Freizügigkeit erklärt

April 28, 2025 11 Minuten Lesezeit
Freizügigkeit erklärt — der komplette Guide 2026 | arvy

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Freizügigkeit erklärt — der komplette Guide 2026

Du wechselst den Job, nimmst eine Auszeit, wirst selbständig oder verlässt die Schweiz. Deine PK schickt dir einen Brief: "Wohin sollen wir das Geld überweisen?" Was du in den nächsten 6 Monaten entscheidest, kann über CHF 100'000+ entscheiden. Hier ist der komplette Guide.

Von Thierry Borgeat · Überprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA · Zuletzt aktualisiert April 2026 · 11 Minuten Lesezeit

Die Freizügigkeit ist einer dieser Schweizer Finanzbegriffe, die erst dann wichtig werden, wenn man plötzlich damit konfrontiert ist — und dann oft zu spät. Du kündigst deinen Job. Die Personalabteilung schickt die Austrittsformalitäten. Die Pensionskasse fragt, wohin dein angespartes Vorsorgeguthaben überwiesen werden soll. Und du denkst: "Gute Frage. Wohin?"

Dieser Artikel erklärt alles, was du über Freizügigkeit wissen musst: wann sie überhaupt relevant wird, wie die 6-Monats-Falle funktioniert und wie du sie vermeidest, warum Splitting auf zwei Konten dich bei der Auszahlung mehrere Tausend Franken an Steuern spart, und welche Regeln für Auswanderer in die EU/EFTA und in Drittländer gelten. Inklusive der wichtigen AHV21-Änderung, die ab 2030 greift und einen Teil der bisherigen Flexibilität abschafft.

6 Monate
Frist bis dein Geld an die Auffangeinrichtung fällt
2 Konten
Maximales Splitting — der grösste Steuer-Hebel
5 Jahre
Früheste Bezugsmöglichkeit vor Referenzalter

01Wann Freizügigkeit relevant wird

Solange du bei einem Schweizer Arbeitgeber angestellt bist und über CHF 22'680 pro Jahr verdienst (BVG-Eintrittsschwelle 2026), zahlst du zusammen mit deinem Arbeitgeber in die Pensionskasse ein. Dein Geld bleibt dort und wächst weiter. Kein Grund, über Freizügigkeit nachzudenken.

Freizügigkeit wird erst relevant, wenn du die Pensionskasse verlässt, ohne sofort in eine neue einzutreten. Typische Auslöser:

Jobwechsel mit Lücke. Wenn du zum 31. März kündigst und am 1. Mai beim neuen Arbeitgeber anfängst, bist du im April ohne PK. Selbst ein einziger Tag ohne Anschlussarbeitgeber reicht aus, damit die alte PK dein Geld nicht einfach behalten darf — es muss auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot.

Sabbatical und unbezahlter Urlaub. Wenn dein Arbeitgeber dich während eines Sabbaticals nicht mehr in der PK weiterversichert (was oft der Fall ist bei Auszeiten über 1 Monat), wirst du aus der PK ausgetreten und dein Guthaben muss überwiesen werden.

Selbständigkeit. Wer sich selbständig macht und nicht freiwillig einer PK beitritt, hat keine 2. Säule mehr — das Guthaben muss auf ein Freizügigkeitskonto.

Auswanderung. Wer die Schweiz definitiv verlässt und nicht mehr hier arbeitet, muss ebenfalls über die Freizügigkeit entscheiden (siehe Sektion zu EU/EFTA vs. Drittland weiter unten).

Arbeitslosigkeit. Wer arbeitslos wird und Leistungen der ALV bezieht, ist bei der Auffangeinrichtung BVG gegen Risiken weiterversichert — aber nicht für den Sparteil. Der Sparteil wird wie bei einer Lücke behandelt.


02Die 6-Monats-Falle und die Auffangeinrichtung

Hier kommt der Teil, den die meisten Menschen unterschätzen. Wenn du aus deiner PK austrittst und nicht innerhalb einer angemessenen Frist mitteilst, wohin dein Guthaben überwiesen werden soll, passiert Folgendes: Die PK muss das Geld loswerden. Sie kann es nicht einfach auf dem alten Konto belassen. Nach typischerweise sechs Monaten ohne Anweisung wird dein Guthaben automatisch an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen — die gesetzliche "Fallback"-Institution für alle heimatlosen Vorsorgegelder der Schweiz.

