Geld anlegen für Kinder in der Schweiz: Steuern, Recht und die 5 Fehler die Eltern machen

Januar 18, 2026 9 Minuten Lesezeit
Geld anlegen für Kinder: Steuern, Recht & die 5 Fehler die Eltern machen | arvy

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Geld anlegen für Kinder in der Schweiz: Steuern, Recht und die 5 Fehler die Eltern machen

Der Guide den dir deine Bank nicht gibt — weil die Antworten nicht immer in ihrem Interesse sind.

Von Thierry Borgeat · März 2026 · 10 Minuten Lesezeit

Du hast dich entschieden, für dein Kind zu investieren. Das war der einfache Teil. Jetzt kommen die Fragen, die Eltern nachts wachhalten:

Soll das Konto auf meinen Namen oder den des Kindes laufen? Was passiert bei einer Scheidung? Wer versteuert die Dividenden? Kann mein 18-Jähriger wirklich die ganzen CHF 60'000 nehmen und verpulvern? Was wenn ich sterbe — geht das Geld an mein Kind oder meinen Ex? Und was zum Teufel ist die KESB, und kann sie sich einmischen?

Das sind keine Randfälle. Es sind die Fragen, die jeder Schweizer Elternteil hat — und die Antworten sind vergraben in kantonalen Steuergesetzen, dem ZGB und Anbieter-spezifischem Kleingedrucktem, das niemand liest.

Dieser Guide entwirrt alles. Klartext, kein Juristendeutsch, mit konkreten Empfehlungen für die häufigsten Szenarien.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen basierend auf Schweizer Bundesrecht. Steuerregeln und rechtliche Auslegungen variieren nach Kanton und individueller Situation. Für spezifische Fälle — insbesondere bei Scheidung, Erbschaft oder grenzüberschreitenden Elementen — konsultiere einen qualifizierten Steuerberater oder Anwalt. arvy bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an.

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Die grosse Entscheidung: Dein Name oder der des Kindes?

Das ist die erste Frage jedes Elternteils — und die Antwort hat Konsequenzen für Steuern, Kontrolle, Scheidung, Gläubigerschutz und den Moment an dem dein Kind 18 wird:

Option A: Konto auf den Namen der Eltern
Wie es funktioniertDu eröffnest ein normales Anlagekonto. Du investierst monatlich. Das Geld gehört rechtlich dir. Du schenkst es deinem Kind, wenn du entscheidest.
KontrolleVolle Kontrolle — immer. Du entscheidest wann, wie viel und ob überhaupt.
Mit 18Nichts passiert automatisch. Du bestimmst den Zeitpunkt.
SteuernDu deklarierst alles in deiner Steuererklärung: Dividenden als Einkommen, Portfoliowert als Vermögen. Einfach.
ScheidungDas Geld ist Teil deiner Errungenschaft und kann 50/50 aufgeteilt werden, es sei denn ihr habt eine Gütertrennung.
GläubigerVerletzbar — bei finanziellen Schwierigkeiten können Gläubiger darauf zugreifen.
TodFolgt deinem Testament / Erbrecht. Das Kind erhält es möglicherweise nicht sofort.
Am besten fürDie meisten Eltern. Maximale Flexibilität, einfachste Steuerbehandlung.
Option B: Formelles Kinderkonto (gebundenes Kindesvermögen)
Wie es funktioniertKonto läuft auf den Namen des Kindes. Das Geld gehört dem Kind rechtlich ab Tag 1. Eltern verwalten als gesetzliche Vertreter.
KontrolleEltern verwalten bis 18. Dann: volle Kontrolle geht ans Kind. Unwiderruflich.
Mit 18Das Kind erhält vollen Zugang. Es kann alles abheben. Kein elterliches Veto.
SteuernEltern deklarieren Einkommen (Dividenden) und Vermögen (Portfoliowert) bis das Kind 18 wird.
ScheidungDas Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Geschützt vor ehelicher Vermögensteilung.
GläubigerGeschützt — elterliche Gläubiger können nicht auf das Vermögen des Kindes zugreifen.
TodDas Geld gehört bereits dem Kind. Kein Erbprozess nötig.
Am besten fürEltern die Gläubigerschutz und formelle Trennung wollen. Oder Situationen mit hohem Konfliktrisiko.
Unsere ehrliche Einschätzung

Für 80% der Familien ist Option A die bessere Wahl. Einfacher, flexibler, und du behältst die Kontrolle wann und wie du das Geld übergibst. Das „Risiko" von Option A (Gläubiger, Scheidung) ist nur in spezifischen Situationen relevant. Das „Risiko" von Option B (dein 18-Jähriger bekommt CHF 60'000 ohne Einschränkungen) ist für jeden real. Die meisten Eltern möchten das Geld schenken, wenn sie das Kind für reif genug halten — mit 20, 22 oder 25 — nicht an einem willkürlichen rechtlichen Stichtag.


