Freizügigkeit erklärt

April 28, 2025 6 Minuten Lesezeit

arvy's Teaser: Du wechselst den Job, nimmst eine Auszeit, wirst selbständig oder verlässt die Schweiz. Deine Pensionskasse schickt dir einen Brief: «Bitte teilen Sie uns mit, wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.» Und du denkst: Was zum… ? Keine Panik. In diesem Guide erklären wir dir, was Freizügigkeit ist, was deine Optionen sind, und welche Fehler dich Zehntausende kosten können.


Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Wenn du in der Schweiz angestellt bist und über CHF 22'680 pro Jahr verdienst, zahlst du zusammen mit deinem Arbeitgeber in die Pensionskasse (2. Säule) ein. Dieses Geld gehört dir – aber es ist gebunden. Du kannst es nicht einfach abheben.

Wenn du deinen Job verlässt und nicht sofort bei einem neuen Arbeitgeber eine PK hast, muss dieses Geld irgendwohin. Es kann nicht bei der alten PK bleiben. Die Lösung: ein Freizügigkeitskonto (oder Freizügigkeitsdepot) – ein «Parkplatz» für dein PK-Geld.

Wann brauchst du ein Freizügigkeitskonto?

Jobwechsel mit Lücke dazwischen (auch nur wenige Wochen)
Sabbatical / unbezahlter Urlaub (wenn PK dich nicht weiterversichert)
Selbständigkeit ohne Anschluss an eine PK
Auswanderung aus der Schweiz
Arbeitslosigkeit


Die Falle: Was passiert, wenn du nichts tust

Wenn du nach dem Austritt aus der PK kein Freizügigkeitskonto angibst, hat deine Pensionskasse 6 Monate Zeit. Danach überweist sie dein Geld an die Auffangeinrichtung BVG (Stiftung Auffangeinrichtung). Das ist der «Default» – und er ist schlecht:

Warum die Auffangeinrichtung schlecht ist

🔴 Tiefe Zinsen (oft 0% auf dem Sparkonto)
🔴 Gebühren für Kontoführung und Auszahlung
🔴 Keine Investitionsmöglichkeit (dein Geld wird nur parkiert, nicht angelegt)
🔴 Schwer erreichbar – bürokratisch, langsam

Was du tun solltest: Eröffne vor deinem letzten Arbeitstag ein Freizügigkeitskonto bei einem Anbieter deiner Wahl und teile deiner PK die IBAN mit. So behältst du die Kontrolle.


Freizügigkeitskonto vs. Freizügigkeitsdepot: Parkieren oder investieren?

  FZ-Konto (Sparkonto) FZ-Depot (Wertschriften)
Rendite 0.3–1.0% 5–7% historisch
Risiko ~Null Marktschwankungen
Ideal wenn… Geld < 2 Jahre parkiert Geld 5+ Jahre angelegt
Gebühren Oft CHF 0 0.3–0.5% p.a.
Rechenbeispiel: Parkieren vs. Investieren

CHF 200'000 Freizügigkeitsguthaben, 15 Jahre bis zur Pensionierung.
FZ-Konto (0.5% Zins): → CHF 215'000
FZ-Depot (5% Rendite): → CHF 416'000
Differenz: CHF 201'000 — nur durch Investieren statt Parkieren.

«Dein Freizügigkeitsgeld ist oft das grösste Vermögen, das du hast – und die meisten Leute parken es auf einem Konto mit 0.5% Zins. Das ist wie einen Ferrari in der Garage stehen lassen.»


Das Splitting: 2 Konten, weniger Steuern

Du darfst dein Freizügigkeitsguthaben auf maximal 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen aufteilen. Das ist kein Trick, sondern eine gesetzlich erlaubte Optimierung.

Warum Splitting Gold wert ist

Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv: Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Wenn du CHF 400'000 auf einmal beziehst, zahlst du deutlich mehr Steuern als 2× CHF 200'000 in zwei verschiedenen Steuerjahren.

Beispiel Zürich, ledig:
CHF 400'000 auf einmal → Auszahlungssteuer ca. CHF 32'000
2× CHF 200'000 in 2 Jahren → Steuer ca. 2× CHF 12'000 = CHF 24'000
Ersparnis: ~CHF 8'000 — nur durch Splitting.

Achtung: Splitting nur beim Transfer möglich!

Das Aufteilen auf 2 Konten ist nur im Moment der Übertragung von der PK möglich. Nachträglich kannst du ein bestehendes FZ-Konto nicht mehr splitten. Deshalb: Sofort 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen eröffnen, wenn du aus der PK austreten musst. Später ist es zu spät.