Warum das eine Falle ist

Die Auffangeinrichtung ist als Notfall-Lösung konzipiert, nicht als Standard. Das Geld liegt dort typischerweise auf einem Zinskonto mit sehr tiefer bis null Verzinsung — deine Vorsorge erlebt effektiv einen jahrelangen Renditenausfall. Gebühren fallen trotzdem an. Und wenn du es wieder rausholen willst, ist der Prozess bürokratisch und langwierig.

Noch schlimmer: viele Menschen vergessen, dass sie Geld bei der Auffangeinrichtung haben. Es gibt eine zentrale Meldestelle für vergessenes Vorsorgeguthaben (2. Säule und 3a) — aber nur wer aktiv sucht, findet es. In der Schweiz lagern geschätzt mehrere Milliarden Franken an vergessenen Vorsorgegeldern.

Die einfache Lösung: Eröffne ein Freizügigkeitskonto oder -depot bevor du deine Kündigung einreichst. Es kostet nichts, dauert 10 Minuten online, und du kannst die Kontonummer dann sofort der alten PK mitteilen. So liegt dein Geld ab Tag 1 bei einem Anbieter deiner Wahl — und unter deiner Kontrolle.


03Konto vs. Depot — parkieren oder investieren

Sobald du weisst, dass du ein Freizügigkeitsvehikel brauchst, stellt sich die nächste Frage: Konto oder Depot? Die Antwort hängt davon ab, wie lange dein Geld dort liegen wird.

Ein Freizügigkeitskonto ist im Kern ein Sparkonto bei einer Freizügigkeitsstiftung. Dein Geld liegt dort, verzinst sich minimal (typisch 0.1–0.5% in den letzten Jahren), und ist vor Marktschwankungen komplett geschützt. Gut, wenn du das Geld in 1–3 Jahren wieder in eine PK einbringen wirst.

Ein Freizügigkeitsdepot ist das gleiche Vehikel, aber mit investiertem Geld — typischerweise in einem Vorsorge-Fonds mit 20%, 40%, 60% oder bis zu 100% Aktienquote. Dein Geld schwankt mit den Märkten, aber langfristig ist die erwartete Rendite deutlich höher.

Der 15-Jahre-Vergleich

Ausgangslage: CHF 200'000 Freizügigkeitsguthaben, 15 Jahre bis zur Pensionierung.

Freizügigkeitskonto (0.3% durchschnittliche Verzinsung): CHF 209'200 am Ende → Gewinn ~CHF 9'200 über 15 Jahre.
Freizügigkeitsdepot (konservativ mit 5% erwarteter Rendite): CHF 415'800 am Ende → Gewinn ~CHF 215'800 über 15 Jahre.
Differenz: rund CHF 206'600 — nur durch die Entscheidung, investiertes statt parkiertes Geld zu wählen.

Das ist kein Nebeneffekt. Das ist für viele Menschen die grösste finanzielle Entscheidung ihres Lebens — und sie wird oft aus Unkenntnis in die falsche Richtung getroffen.

Die Faustregel: Wenn dein Geld weniger als 2 Jahre auf dem Freizügigkeitsvehikel liegt, reicht ein Konto. Zwischen 2 und 5 Jahren ist ein gemischtes Depot (40–60% Aktien) oft sinnvoll. Über 5 Jahre gehört das Geld in ein Depot mit hohem Aktienanteil — alles andere ist ein systematischer Renditeverlust.


04Splitting auf 2 Konten — der grösste Steuer-Hebel

Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese: du darfst dein Freizügigkeitsguthaben auf bis zu zwei Freizügigkeitskonten bei verschiedenen Stiftungen aufteilen. Das ist nicht nur ein netter Extra — es ist einer der stärksten legalen Steueroptimierungs-Hebel im Schweizer Vorsorgesystem.

Der Grund: die Kapitalbezugssteuer ist progressiv. Wenn du bei der Pensionierung CHF 400'000 an einem Tag beziehst, wirst du zu einem höheren Grenzsatz besteuert als wenn du zweimal CHF 200'000 in zwei verschiedenen Steuerjahren beziehst. Und weil du Freizügigkeitsguthaben in verschiedenen Kalenderjahren beziehen kannst, vermeidest du die Progression komplett.

