BVG-Reform 2026: Was sich bei deiner Pensionskasse ändert — und was du jetzt tun solltest

März 11, 2026 7 Minuten Lesezeit
BVG-Reform 2026: Was ändert sich bei der Pensionskasse? | arvy

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BVG-Reform 2026: Was sich bei deiner Pensionskasse ändert — und was du jetzt tun solltest

Von Thierry Borgeat, CFA & Co-Founder · Zuletzt aktualisiert: März 2026 · 10 Minuten Lesezeit

Die BVG-Reform (Reform der beruflichen Vorsorge) ist die grösste Änderung im Schweizer Pensionskassensystem seit über 20 Jahren. Sie betrifft jeden Arbeitnehmer in der Schweiz — direkt oder indirekt. Und doch verstehen die wenigsten, was sich tatsächlich ändert und was das für ihr Portemonnaie bedeutet.

In diesem Artikel erklären wir die Reform ohne Fachjargon: Was ändert sich? Wer profitiert? Wer verliert? Und was solltest du als Arbeitnehmer oder Selbständiger jetzt konkret tun?

Die Reform auf einen Blick

Die BVG-Reform hat am 22. September 2024 die Volksabstimmung knapp nicht geschafft — sie wurde mit 67.1% abgelehnt. Damit bleibt das aktuelle BVG vorerst bestehen. Aber: die Probleme, die die Reform lösen sollte, sind nicht verschwunden. Es ist wahrscheinlich, dass eine überarbeitete Vorlage kommt. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln — und genau die solltest du verstehen, um deine Vorsorge zu optimieren.

Hier sind die wichtigsten Parameter, die in der abgelehnten Vorlage geändert werden sollten — und die in einer zukünftigen Reform mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut auf dem Tisch liegen werden:

6.8% → 6.0%
Umwandlungssatz (BVG-Minimum)
CHF 25'725 → 20%
Koordinationsabzug (fix → prozentual)
CHF 22'050 → tiefer
Eintrittsschwelle
Status März 2026

Die BVG-Reform wurde im September 2024 vom Volk abgelehnt. Die bestehenden BVG-Parameter gelten weiterhin. Es wird erwartet, dass der Bundesrat eine überarbeitete Vorlage ausarbeiten wird. Die folgenden Abschnitte erklären sowohl das aktuelle System als auch die erwarteten Änderungen — damit du auf beides vorbereitet bist.


Koordinationsabzug: Warum Teilzeitarbeitende benachteiligt sind

Der Koordinationsabzug ist einer der am wenigsten verstandenen und gleichzeitig folgenschwersten Begriffe im Schweizer Vorsorgesystem. Aktuell funktioniert er so: Von deinem Bruttolohn wird ein fixer Betrag von CHF 25'725 (Stand 2026) abgezogen, bevor die Pensionskasse den versicherten Lohn berechnet. Verdienst du CHF 80'000 brutto, ist dein versicherter Lohn CHF 54'275 — nur auf diesen Betrag laufen deine PK-Sparbeiträge und Leistungen.

Das Problem: Der Koordinationsabzug ist fix — unabhängig vom Pensum. Wer 100% arbeitet und CHF 80'000 verdient, hat einen versicherten Lohn von CHF 54'275. Wer 50% arbeitet und CHF 40'000 verdient, hat einen versicherten Lohn von nur CHF 14'275 — obwohl die Arbeitskraft proportional gleich ist. Das bedeutet: Teilzeitarbeitende sind in der 2. Säule massiv unterversichert.

Die geplante Reform hätte den fixen Koordinationsabzug durch einen prozentualen Abzug von 20% des Lohns ersetzt. Bei CHF 40'000 Lohn wären das CHF 8'000 statt CHF 25'725 — der versicherte Lohn wäre von CHF 14'275 auf CHF 32'000 gestiegen. Das hätte für Hunderttausende Teilzeitarbeitende einen massiven Unterschied bei den Altersleistungen gemacht.

Bis eine Reform in Kraft tritt, gilt: Wenn du Teilzeit arbeitest, hast du wahrscheinlich eine erhebliche Vorsorgelücke in der 2. Säule. Prüfe das mit unserem Vorsorgelücke-Rechner.


Umwandlungssatz: Warum die Renten unter Druck stehen

Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Rente du pro CHF 100'000 angespartem Altersguthaben jährlich erhältst. Aktuell beträgt der BVG-Mindest-Umwandlungssatz 6.8% — pro CHF 100'000 Guthaben gibt es also CHF 6'800 Rente pro Jahr.