Was tun in deiner Situation?

Szenario 1: Jobwechsel (neuer Job in Sicht)

Wenn zwischen altem und neuem Job nur wenige Wochen liegen, brauchst du trotzdem ein FZ-Konto für die Zwischenzeit. Teile deiner alten PK rechtzeitig mit, wohin das Geld soll. Sobald du die neue Stelle antrittst, wird das FZ-Guthaben an die neue PK überwiesen.

Tipp: Wenn dein FZ-Guthaben obligatorische und überobligatorische Anteile hat, prüfe, ob du nur den obligatorischen Teil einbringen und den überobligatorischen auf einem FZ-Konto belassen willst. Das kann bei der Pensionierung für gestaffelten Bezug nützlich sein.

Szenario 2: Sabbatical / längere Auszeit

Dein PK-Geld muss auf ein FZ-Konto. Da du wahrscheinlich in 6–24 Monaten wieder arbeitest, ist ein FZ-Sparkonto oft ausreichend – das Geld ist kurzzeitig parkiert. Bei einer längeren Auszeit (2+ Jahre) lohnt sich das Investieren.

Szenario 3: Selbständigkeit

Wirst du selbständig ohne PK-Anschluss, kannst du dein FZ-Guthaben bar beziehen – das ist einer der wenigen Fälle, in denen das möglich ist. Aber Vorsicht: Du zahlst Kapitalauszahlungssteuer, und das Geld ist dann nicht mehr im steuerbegünstigten Vorsorge-System.

Entscheidung: Brauchst du das Kapital wirklich fürs Geschäft? Wenn nicht, lass es im FZ-Depot investiert – es wächst steuerfrei. Als Selbständiger kannst du zudem eine grosse 3a (bis CHF 36'288/Jahr) nutzen. (→ Steuer-Guide)

Szenario 4: Auswanderung

Auswanderungsregeln nach Ziel

Zielland Obligatorischer Teil Überobligatorischer Teil
EU / EFTA Bleibt in der Schweiz Kann ausgezahlt werden
Ausserhalb EU/EFTA Kann ausgezahlt werden Kann ausgezahlt werden

Bedingung bei EU/EFTA: Du musst nachweisen, dass du im Zielland obligatorisch gegen Alter, Invalidität und Tod versichert bist. Der obligatorische Teil bleibt auf dem FZ-Konto bis zur Pensionierung (oder bis du die EU/EFTA wieder verlässt).

Quellensteuer bei Auszahlung: Bei Wohnsitz im Ausland wird eine Quellensteuer erhoben (abhängig vom Sitz der Freizügigkeitsstiftung, nicht von deinem Wohnort). Deshalb wählen viele bewusst eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton wie Schwyz.

Szenario 5: Wohneigentum finanzieren (WEF-Vorbezug)

Du kannst dein FZ-Guthaben für den Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum verwenden. Du zahlst Kapitalauszahlungssteuer auf den bezogenen Betrag. Prüfe, ob ein Vorbezug aus der 3a oder ein PK-Vorbezug günstiger ist.


Steuern: Was du wissen musst

Die guten Nachrichten

Keine Einkommenssteuer auf das FZ-Guthaben während der Haltedauer
Keine Vermögenssteuer – dein FZ-Guthaben zählt nicht zum steuerbaren Vermögen
Keine Steuer auf Zinsen oder Rendite innerhalb des FZ-Kontos/-Depots
✅ Erst bei Auszahlung: einmalige Kapitalauszahlungssteuer, getrennt vom übrigen Einkommen, zu einem reduzierten Satz

Wichtig: Die Kapitalauszahlungssteuer ist progressiv UND wird mit allfälligen 3a-Bezügen im gleichen Jahr kumuliert. Deshalb: FZ-Konten, 3a-Konten und PK-Kapital möglichst in verschiedenen Steuerjahren beziehen. (→ Rente-oder-Kapital-Guide, → Steuer-Guide)


Wann kannst du das Geld beziehen?

Bezugsmöglichkeiten

Ordentlich: Frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter (Frauen ab 60, Männer ab 60). Spätestens 5 Jahre danach (bis 69/70).
Selbständigkeit: Innerhalb von 1 Jahr nach Aufnahme der Selbständigkeit.
Auswanderung: Bei Verlassen der Schweiz (mit den EU/EFTA-Einschränkungen oben).
Wohneigentum (WEF): Für Kauf oder Amortisation von selbst bewohntem Eigentum. Alle 5 Jahre möglich.
Invalidität: Bei Bezug einer vollen IV-Rente.
Bagatellbeträge: Wenn das Guthaben sehr klein ist (unter dem Jahresbeitrag).
Neuer Arbeitgeber: Übertrag an die PK des neuen Arbeitgebers (keine Steuern).

