Finanzen nach dem Tod des Partners in der Schweiz

Februar 9, 2026 8 Minuten Lesezeit
Finanzen nach dem Tod des Partners & Vermögen vererben: Der komplette Schweizer Guide | arvy

Lernen / Vorsorge

Wenn ein Partner stirbt, stehen Hinterbliebene oft vor einem finanziellen Chaos. Konten werden gesperrt, das Depot ist unzugänglich, Rechnungen laufen weiter — und niemand erklärt, was jetzt zu tun ist.

Gleichzeitig haben die wenigsten Schweizer ihre Erbfolge wirklich geregelt: kein Testament, keine Vollmachten, keine Dokumentation. Die Folge: Monate an Bürokratie, unnötige Kosten und ein überlebender Partner, der nicht weiss, wohin mit dem Vermögen.

Dieser Guide kombiniert alles, was du wissen musst — von den ersten Stunden nach dem Tod über Erbrecht und Steuern bis zur konkreten Vorbereitung, die du heute noch treffen kannst. Für Ehepaare, Konkubinatspaare und Familien in der Schweiz.

Was passiert sofort nach dem Tod?

In der Schweiz werden beim Tod einer Person sämtliche Bankkonten und Depots vorübergehend gesperrt. Die Bank muss sicherstellen, dass die Erben korrekt identifiziert werden, bevor sie Zugang gewährt. In der Praxis bedeutet das:

  • Gemeinschaftskonten werden auf einen Verfügungsberechtigten reduziert — aber nur wenn vorher eine Vollmacht erteilt wurde
  • Einzelkonten und Depots werden komplett gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt
  • Daueraufträge (Miete, Krankenkasse, Versicherungen) laufen je nach Bank noch 1–3 Monate weiter, dann stoppen sie
  • Kreditkarten des Verstorbenen werden sofort gesperrt

Die Sperrung dauert in der Regel 4–8 Wochen, kann aber bei komplizierteren Erbverhältnissen — mehrere Erben, angefochtenes Testament, ausländische Vermögenswerte — deutlich länger dauern. Verzögerungen von bis zu 6 Monaten sind keine Seltenheit.

Wichtig

Miete, Krankenkassenprämien und laufende Rechnungen müssen auch während der Sperrung bezahlt werden. Stelle sicher, dass dein Partner Zugang zu einem eigenen Konto mit genügend Liquidität hat — mindestens 3–6 Monatsausgaben.


AHV, Pensionskasse und Säule 3a: Was steht dem Hinterbliebenen zu?

AHV-Witwenrente (1. Säule)

Frauen erhalten eine Witwenrente, wenn sie beim Tod des Ehemannes mindestens ein Kind haben oder über 45 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Witwenrente beträgt 80% der Altersrente des Verstorbenen — maximal CHF 1'960/Monat (2026). Männer erhalten eine Witwerrente nur solange sie minderjährige Kinder haben.

Bei Konkubinatspaaren besteht kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen der AHV. Das ist einer der gewichtigsten finanziellen Nachteile gegenüber verheirateten Paaren — und wird bei der Familienplanung oft übersehen.

Pensionskasse (2. Säule)

Die meisten Pensionskassen zahlen dem überlebenden Ehepartner eine Ehegattenrente von 60% der versicherten Altersrente — lebenslänglich. Zusätzlich gibt es häufig ein einmaliges Todesfallkapital. Die genauen Leistungen variieren stark je nach Pensionskasse und Reglement. Prüfe den PK-Ausweis beider Partner — und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.

Säule 3a

Guthaben in der Säule 3a gehen an den überlebenden Ehepartner (oder eingetragenen Partner). Bei Konkubinatspaaren muss der Partner in der Begünstigungsordnung explizit genannt sein — sonst geht das Geld an die Eltern oder Geschwister. Die Auszahlung wird als Kapitalleistung besteuert (separat, zu einem reduzierten Satz).