Konkretes Rechenbeispiel — Zürich, ledig

Variante A — alles auf einmal: CHF 400'000 in einem einzigen Bezug. Kapitalbezugssteuer (Bund + Kanton + Gemeinde Zürich Stadt): rund CHF 32'000.

Variante B — gesplittet auf 2 Konten, gestaffelt über 2 Jahre: 2× CHF 200'000 in zwei aufeinanderfolgenden Steuerjahren. Kapitalbezugssteuer: rund 2× CHF 12'000 = CHF 24'000.

Ersparnis: rund CHF 8'000 — nur durch Splitting und Staffelung. In anderen Kantonen ist der Hebel je nach Tarif grösser oder kleiner, aber das Prinzip gilt überall in der Schweiz.

Achtung: Splitting geht NUR beim Austritt aus der PK

Du kannst dein Freizügigkeitsguthaben nur im Moment des Austritts aus der PK auf zwei Konten aufteilen. Sobald das Geld bei einer einzigen Stiftung angekommen ist, kannst du es nachträglich nicht mehr splitten. Das heisst: wenn du zu einer einzigen Freizügigkeitsstiftung wechselst und es dir nachher anders überlegst, ist der Zug abgefahren — für immer.

Deshalb: Eröffne direkt zwei Konten bei zwei verschiedenen Stiftungen, bevor du der alten PK die Überweisungsanweisung gibst. Und gib an, dass das Guthaben 50/50 auf beide zu überweisen ist.

Neben dem Splitting gibt es einen zweiten Hebel: die Wahl der Stiftung beeinflusst, welche Kantonssteuer auf den Bezug anfällt. Freizügigkeitsstiftungen mit Sitz in Kantonen wie Schwyz, Zug oder Nidwalden besteuern die Kapitalauszahlung typischerweise tiefer als solche in Genf oder Waadt. Bei grossen Guthaben kann die Wahl des Stiftungsdomizils allein mehrere Tausend Franken ausmachen.


05Auswanderung — EU/EFTA vs. Drittland

Wenn du die Schweiz definitiv verlässt, stellt sich die Frage, ob du dein gesamtes PK-Guthaben bar beziehen kannst. Die Antwort hängt davon ab, wohin du ziehst — und sie ist komplizierter, als die meisten denken.

ZiellandObligatorischer TeilÜberobligatorischer Teil
EU- oder EFTA-StaatBleibt in der CH (Freizügigkeitskonto)Auszahlung möglich
Drittland (z.B. USA, UK ab 2021, Australien)Auszahlung möglichAuszahlung möglich

Die Logik dahinter: innerhalb des EU/EFTA-Raums gilt ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das garantiert, dass du auch im Ausland obligatorisch gegen Alter, Invalidität und Tod versichert bist. Deshalb darf der Schweizer Gesetzgeber verlangen, dass dein obligatorisches BVG-Guthaben in der Schweiz bleibt — bis zu deiner Pensionierung oder bis du die EU/EFTA wieder verlässt. Wichtig: Grossbritannien zählt seit 2021 nach dem Brexit als Drittland, nicht mehr als EU/EFTA.

Zwei wichtige Punkte für Auswanderer

Quellensteuer bei Auszahlung: Wenn du im Ausland wohnst und das Freizügigkeitsguthaben beziehst, wird eine Schweizer Quellensteuer einbehalten. Die Höhe hängt vom Sitz der Freizügigkeitsstiftung ab, nicht von deinem Wohnort. Stiftungen in Schwyz, Zug oder Nidwalden erheben typisch 4.5–5.5%, in Genf können es 10%+ sein. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und deinem neuen Wohnsitzland kannst du diese Quellensteuer ganz oder teilweise zurückfordern.

Der "Drittland"-Rückweg: Einige Auswanderer, die in die EU ziehen, planen bewusst einen Zwischenstopp in einem Drittland (z.B. 2 Jahre in UK oder Israel), um den obligatorischen Teil doch noch beziehen zu können. Das funktioniert — ist aber administrativ aufwändig und setzt voraus, dass der Aufenthalt im Drittland echt ist. Die Ausgleichskasse prüft das und verlangt Nachweise.