Das Problem: Dieser Satz wurde festgelegt, als die Lebenserwartung kürzer und die Anlagerenditen höher waren. Heute leben Pensionierte länger (ein 65-Jähriger lebt im Schnitt noch 21 Jahre), und die Anlagerenditen sind tiefer. Die Pensionskassen müssen die Differenz querfinanzieren — auf Kosten der jüngeren Generation, deren Altersguthaben weniger stark verzinst wird.

Die geplante Reform hätte den BVG-Mindest-Umwandlungssatz auf 6.0% gesenkt. Was das konkret bedeutet: Bei CHF 400'000 Altersguthaben wäre die jährliche Rente von CHF 27'200 auf CHF 24'000 gesunken — eine Reduktion von CHF 3'200 pro Jahr oder CHF 267 pro Monat.

Was viele nicht wissen

Der Mindest-Umwandlungssatz von 6.8% gilt nur für das BVG-Obligatorium. Viele Pensionskassen rechnen das überobligatorische Guthaben bereits heute zu deutlich tieferen Sätzen von 5.0–5.8% um. Wenn dein Arbeitgeber mehr als das Minimum in die PK einzahlt (was häufig der Fall ist), ist dein effektiver Umwandlungssatz wahrscheinlich schon unter 6.8%. Prüfe deinen Pensionskassenausweis.


Eintrittsschwelle: Wer heute gar nicht versichert ist

Aktuell muss dein jährliches Einkommen mindestens CHF 22'050 betragen (Stand 2026), damit du überhaupt obligatorisch in der Pensionskasse versichert bist. Verdienst du weniger — zum Beispiel weil du in einem kleinen Pensum arbeitest oder mehrere kleine Jobs hast — fällst du komplett durch das Netz der 2. Säule.

Das betrifft geschätzt 70'000 bis 100'000 Personen in der Schweiz — überproportional Frauen, Teilzeitarbeitende und Personen mit mehreren kleinen Arbeitsverhältnissen. Sie sparen keine Pensionskassenbeiträge an und erhalten im Alter keine Rente aus der 2. Säule.

Die geplante Reform hätte die Eintrittsschwelle deutlich gesenkt, sodass mehr Personen Zugang zur beruflichen Vorsorge erhalten hätten. Bis das passiert, ist die Säule 3a für Menschen unter der Eintrittsschwelle besonders wichtig — sie ist der einzige steuerbegünstigte Vorsorgeweg neben der AHV.


Sparbeiträge: Das aktuelle Modell und was geplant war

Heute steigen die BVG-Sparbeiträge mit dem Alter — eine Struktur, die ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, weil sie für Arbeitgeber teurer sind:

Alter Aktuell (BVG-Minimum) Geplant (Reform)
25–347%9%
35–4410%9%
45–5415%14%
55–6518%14%

Die Reform hätte die Beiträge für Jüngere erhöht und für Ältere gesenkt — ein wichtiger Schritt, um die Altersbenachteiligung auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Gleichzeitig hätten junge Arbeitnehmer durch die höheren Beiträge früher mit dem Vermögensaufbau begonnen, was dank des Zinseszinseffekts langfristig vorteilhaft gewesen wäre.


Übergangsgeneration: Wer sollte kompensiert werden?

Die grösste Streitfrage der Reform betraf die Übergangsgeneration — die Jahrgänge, die durch den tieferen Umwandlungssatz weniger Rente erhalten hätten, aber nicht mehr genug Zeit haben, die Lücke durch höhere Sparbeiträge zu kompensieren. Die Reform sah einen Rentenzuschlag für 15 Jahrgänge vor, finanziert über eine Solidaritätsbeitrag aller Versicherten.

Dieser Mechanismus war einer der Hauptgründe für die Ablehnung — er wurde als zu kompliziert, zu teuer und als Umverteilung von Jung zu Alt kritisiert. Eine zukünftige Reform wird dieses Problem anders lösen müssen.


Gewinner und Verlierer im aktuellen System

Benachteiligt im aktuellen System: Teilzeitarbeitende (hoher fixer Koordinationsabzug frisst den versicherten Lohn), junge Arbeitnehmer (niedrige Sparbeiträge in den wichtigsten Zinseszins-Jahren), Personen mit Einkommen unter CHF 22'050 (gar nicht versichert), und alle, die auf den BVG-Mindest-Umwandlungssatz angewiesen sind (er ist mathematisch zu hoch und wird querfinanziert).

