Freizügigkeit erklärt


arvy's Teaser: Du wechselst den Job, nimmst eine Auszeit, wirst selbständig oder verlässt die Schweiz. Deine Pensionskasse schickt dir einen Brief: «Bitte teilen Sie uns mit, wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.» Und du denkst: Was zum… ? Keine Panik. In diesem Guide erklären wir dir, was Freizügigkeit ist, was deine Optionen sind, und welche Fehler dich Zehntausende kosten können.
Wenn du in der Schweiz angestellt bist und über CHF 22'680 pro Jahr verdienst, zahlst du zusammen mit deinem Arbeitgeber in die Pensionskasse (2. Säule) ein. Dieses Geld gehört dir – aber es ist gebunden. Du kannst es nicht einfach abheben.
Wenn du deinen Job verlässt und nicht sofort bei einem neuen Arbeitgeber eine PK hast, muss dieses Geld irgendwohin. Es kann nicht bei der alten PK bleiben. Die Lösung: ein Freizügigkeitskonto (oder Freizügigkeitsdepot) – ein «Parkplatz» für dein PK-Geld.
Jobwechsel mit Lücke dazwischen (auch nur wenige Wochen)
Sabbatical / unbezahlter Urlaub (wenn PK dich nicht weiterversichert)
Selbständigkeit ohne Anschluss an eine PK
Auswanderung aus der Schweiz
Arbeitslosigkeit
Wenn du nach dem Austritt aus der PK kein Freizügigkeitskonto angibst, hat deine Pensionskasse 6 Monate Zeit. Danach überweist sie dein Geld an die Auffangeinrichtung BVG (Stiftung Auffangeinrichtung). Das ist der «Default» – und er ist schlecht:
🔴 Tiefe Zinsen (oft 0% auf dem Sparkonto)
🔴 Gebühren für Kontoführung und Auszahlung
🔴 Keine Investitionsmöglichkeit (dein Geld wird nur parkiert, nicht angelegt)
🔴 Schwer erreichbar – bürokratisch, langsam
Was du tun solltest: Eröffne vor deinem letzten Arbeitstag ein Freizügigkeitskonto bei einem Anbieter deiner Wahl und teile deiner PK die IBAN mit. So behältst du die Kontrolle.
CHF 200'000 Freizügigkeitsguthaben, 15 Jahre bis zur Pensionierung.
FZ-Konto (0.5% Zins): → CHF 215'000
FZ-Depot (5% Rendite): → CHF 416'000
Differenz: CHF 201'000 — nur durch Investieren statt Parkieren.
«Dein Freizügigkeitsgeld ist oft das grösste Vermögen, das du hast – und die meisten Leute parken es auf einem Konto mit 0.5% Zins. Das ist wie einen Ferrari in der Garage stehen lassen.»
Du darfst dein Freizügigkeitsguthaben auf maximal 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen aufteilen. Das ist kein Trick, sondern eine gesetzlich erlaubte Optimierung.
Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv: Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Wenn du CHF 400'000 auf einmal beziehst, zahlst du deutlich mehr Steuern als 2× CHF 200'000 in zwei verschiedenen Steuerjahren.
Beispiel Zürich, ledig:
CHF 400'000 auf einmal → Auszahlungssteuer ca. CHF 32'000
2× CHF 200'000 in 2 Jahren → Steuer ca. 2× CHF 12'000 = CHF 24'000
Ersparnis: ~CHF 8'000 — nur durch Splitting.
Das Aufteilen auf 2 Konten ist nur im Moment der Übertragung von der PK möglich. Nachträglich kannst du ein bestehendes FZ-Konto nicht mehr splitten. Deshalb: Sofort 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen eröffnen, wenn du aus der PK austreten musst. Später ist es zu spät.
Wenn zwischen altem und neuem Job nur wenige Wochen liegen, brauchst du trotzdem ein FZ-Konto für die Zwischenzeit. Teile deiner alten PK rechtzeitig mit, wohin das Geld soll. Sobald du die neue Stelle antrittst, wird das FZ-Guthaben an die neue PK überwiesen.