Tipp

Fordere noch heute den PK-Ausweis beider Partner an und prüfe die Hinterlassenenleistungen. Viele sind überrascht, wie tief (oder hoch) diese tatsächlich ausfallen.

Wie viel bleibt netto übrig? Der arvy Budget-Rechner berechnet Sozialabgaben, Steuern und dein freies Budget — auch für Ehepaare mit Partner-Einkommen.


Was passiert mit dem Aktien-Depot?

Wenn der verstorbene Partner ein Depot mit Aktien, ETFs oder Fonds bei einer Bank oder einem Broker (z.B. Swissquote, PostFinance, IBKR) hatte, geschieht Folgendes:

Das Depot wird gesperrt, bis die Erbfolge geklärt ist. Die Wertschriften bleiben bestehen — sie werden nicht automatisch verkauft. Der Wert schwankt natürlich weiter mit dem Markt. Sobald der Erbschein vorliegt, können die Wertschriften auf ein Depot der Erben übertragen oder verkauft werden.

Steuern bei der Erbschaft

In den meisten Schweizer Kantonen sind Erbschaften zwischen Ehepartnern steuerfrei. Auch Kinder zahlen in vielen Kantonen keine oder sehr tiefe Erbschaftssteuern. Entscheidend: In der Schweiz gibt es keine Kapitalgewinnsteuer auf privaten Wertschriften. Aktien mit hohen unrealisierten Gewinnen können steuerfrei verkauft werden — ein enormer Vorteil des Schweizer Steuersystems.

ErbeDie meisten KantoneAusnahmen
EhepartnerSteuerfreiSteuerfrei in allen 26 Kantonen
KinderSteuerfrei oder sehr tiefVD, NE, LU: bis 3.5%
Geschwister5–15%Variiert stark nach Kanton
Nicht-Verwandte15–40%SZ, OW: keine Erbschaftssteuer

Das häufigste Problem: Fehlende Dokumentation

Nur ein Partner kennt die Zugangsdaten zum Depot, weiss welche Aktien warum gekauft wurden und hat eine Strategie. Der andere Partner steht nach dem Tod vor einem Bildschirm voller Ticker-Symbole und weiss nicht, was tun. Dieses Szenario betrifft tausende Schweizer Haushalte — und es ist vermeidbar.

Typisches Szenario

Ein Ehemann hält 15 Einzelaktien bei Swissquote. Er stirbt. Die Frau hat nie investiert. Ein Bankberater empfiehlt, alles zu verkaufen und in hauseigene Fonds umzuschichten — mit 1.5% Jahresgebühren. Auf CHF 500'000 sind das CHF 7'500/Jahr. Über 20 Jahre: CHF 150'000 an Gebühren. Das ist kein Rat — das ist ein Geschäftsmodell. → Was Investieren wirklich kostet


Erbrecht in der Schweiz seit 2023: Was du wissen musst

Das Schweizer Erbrecht wurde per 1. Januar 2023 grundlegend revidiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament)

  • Ehepartner + Kinder: Ehepartner erhält die Hälfte, die andere Hälfte teilen sich die Kinder gleichmässig
  • Ehepartner, keine Kinder: Ehepartner erhält drei Viertel, ein Viertel geht an die Eltern (oder deren Nachkommen)
  • Kein Ehepartner, keine Kinder: Eltern erben alles, danach Geschwister

Pflichtteile (seit 2023 reduziert)

  • Kinder: Die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher: drei Viertel)
  • Ehepartner: Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
  • Eltern: Seit 2023 kein Pflichtteil mehr — das vergrössert den Gestaltungsspielraum erheblich

Die freie Quote — der Teil, den du frei verteilen kannst — ist seit 2023 deutlich grösser geworden. Bei einem Ehepaar mit Kindern beträgt sie jetzt die Hälfte des Nachlasses (vorher nur ein Viertel). Das gibt dir wesentlich mehr Möglichkeiten, deinen Partner maximal zu begünstigen.