Bevorzugt im aktuellen System: Personen kurz vor der Pensionierung (profitieren vom hohen Umwandlungssatz auf Kosten der Jüngeren), Gutverdiener mit überobligatorischen Leistungen (der fixe Koordinationsabzug trifft sie weniger hart), und Arbeitgeber älterer Mitarbeitender (zahlen aktuell hohe Beiträge, die eine Reform gesenkt hätte).


Was du jetzt konkret tun solltest

1. Pensionskassenausweis verstehen

Dein PK-Ausweis ist das wichtigste Dokument für deine Altersvorsorge — und die meisten Schweizer werfen ihn ungelesen in eine Schublade. Lies unseren Guide: Dein Pensionskassenausweis erklärt. Achte besonders auf den Umwandlungssatz (obligatorisch vs. überobligatorisch), die prognostizierte Altersrente, und den möglichen Einkaufsbetrag.

2. Vorsorgelücke berechnen

Viele Menschen realisieren erst mit 55, dass ihre Pensionskasse nicht reicht. Nutze unseren Vorsorgelücke-Rechner, um zu sehen, wo du stehst — und was du tun kannst, solange du noch Zeit hast.

3. Säule 3a maximieren

Egal was mit der BVG-Reform passiert: Die Säule 3a bleibt der effektivste Weg, steuerbegünstigt für das Alter zu sparen. Zahle jedes Jahr den Maximalbetrag ein (2026: CHF 7'258). Und investiere das Geld — lass es nicht auf dem Sparkonto. Die Differenz über 30 Jahre ist enorm. Nutze unseren 3a-Steuerersparnis-Rechner für deine persönliche Berechnung.

4. Pensionskassen-Einkauf prüfen

Wenn dein PK-Ausweis einen möglichen Einkaufsbetrag zeigt, ist das eine Chance: Einkäufe in die Pensionskasse sind vollständig steuerlich absetzbar und erhöhen deine Altersleistungen. Aber: prüfe zuerst, ob deine Pensionskasse finanziell gesund ist (Deckungsgrad über 100%). Ein Einkauf in eine unterdeckte Kasse kann riskant sein.

5. Nicht auf die Politik warten

Die BVG-Reform wurde abgelehnt, und bis eine neue Vorlage steht und umgesetzt wird, vergehen Jahre. Warte nicht darauf. Handle jetzt: maximiere deine 3a, prüfe Einkäufe, und investiere dein Erspartes. Die beste Vorsorge ist die, die du selbst in die Hand nimmst.

Die Pensionskasse ist wichtig — aber sie ist nur ein Drittel deiner Altersvorsorge. Die restlichen zwei Drittel liegen in deiner Hand.

Häufige Fragen

Ist die BVG-Reform gescheitert?
Die Vorlage vom 22. September 2024 wurde mit 67.1% abgelehnt. Es wird erwartet, dass eine überarbeitete Version kommt, aber ein Zeitrahmen ist noch nicht bekannt.
Was gilt aktuell für den Umwandlungssatz?
Der BVG-Mindest-Umwandlungssatz bleibt bei 6.8% für das Obligatorium. Viele Kassen wenden für das Überobligatorium bereits tiefere Sätze an (5.0–5.8%).
Ändert sich etwas am Koordinationsabzug?
Nein, der fixe Koordinationsabzug von CHF 25'725 bleibt bestehen, bis eine neue Reform in Kraft tritt. Teilzeitarbeitende bleiben damit weiterhin benachteiligt.
Was kann ich als Teilzeitarbeitende tun?
Maximiere deine Säule 3a (CHF 7'258/Jahr), prüfe ob dein Arbeitgeber eine überobligatorische PK-Lösung anbietet, und berechne deine Vorsorgelücke mit unserem Rechner. Die 3a ist der wichtigste Ausgleich für die PK-Lücke bei Teilzeit.
Soll ich mit einem PK-Einkauf warten, bis die Reform kommt?
Nein. Die Steuerersparnis eines PK-Einkaufs gilt jetzt — und Zinseszins arbeitet für dich, je früher du einzahlst. Warten kostet dich Rendite. Prüfe aber den Deckungsgrad deiner Kasse vor einem Einkauf.

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Dieser Artikel wurde von Thierry Borgeat, CFA, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, geprüft. Zuletzt aktualisiert März 2026.

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