjahre einhalten
  • Bei jedem Bezug: Ehepartner-Zustimmung mit beglaubigter Unterschrift
  • PK-Bezüge in unterschiedlichen Steuerjahren plazieren
  • Geplante Pensionierungs-Anmeldung 6-12 Monate vorher
Im Pensionierungsjahr
  • Letzte 3a-Bezüge gemäss Plan finalisieren
  • PK-Bezug eines Partners (zweiter Partner ein Jahr später, falls möglich)
  • Beide Bezüge in Steuererklärung deklarieren
  • Reinvestitionsplan starten — gemeinsam, mit Risikoprofil beider Partner

Die Faustregel für Ehepaare: Beide zahlen das Maximum ein, jeder hat eigene 5 Konten, im Bezug strikt alternierende Jahre, PK-Auszahlung der Partner mindestens 1 Jahr versetzt — und ihr habt das Maximum aus eurer gemeinsamen Vorsorge geholt. Setup-Aufwand: ein langer Abend. Ersparnis über das Leben: typisch CHF 80'000-150'000 für ein Doppelverdiener-Paar.

Häufige Fragen: 3a für Ehepaare

Wie viel kann ein Ehepaar 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Jeder Partner mit Erwerbseinkommen und PK darf maximal CHF 7'258 pro Jahr — also pro Paar bis zu CHF 14'516. Ist ein Partner selbstständig ohne PK, gilt der grosse 3a-Abzug bis CHF 36'288. Partner ohne AHV-pflichtiges Einkommen können nicht einzahlen.
Werden die 3a-Bezüge beider Ehepartner zusammengezählt?
Ja — alle Vorsorgegeld-Bezüge beider Partner im selben Steuerjahr werden addiert. Säule 3a, PK und Freizügigkeit. Lösung: alternierende Bezugsjahre.
Können wir bei Ehepaaren in 10 Steuerjahren staffeln?
Theoretisch ja: 5 Konten pro Partner × alternierende Jahre = bis zu 10 separate Bezüge. Engpass ist das 5-Jahres-Fenster vor der Pensionierung (Alter 60-65). Bei unterschiedlichen Altersgruppen oder Frühpensionierungen weiten sich die Möglichkeiten auf 7-10 echte Bezugsjahre.
Was passiert mit der 3a bei Scheidung?
Die während der Ehe angesparten 3a-Gelder werden hälftig geteilt — analog zur PK. Vor der Ehe Angespartes bleibt jeweiligem Partner. Aufteilung erfolgt durch Konten-Transfer, kein Steuerereignis.
Was passiert mit der 3a beim Tod eines Ehepartners?
Der überlebende Partner ist primär begünstigt. Das Guthaben geht an ihn — Bezug als Kapital, mit progressivem Tarif besteuert. Nicht im selben Jahr wie eigene Bezüge realisieren.
Soll der nicht-erwerbstätige Partner in die 3a einzahlen?
Nicht möglich. 3a-Einzahlung nur mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen erlaubt. Ausnahme: Tag- und Krankengelder zählen als Ersatzeinkommen.
Wie koordinieren wir 3a und PK-Bezug als Ehepaar?
Idealerweise möglichst viele verschiedene Steuerjahre. Partner A 3a-Bezug Jahr X, Partner B 3a Jahr X+1, ..., Partner A PK Pensionierungsjahr, Partner B PK ein Jahr später.
Lohnt sich PK-Einkauf vor 3a-Bezug bei Ehepaaren?
Oft ja, aber 3-Jahres-Sperrfrist beachten: nach PK-Einkauf 3 Jahre kein Kapitalbezug. Beide Partner separat einkaufen — jeder profitiert vom Steuerabzug auf seinem Einkommen.

Eine Vorsorge — zwei Strategien.

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Mehr zur arvy 3a
Dieser Artikel wurde von Thierry Borgeat, CFA & Co-Founder von arvy, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, und Florian Jauch, CFA, geprüft. Stand: Mai 2026.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Steuer-, Anlage- oder Vorsorgeberatung dar. Alle Rechenbeispiele basieren auf Annahmen (kantonale Richtwerte am Hauptort, ledig oder gemeinsam veranlagt nach Standardtarif, ohne Konfession, Stand 2025/2026). Tatsächliche Steuern variieren je nach Gemeinde, Konfession und individueller Situation. Für die exakte Berechnung empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters. Steuerregeln und 3a-Beiträge können sich jederzeit ändern. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter (KAG-Lizenz nach Art. 24). Impressum & Rechtliche Hinweise