Wichtig für Konkubinatspaare: Ohne Testament erbt der unverheiratete Partner gar nichts. Null. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Blutsverwandte und Ehepartner. Wer mit seinem Partner zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein, braucht zwingend ein Testament — und muss wissen, dass je nach Kanton hohe Erbschaftssteuern anfallen (15–40% für Nicht-Verwandte).


Testament, Vorsorgeauftrag und Vollmachten

Testament: Warum jeder eins braucht

Ein Testament ist nicht nur für Millionäre. Auch bei bescheidenem Vermögen regelt es entscheidende Fragen: Meistbegünstigung des Ehepartners (über die gesetzliche Hälfte hinaus), Nutzniessung (Partner darf Vermögen nutzen, Substanz geht später an Kinder), Teilungsvorschriften (wer bekommt das Haus, die Aktien, das Sparkonto?) und Vermächtnisse an Personen ausserhalb der Erblinie.

Ein handschriftliches Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Ein getipptes oder am Computer verfasstes Testament ist nur mit notarieller Beurkundung gültig. Kosten beim Notar: CHF 500–2'000 je nach Komplexität.

Tipp

Hinterlege dein Testament bei der Wohnsitzgemeinde oder beim Bezirksgericht. So geht es nicht verloren und wird im Todesfall automatisch eröffnet.

Vorsorgeauftrag: Für den Fall vor dem Tod

Was passiert, wenn du nicht stirbst, sondern durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz urteilsunfähig wirst? Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) — ein behördliches Verfahren, das Monate dauern und tausende Franken kosten kann.

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer deine finanziellen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Er muss handschriftlich oder notariell beurkundet sein und wird erst bei tatsächlicher Urteilsunfähigkeit wirksam.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht ermöglicht dem Partner, auch nach dem Tod auf Konten zuzugreifen, ohne auf den Erbschein warten zu müssen. Wichtig: «Über den Tod hinaus» muss explizit vermerkt sein. Kläre das direkt mit deiner Bank — viele Standardvollmachten erlöschen automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers.


Die Dokumenten-Checkliste: Jetzt vorbereiten

Erstelle einen Ordner (physisch oder digital, mit Backup), der folgende Informationen enthält:

Finanzielle Dokumente

  • Liste aller Bankkonten und Depots (Bank, IBAN, Zugangsdaten)
  • Pensionskassenausweise (PK-Ausweis) beider Partner
  • Säule-3a-Konten (Institut, Kontonummer)
  • Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Hausrat, Haftpflicht, Zusatzversicherungen)
  • Steuererklärungen (letzte 3 Jahre)
  • Hypothekenverträge und Mietverträge
  • Lohnausweise oder Rentenbestätigungen

Rechtliche Dokumente

  • Testament (Original + Standort der hinterlegten Kopie)
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Vorsorgeauftrag
  • Bankvollmachten
  • Patientenverfügung

Praktische Informationen

  • Passwort-Manager Master-Passwort (oder Passwortliste)
  • Kontaktdaten: Notar, Steuerberater, Arbeitgeber, Versicherungsberater
  • Bestattungswünsche
  • Digitale Konten: Email-Passwort, Social Media, Cloud-Speicher
Das Wichtigste

Dein Partner muss wissen, wo dieser Ordner liegt. Kein Ordner nützt etwas, wenn niemand davon weiss.