Tipp: Wenn dein FZ-Guthaben obligatorische und überobligatorische Anteile hat, prüfe, ob du nur den obligatorischen Teil einbringen und den überobligatorischen auf einem FZ-Konto belassen willst. Das kann bei der Pensionierung für gestaffelten Bezug nützlich sein.
Dein PK-Geld muss auf ein FZ-Konto. Da du wahrscheinlich in 6–24 Monaten wieder arbeitest, ist ein FZ-Sparkonto oft ausreichend – das Geld ist kurzzeitig parkiert. Bei einer längeren Auszeit (2+ Jahre) lohnt sich das Investieren.
Wirst du selbständig ohne PK-Anschluss, kannst du dein FZ-Guthaben bar beziehen – das ist einer der wenigen Fälle, in denen das möglich ist. Aber Vorsicht: Du zahlst Kapitalauszahlungssteuer, und das Geld ist dann nicht mehr im steuerbegünstigten Vorsorge-System.
Entscheidung: Brauchst du das Kapital wirklich fürs Geschäft? Wenn nicht, lass es im FZ-Depot investiert – es wächst steuerfrei. Als Selbständiger kannst du zudem eine grosse 3a (bis CHF 36'288/Jahr) nutzen. (→ Steuer-Guide)
| Zielland | Obligatorischer Teil | Überobligatorischer Teil |
|---|---|---|
| EU / EFTA | Bleibt in der Schweiz | Kann ausgezahlt werden |
| Ausserhalb EU/EFTA | Kann ausgezahlt werden | Kann ausgezahlt werden |
Bedingung bei EU/EFTA: Du musst nachweisen, dass du im Zielland obligatorisch gegen Alter, Invalidität und Tod versichert bist. Der obligatorische Teil bleibt auf dem FZ-Konto bis zur Pensionierung (oder bis du die EU/EFTA wieder verlässt).
Quellensteuer bei Auszahlung: Bei Wohnsitz im Ausland wird eine Quellensteuer erhoben (abhängig vom Sitz der Freizügigkeitsstiftung, nicht von deinem Wohnort). Deshalb wählen viele bewusst eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton wie Schwyz.
Du kannst dein FZ-Guthaben für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum verwenden. Du zahlst Kapitalauszahlungssteuer auf den bezogenen Betrag. Prüfe, ob ein Vorbezug aus der 3a oder ein PK-Vorbezug günstiger ist.
✅ Keine Einkommenssteuer auf das FZ-Guthaben während der Haltedauer
✅ Keine Vermögenssteuer – dein FZ-Guthaben zählt nicht zum steuerbaren Vermögen
✅ Keine Steuer auf Zinsen oder Rendite innerhalb des FZ-Kontos/-Depots
✅ Erst bei Auszahlung: einmalige Kapitalauszahlungssteuer, getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten Satz
Wichtig: Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv UND wird mit allfälligen 3a-Bezügen im gleichen Jahr kumuliert. Deshalb: FZ-Konten, 3a-Konten und PK-Kapital möglichst in verschiedenen Steuerjahren beziehen. (→ Rente-oder-Kapital-Guide, → Steuer-Guide)
Ordentlich: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (Frauen ab 60, Männer ab 60). Spätestens 5 Jahre danach (bis 69/70).
Selbständigkeit: Innerhalb von 1 Jahr nach Aufnahme der Selbständigkeit.
Auswanderung: Bei Verlassen der Schweiz (mit den EU/EFTA-Einschränkungen oben).
Wohneigentum (WEF): Für Kauf oder Amortisation von selbst bewohntem Eigentum. Alle 5 Jahre möglich.
Invalidität: Bei Bezug einer vollen IV-Rente.
Bagatellbeträge: Wenn das Guthaben sehr klein ist (unter dem Jahresbeitrag).
Neuer Arbeitgeber: Übertrag an die PK des neuen Arbeitgebers (keine Steuern).