06Bezug: wann, wie und zu welchen Steuern

Du kannst dein Freizügigkeitsguthaben nicht einfach jederzeit beziehen. Die gesetzlichen Bezugsgründe sind:

Ordentliche Pensionierung. Das Freizügigkeitsguthaben wird mit deinem Referenzalter (65 für Männer; für Frauen gemäss AHV21-Reform gestaffelt 64 bis 65 je nach Jahrgang) ausgezahlt. Frühester möglicher Bezug: 5 Jahre vor dem Referenzalter, also ab 60. Bisher spätester möglicher Bezug: 5 Jahre nach dem Referenzalter (siehe aber AHV21-Änderung unten).

Selbständigkeit. Wer in der Schweiz eine hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, kann das Freizügigkeitsguthaben bar beziehen. Die Ausgleichskasse muss die Selbständigkeit anerkennen — und die Voraussetzungen sind strikt (echtes Unternehmerrisiko, eigene Infrastruktur, mehrere Auftraggeber).

Definitive Auswanderung. Wie im Kapitel oben beschrieben, mit EU/EFTA-Einschränkungen.

WEF-Vorbezug für Wohneigentum. Alle fünf Jahre kannst du einen Teil des Freizügigkeitsguthabens für selbstgenutztes Wohneigentum verwenden.

IV-Vollrente. Bei Bezug einer vollen Invalidenrente.

Bagatellbeträge. Wenn das Guthaben unter einem Jahresbeitrag deiner bisherigen PK liegt.

Die Steuer beim Bezug

Die Kapitalbezugssteuer auf Freizügigkeitsguthaben ist separat vom übrigen Einkommen und wird zu einem reduzierten Sondertarif erhoben. Trotzdem ist sie progressiv: je grösser der einzelne Bezug, desto höher der effektive Steuersatz. Für eine Einzelperson in Zürich sind typische Richtwerte: CHF 100'000 Bezug → rund CHF 5'000 Steuer (~5%), CHF 200'000 → rund CHF 12'000 (~6%), CHF 400'000 → rund CHF 32'000 (~8%). Wer seine Bezüge staffelt und idealerweise splittet, kann diese Progression systematisch umgehen.


07AHV21: was sich ab 2030 ändert

Eine wichtige Änderung, die viele übersehen: Mit der AHV21-Reform wird ab dem 1. Januar 2030 der aufgeschobene Bezug von Freizügigkeitsguthaben für Personen ohne Erwerbstätigkeit abgeschafft.

Konkret: bisher konntest du dein Freizügigkeitsguthaben bis zu 5 Jahre nach dem ordentlichen Referenzalter behalten und später beziehen — selbst wenn du nicht mehr erwerbstätig warst. Das war ein beliebter Trick, um den Bezug zu staffeln und die Progression zu brechen: PK mit 65, Freizügigkeit mit 68, 3a mit 70.

Was sich ab 2030 ändert

Ab 1. Januar 2030: Wer nicht erwerbstätig ist, muss das Freizügigkeitsguthaben spätestens mit dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Wer weiter arbeitet (auch Teilzeit), darf den Bezug weiter aufschieben — bis maximal 5 Jahre nach Referenzalter, wie bisher.

Konsequenz für die Planung: Wer die Staffelungs-Strategie "Aufschub bis 68/70" verwendet, muss ab 2030 entweder einer Erwerbstätigkeit nachgehen — oder früher beziehen. Für Menschen, die 2027–2029 in Pension gehen, besteht noch die Altregelung. Für alle, die ab 2030 das Referenzalter erreichen: früher planen.


08Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich gar nichts mache?

Nach ungefähr 6 Monaten ohne Anweisung an die alte PK wird dein Guthaben automatisch an die Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Dort liegt es dann auf einem Zinskonto mit sehr tiefer Verzinsung. Das kostet dich typisch mehrere Tausend Franken an Renditeverlust pro Jahr.

Kann ich mehrere Freizügigkeitskonten eröffnen und beliebig hin- und herschieben?