Achtung: Änderung ab 2030

Im Rahmen der AHV-Reform 21 wird der aufgeschobene Bezug von Freizügigkeitsleistungen (bis 5 Jahre nach dem Rentenalter) für Personen ohne Erwerbstätigkeit ab dem 1.1.2030 abgeschafft. Wer nicht mehr arbeitet, muss dann spätestens beim Erreichen des Rentenalters beziehen.


Dein Entscheidungsbaum: Was solltest du tun?

🔀 Wie lange bleibt das Geld im FZ?

< 2 Jahre (z.B. kurze Jobpause): → FZ-Sparkonto reicht. Günstigen Anbieter wählen, auf 2 Konten splitten.
2–5 Jahre (Sabbatical, Jobsuche, Übergang): → Teils investieren (z.B. 50/50 Konto und Depot). Splitting!
5+ Jahre (Selbständigkeit, Frühpension, Auswanderung): → FZ-Depot mit hohem Aktienanteil. Unbedingt splitting. Dein zukünftiges Ich wird dir danken.

🔀 Wie gross ist das Guthaben?

< CHF 50'000: Splitting lohnt sich steuerlich weniger. Trotzdem 2 Konten eröffnen – es kostet nichts und schadet nie.
CHF 50'000–200'000: Splitting bringt CHF 2'000–8'000 Steuerersparnis. Unbedingt machen.
> CHF 200'000: Splitting ist Pflicht. Zusätzlich: Staffelung mit 3a-Bezügen planen. Eventuell Wohnsitz-Optimierung vor dem Bezug prüfen.

🔀 Wirst du wieder in der CH arbeiten?

Ja: Das FZ-Guthaben wird an die neue PK überwiesen. Prüfe, ob du nur den obligatorischen Teil einbringst und den Rest im FZ-Depot lässt (für gestaffelten Bezug bei der Pensionierung).
Nein: Investiere im FZ-Depot, bis du es beziehen kannst (oder musst). Wähle eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton.


Die 5 teuersten Fehler bei der Freizügigkeit

1. Nichts tun und an die Auffangeinrichtung fallen. Dein Geld landet beim schlechtesten Anbieter. Eröffne aktiv ein Konto – es dauert 15 Minuten.

2. Nicht splitten. Du darfst 2 Konten haben. Wer nur 1 eröffnet, verschenkt bei der Auszahlung Tausende an Steuern. Und: Nachträglich splitten geht NICHT.

3. CHF 300'000 auf einem 0.5%-Sparkonto parkieren – 15 Jahre lang. Das kostet dich CHF 200'000+ an entgangener Rendite. Wenn das Geld lange liegt: investieren.

4. Bei Auswanderung in die EU alles beziehen wollen. Der obligatorische Teil bleibt in der Schweiz. Überraschung vermeiden: vorher prüfen, wie viel obligatorisch vs. überobligatorisch ist (steht auf deinem PK-Ausweis → PK-Ausweis-Guide).

5. FZ-Bezug im selben Jahr wie 3a-Bezug. Beides wird zusammengezählt → höhere Progression → mehr Steuern. Staffele die Bezüge über verschiedene Jahre.


Deine Freizügigkeits-Checkliste

☐ Freizügigkeitskonto eröffnet VOR dem letzten Arbeitstag?
☐ 2 Konten bei verschiedenen Stiftungen eröffnet (Splitting)?
☐ PK informiert, wohin das Geld überwiesen werden soll?
☐ Konto oder Depot? Entschieden basierend auf Anlagehorizont?
☐ Bei Depot: Strategie gewählt (Aktienanteil je nach Horizont)?
☐ Bei Auswanderung: Obligatorisch vs. überobligatorisch geprüft?
☐ Steuerstiftungssitz beachtet (Schwyz/Zug für tiefere Quellensteuer)?
☐ FZ-Bezug zeitlich nicht mit 3a-Bezug im selben Jahr geplant?
☐ Bezugszeitpunkt mit Partner/in koordiniert (Ehepaare: gemeinsame Besteuerung)?


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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Regeln zu Freizügigkeit, Steuern und Auszahlung variieren nach Kanton und persönlicher Situation. Für individuelle Fragen empfehlen wir einen Steuerberater oder Vorsorgeexperten. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Stand: Februar 2026.