Der «Was-wenn»-Brief: Ein konkretes Beispiel

Schreibe ein Dokument mit dem Titel: «Was du tun sollst, wenn ich nicht mehr da bin.» Darin sollte stehen:

  • Die ersten 5 Anrufe: (1) Hausarzt/Spital, (2) Bestattungsinstitut, (3) Arbeitgeber, (4) Bank — Vollmacht aktivieren, (5) Steuerberater/Notar
  • Wo die Dokumente liegen: Physischer Ordner (Standort), digitaler Ordner (Zugang), Passwort-Manager (Master-Passwort)
  • Was mit dem Geld passieren soll: «Verkaufe nichts überstürzt. Das Portfolio läuft weiter. Wenn du Beratung brauchst, kontaktiere [Name/Firma]. Vermeide Bankberater, die dir teure Produkte verkaufen wollen.»
  • Wer helfen kann: Name und Kontakt einer vertrauenswürdigen Person mit Finanzkenntnissen

Es klingt morbide. Aber es ist einer der grössten Liebesbeweise, die du deinem Partner geben kannst. Und es dauert nur einen Nachmittag.


Die Lösung: Ein Portfolio das beide verstehen

Für die Situation vieler Schweizer Ehepaare — ein erfahrener Investor mit einer unerfahrenen Partnerin (oder umgekehrt) — ist die eleganteste Lösung ein Portfolio, das einfach genug ist für beide:

  • Professionell verwaltetes Qualitätsportfolio: Statt 15 Einzelaktien ein diversifiziertes Portfolio aus den besten Unternehmen der Welt. Von arvy zusammengestellt, FINMA-reguliert, mit KAG-Lizenz. → Quality Investing erklärt
  • Automatischer Sparplan: Ab CHF 1/Monat. Einmal einrichten, läuft automatisch weiter — auch nach dem Tod eines Partners. → Der Dauerauftrag als Verbündeter
  • Tiefe, transparente Gebühren: 0.69–0.89% Verwaltungsgebühr + 0.15–0.22% Produktkosten. Keine versteckten Kosten. → Alle Gebühren im Detail
  • Gründer investieren mit: Florian, Patrick und Thierry haben jeweils über CHF 100'000 im selben Portfolio. → Skin in the Game
  • Einfach genug für beide: Die App ist so gestaltet, dass auch ein Partner ohne Börsenerfahrung versteht, was im Portfolio passiert.
  • Übertragbar: Im Erbfall können Anteile einfach auf den überlebenden Partner übertragen werden — ohne das Portfolio auflösen zu müssen.
  • Zwei Wege: Entweder über die arvy App (Sparplan ab CHF 1/Monat) oder als arvy Aktienfonds über das bestehende Bankdepot — Valor 130614478. Kein neues Konto nötig. → Aktienfonds im Detail

Die konkreten Schritte: Bestehende Einzelaktien sukzessive verkaufen (nicht alles auf einmal — Timing-Risiko verteilen), die Mittel zu arvy transferieren und einen Sparplan einrichten. Der Partner erhält Zugang zur App und kann jederzeit sehen, wie das Vermögen investiert ist. In der Schweiz ist das dank fehlender Kapitalgewinnsteuer steuerfrei möglich.

Die beste Investmentstrategie ist eine, die beide Partner verstehen — und die auf Autopilot läuft.

Was kostet Investieren bei verschiedenen Anbietern? Der Gebührenvergleich-Rechner zeigt dir den Unterschied in 30 Sekunden. Und der ehrliche Gebührenvergleich erklärt, warum Banken oft 3–4x mehr kosten.


Zwei Wege zu arvy — wähle deinen

Weg 1 — arvy App
Sparplan ab CHF 1/Monat
Ideal für monatliches Investieren. App einrichten, Dauerauftrag, fertig.
Sparplan einrichten
Weg 2 — arvy Aktienfonds
Kaufe über deine Bank
Bestehendes Depot behalten. Valor eingeben, kaufen. Kein neues Konto nötig.
Aktienfonds → Valor 130614478
FINMA-reguliert · KAG-Lizenz · Gründer investieren CHF 100k+ im selben Portfolio
Budget-Rechner → · FIRE-Rechner → · Alle Gebühren →

Dieser Artikel wurde von Team arvy verfasst. Zuletzt aktualisiert März 2026.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für individuelle Fragen wende dich an eine qualifizierte Fachperson. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter mit KAG-Lizenz. Impressum & Rechtliche Hinweise