Nein. Das maximale Splitting auf 2 Konten ist nur im Moment des Austritts aus der PK möglich. Sobald dein Guthaben bei einer einzigen Stiftung liegt, kannst du es nicht nachträglich auf eine zweite aufteilen. Du kannst aber das Guthaben zwischen zwei Stiftungen verschieben (Wechsel des Anbieters).

Wie finde ich heraus, ob ich vergessene Freizügigkeitsgelder habe?

Die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG führt ein nationales Register. Du kannst dort kostenlos anfragen, ob noch irgendwo ein Guthaben auf deinen Namen liegt. Lohnt sich besonders nach mehreren Arbeitgeberwechseln und vor der Pensionierung.

Muss ich mein Freizügigkeitsguthaben versteuern?

Während der Haltezeit: nein. Das Guthaben ist vermögenssteuerfrei und die laufende Verzinsung/Rendite ist einkommenssteuerfrei. Bei Bezug fällt die einmalige Kapitalbezugssteuer an, separat vom übrigen Einkommen zum Sondertarif.

Wie früh sollte ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Idealerweise bevor du deine Kündigung einreichst. Die Eröffnung dauert online meist 10–15 Minuten. So hast du die Kontonummer bereit, wenn die alte PK dich nach der Überweisungsanweisung fragt.

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben in meine neue PK einbringen, wenn ich wieder arbeite?

Ja — und du musst das sogar, wenn du direkt in eine neue PK eintrittst. Das Freizügigkeitsguthaben wird dann als Eintrittsleistung an die neue PK überwiesen. Ausnahme: wenn du nur den obligatorischen Teil einbringen musst und den überobligatorischen Teil auf dem Freizügigkeitskonto lassen kannst — das erlaubt später eine Kapitalbezugs-Staffelung.

Was passiert mit meinem Freizügigkeitsguthaben, wenn ich sterbe?

Die Begünstigtenordnung ist gesetzlich festgelegt: zuerst Ehepartner und Kinder unter 18 (oder in Ausbildung bis 25), dann andere unterstützungspflichtige Personen, dann Eltern und Geschwister. Du kannst die Reihenfolge in einem gewissen Rahmen anpassen, aber nicht völlig frei wählen wie im freien Vermögen. Die genauen Regeln hängen von der Stiftungsreglemente ab.

Lohnt sich das Splitting auch bei kleinen Guthaben?

Erst ab etwa CHF 80'000–100'000 lohnt sich das Splitting spürbar, weil darunter die Progression noch nicht stark greift. Aber das Eröffnen eines zweiten Kontos kostet nichts, also ist die Faustregel: im Zweifel splitten. Niemand weiss, wie gross das Guthaben durch Rendite und zukünftige Zuführungen bis zum Bezug wird.



Zehn Minuten, ein Leben Vorsorge

Die Entscheidungen rund um Freizügigkeit werden oft unter Zeitdruck und ohne Beratung getroffen — weil der Jobwechsel ansteht, das Sabbatical schon gebucht ist, der Flug nach Portugal in zwei Wochen geht. Aber die finanziellen Folgen begleiten dich oft für 10, 20 oder 30 Jahre. Zehn Minuten Planung heute — ein Freizügigkeitsdepot bei einer steuergünstigen Stiftung, Splitting auf zwei Konten, Strategie für den späteren Bezug — können am Ende über sechsstellige Summen entscheiden. Tu dir den Gefallen.

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Geschrieben von Thierry Borgeat, Co-Founder von arvy, und überprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA. Die Regeln zur Freizügigkeit basieren auf dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) und den BVG-Bestimmungen Stand 2026. Die AHV21-Reform tritt per 1. Januar 2030 für die Aufhebung des aufgeschobenen Bezugs für Nicht-Erwerbstätige in Kraft. BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680. Die Steuerbeispiele basieren auf den Tarifen der Stadt Zürich für ledige Personen 2026 und sind Schätzungen. Zuletzt aktualisiert April 2026.

Disclaimer: Dieser Artikel dient allgemeinen Bildungszwecken und stellt keine persönliche Anlage-, Vorsorge- oder Steuerberatung dar. Die genannten Steuerbeträge variieren je nach Kanton, Gemeinde, Zivilstand und individueller Situation. Für konkrete Entscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Vorsorgeberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Impressum & Rechtliche Hinweise.