Im Rahmen der AHV-Reform 21 wird der aufgeschobene Bezug von Freizügigkeitsleistungen (bis 5 Jahre nach dem Rentenalter) für Personen ohne Erwerbstätigkeit ab dem 1.1.2030 abgeschafft. Wer nicht mehr arbeitet, muss dann spätestens beim Erreichen des Rentenalters beziehen.
< 2 Jahre (z.B. kurze Jobpause): → FZ-Sparkonto reicht. Günstigen Anbieter wählen, auf 2 Konten splitten.
2–5 Jahre (Sabbatical, Jobsuche, Übergang): → Teils investieren (z.B. 50/50 Konto und Depot). Splitting!
5+ Jahre (Selbständigkeit, Frühpension, Auswanderung): → FZ-Depot mit hohem Aktienanteil. Unbedingt splitting. Dein zukünftiges Ich wird dir danken.
< CHF 50'000: Splitting lohnt sich steuerlich weniger. Trotzdem 2 Konten eröffnen – es kostet nichts und schadet nie.
CHF 50'000–200'000: Splitting bringt CHF 2'000–8'000 Steuerersparnis. Unbedingt machen.
> CHF 200'000: Splitting ist Pflicht. Zusätzlich: Staffelung mit 3a-Bezügen planen. Eventuell Wohnsitz-Optimierung vor dem Bezug prüfen.
Ja: Das FZ-Guthaben wird an die neue PK überwiesen. Prüfe, ob du nur den obligatorischen Teil einbringst und den Rest im FZ-Depot lässt (für gestaffelten Bezug bei der Pensionierung).
Nein: Investiere im FZ-Depot, bis du es beziehen kannst (oder musst). Wähle eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton.
1. Nichts tun und an die Auffangeinrichtung fallen. Dein Geld landet beim schlechtesten Anbieter. Eröffne aktiv ein Konto – es dauert 15 Minuten.
2. Nicht splitten. Du darfst 2 Konten haben. Wer nur 1 eröffnet, verschenkt bei der Auszahlung Tausende an Steuern. Und: Nachträglich splitten geht NICHT.
3. CHF 300'000 auf einem 0.5%-Sparkonto parkieren – 15 Jahre lang. Das kostet dich CHF 200'000+ an entgangener Rendite. Wenn das Geld lange liegt: investieren.
4. Bei Auswanderung in die EU alles beziehen wollen. Der obligatorische Teil bleibt in der Schweiz. Überraschung vermeiden: vorher prüfen, wie viel obligatorisch vs. überobligatorisch ist (steht auf deinem PK-Ausweis → PK-Ausweis-Guide).
5. FZ-Bezug im selben Jahr wie 3a-Bezug. Beides wird zusammengezählt → höhere Progression → mehr Steuern. Staffele die Bezüge über verschiedene Jahre.
☐ Freizügigkeitskonto eröffnet VOR dem letzten Arbeitstag?
☐ 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen eröffnet (Splitting)?
☐ PK informiert, wohin das Geld überwiesen werden soll?
☐ Konto oder Depot? Entschieden basierend auf Anlagehorizont?
☐ Bei Depot: Strategie gewählt (Aktienanteil je nach Horizont)?
☐ Bei Auswanderung: Obligatorisch vs. überobligatorisch geprüft?
☐ Steuerstiftungssitz beachtet (Schwyz/Zug für tiefere Quellensteuer)?
☐ FZ-Bezug zeitlich nicht mit 3a-Bezug im selben Jahr geplant?
☐ Bezugszeitpunkt mit Partner/in koordiniert (Ehepaare: gemeinsame Besteuerung)?
Ob 3a, Freizügigkeit oder freies Investieren: Mit arvy investierst du in Qualitätsunternehmen – mit einer klaren Strategie, tiefen Gebühren und echten Menschen, die dir bei Fragen helfen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Regeln zu Freizügigkeit, Steuern und Auszahlung variieren nach Kanton und persönlicher Situation. Für individuelle Fragen empfehlen wir einen Steuerberater oder Vorsorgeexperten. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Stand: Februar 2026.