ETF Sparplan Steuern Schweiz: der Guide


Wer einen ETF-Sparplan startet, stösst früher oder später auf die Frage, was davon in der Steuererklärung landet. Die Antwort ist übersichtlicher, als viele befürchten — aber sie enthält einen Punkt, der regelmässig übersehen wird.
Für natürliche Personen im Privatvermögen sind Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen in der Schweiz steuerfrei. Steigt dein Depot über zwanzig Jahre von CHF 100'000 auf CHF 400'000, zahlst du auf diese CHF 300'000 keine Einkommenssteuer — weder laufend noch beim Verkauf.
Das ist ein struktureller Vorteil. In vielen Nachbarländern greift beim Verkauf eine Abgeltungs- oder Kapitalertragssteuer, die einen erheblichen Teil des Zuwachses abschöpft. In der Schweiz bleibt dieser Teil vollständig bei dir.
Die Grenze heisst «gewerbsmässiger Wertschriftenhandel». Wer sehr häufig handelt, kurze Haltedauern hat, mit Fremdkapital arbeitet oder systematisch derivative Instrumente einsetzt, kann als gewerbsmässig eingestuft werden — dann sind Gewinne steuerbar. Ein langfristiger Sparplan mit Buy-and-Hold ist von dieser Diskussion praktisch nicht betroffen.
Der Wert deines Depots am 31. Dezember zählt zu deinem steuerbaren Vermögen. Die Vermögenssteuer ist eine kantonale und kommunale Steuer, die Sätze unterscheiden sich entsprechend deutlich. In der Praxis bewegt sie sich meist im Promillebereich des Vermögens, und die meisten Kantone kennen Freibeträge.
Praktisch bedeutet das: Du trägst den Stichtagswert ins Wertschriftenverzeichnis ein. Den Wert liefert dir der Steuerauszug deiner Depotstelle.
Die Erträge, die ein Fonds vereinnahmt — im Wesentlichen Dividenden und Zinsen — gelten bei dir als steuerbares Einkommen. Das gilt auch dann, wenn du sie nie ausbezahlt bekommst.
Genau hier liegt das häufigste Missverständnis. Bei einem thesaurierenden Fonds werden die Erträge automatisch wieder angelegt. Es fliesst kein Geld auf dein Konto — steuerbar sind sie trotzdem. Der Fiskus unterscheidet nicht danach, ob ein Ertrag ausbezahlt oder reinvestiert wurde, sondern danach, ob er angefallen ist.
Was das praktisch heisst: Bei einem thesaurierenden ETF versteuerst du Einkommen, das du nicht in bar erhalten hast. Bei einem breiten Weltindex mit einer Dividendenrendite um zwei Prozent ist der Betrag überschaubar, aber er existiert — und er wächst mit dem Depot.
Für die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend ändert das in der Schweiz wenig: Steuerlich werden beide gleich behandelt. Der Unterschied liegt in der Bequemlichkeit der Wiederanlage, nicht in der Steuerlast.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung führt mit ICTax eine Kursliste, in der für jeden erfassten Fonds der Steuerwert per Stichtag und der steuerbare Ertrag pro Anteil publiziert sind. Das ist die massgebliche Quelle für die Deklaration.
Du musst dort in der Regel nicht selbst suchen. Ein ordentlicher Steuerauszug weist Depotwert und steuerbare Erträge bereits in der Form aus, die in die Steuererklärung gehört. Für arvy Kundinnen und Kunden ist dieser Auszug Teil des Jahresabschlusses.
Hier lohnt es sich, zwei Dinge auseinanderzuhalten.
Auf Fondsebene fällt Quellensteuer an, bevor Dividenden überhaupt im Fonds ankommen. Diese kannst du nicht zurückfordern. Beeinflussbar ist sie nur über das Fondsdomizil — irische Fonds zahlen auf US-Dividenden 15% statt 30%. Die Details stehen in Irische ETF: 15% statt 30% Quellensteuer.
Auf Anlegerebene geht es um Erträge, die dir direkt zufliessen. Bei Schweizer Dividenden wird die Verrechnungssteuer erhoben, die du über die korrekte Deklaration vollständig zurückerhältst. Genau dafür existiert das Wertschriftenverzeichnis.
Nein. Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen sind in der Schweiz steuerfrei — unabhängig davon, ob du verkaufst oder die Position hältst. Ausnahmen gelten nur bei Einstufung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler.
Nein. Die im Fonds vereinnahmten Erträge sind auch bei Thesaurierung steuerbares Einkommen. Der Unterschied zu ausschüttenden Fonds liegt in der Handhabung der Wiederanlage, nicht in der Steuerlast.
Die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie publiziert für erfasste Wertschriften den Steuerwert per Stichtag und den steuerbaren Ertrag pro Anteil — die massgeblichen Werte für die Steuererklärung.
Sie ist kantonal und kommunal geregelt und bewegt sich in der Praxis meist im Promillebereich des steuerbaren Vermögens. Die meisten Kantone kennen Freibeträge, unterhalb derer keine Vermögenssteuer anfällt.
Massgeblich sind unter anderem Haltedauer, Transaktionsvolumen, Fremdfinanzierung und der Einsatz von Derivaten. Ein langfristig ausgerichteter Sparplan ohne Fremdkapital fällt praktisch nie darunter. Bei Unsicherheit lohnt sich eine Fachperson.
Die eidgenössische Umsatzabgabe fällt beim Handel über einen Schweizer Effektenhändler an und ist bei ausländischen Titeln höher als bei inländischen. Sie ist gesetzlich vorgegeben, bei allen Anbietern gleich und wird pro Transaktion erhoben.
Nein. Als in der Schweiz steuerpflichtige Person deklarierst du dein weltweites Vermögen und Einkommen ausschliesslich in deiner Schweizer Steuererklärung. Das Fondsdomizil begründet keine zusätzliche Steuerpflicht im Ausland.
Vermögen und Erträge minderjähriger Kinder werden in der Regel den Eltern zugerechnet und in deren Steuererklärung deklariert. Mit der Volljährigkeit wechselt das. Die kantonalen Regelungen unterscheiden sich, insbesondere bei Schenkungen.
Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz, und es gilt das Steuerrecht des neuen Wohnsitzstaats — das Kapitalgewinne oft anders behandelt. Wer einen Wegzug plant, sollte die Folgen vorher klären.
Kosten, Steuern, Domizil und Mechanik an einem Ort.
Die Quellensteuer, die im Fonds anfällt — und wie man sie halbiert.
Was der Steuerabzug der Säule 3a in deinem Kanton wirklich bringt.
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Zum ETF Sparplan →Dieser Beitrag wurde von Thierry Borgeat, Mitgründer von arvy, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, und Florian Jauch, CFA, geprüft.
Disclaimer: arvy AG ist ein von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 des Kollektivanlagengesetzes (KAG). Dieser Beitrag dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die dargestellten Berechnungen sind Modellrechnungen auf Basis der genannten Annahmen und keine Prognose; sie unterstellen eine konstante Rendite und eine monatliche Verzinsung zum nominellen Jahreszins. Die historische Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Anlagen in Aktien unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Steuerliche Auswirkungen sind kantonal und individuell unterschiedlich — kläre deine Situation mit einer Fachperson ab.