Steuerliche Behandlung: Was du tatsächlich deklarieren musst

SteuerartWas passiertWer deklariertAuswirkung
KapitalgewinneSteuerfreiNiemandCHF 0. Das gesamte Wachstum ist steuerbefreit.
DividendenAls Einkommen besteuertEltern (bis Kind 18 wird)Gering. Bei CHF 30'000 Portfolio mit 1% Dividendenrendite = CHF 300/Jahr zu deklarieren. Verrechnungssteuer (35%) rückforderbar.
VermögenssteuerPortfoliowert im steuerbaren VermögenEltern (bis 18)Minimal. Bei 0.3% Vermögenssteuer und CHF 50'000 Portfolio = CHF 150/Jahr.
Schenkungssteuer (von Eltern)In den meisten Kantonen befreitNiemandCHF 0 in den meisten Kantonen. Waadt und Neuenburg haben Ausnahmen — lokal prüfen.
Schenkungssteuer (von Grosseltern)In den meisten Kantonen befreitNiemandCHF 0 für direkte Nachkommen. Götti/Gotte können in einigen Kantonen schenkungssteuerpflichtig sein.
Fazit Steuern

Die jährlichen Steuerkosten für CHF 100/Monat Kinderanlage betragen ca. CHF 50–200/Jahr (je nach Kanton, Portfoliogrösse und Dividendenrendite). Über 18 Jahre sind das CHF 900–3'600 Total-Steuern — auf ein Portfolio das auf CHF 46'000 wächst. Die Steuern sind trivial. Die Opportunitätskosten des Nicht-Investierens (CHF 22'000 verloren auf dem Sparkonto) sind es nicht.


Die KESB-Frage: Kann die Behörde sich einmischen?

Viele Eltern sorgen sich wegen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde). Die kurze Antwort: unter normalen Umständen nein.

Die KESB wird nur relevant, wenn es Bedenken wegen Missmanagement von Kindesvermögen gibt — z.B. wenn Eltern gebundenes Kindesvermögen (Option B) für eigene Zwecke nutzen, oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten. In einer normalen Familiensituation, wo Eltern verantwortungsvoll für ihre Kinder investieren, hat die KESB keinen Grund einzugreifen.

Praktische Auswirkung: Bei Option A (Konto auf deinen Namen) hat die KESB null Beteiligung — weil das Geld rechtlich deins ist. Bei Option B (gebundenes Kindesvermögen) verwaltest du technisch das Vermögen des Kindes als gesetzlicher Vertreter, was eine Sorgfaltspflicht mit sich bringt. In ein diversifiziertes Portfolio (wie einen ETF oder arvys Qualitätsfonds) zu investieren, liegt im Rahmen verantwortungsvoller Verwaltung.


Was bei einer Scheidung passiert

Die Frage, die niemand stellt, wenn er glücklich ein Kinderkonto eröffnet — und die am meisten zählt, wenn sich die Dinge ändern.

Option A (dein Name): Die Anlage ist Teil deines persönlichen Vermögens. Unter dem Standard-Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung) werden während der Ehe angehäufte Vermögenswerte bei Scheidung 50/50 geteilt. Das heisst: die Hälfte der Kinderanlage könnte an deinen Ex-Partner gehen, es sei denn ihr habt einen Ehevertrag (Gütertrennung) oder du kannst nachweisen dass das Geld aus vorehelichem Vermögen oder Erbschaft stammt (Eigengut).

Option B (Name des Kindes): Das Geld gehört dem Kind, nicht den Eltern. Es ist komplett von der ehelichen Vermögensteilung ausgeschlossen.

Die unbequeme Wahrheit

Wenn Scheidungsrisiko ein echtes Thema ist, schützt Option B (Name des Kindes) das Geld besser — weil es rechtlich dem Kind gehört, nicht der Ehe. Aber du tauschst diesen Schutz gegen den Kontrollverlust mit 18. Es gibt keine perfekte Lösung. Der beste Ansatz: führe ein ehrliches Gespräch mit deinem Partner über die Kontostruktur bevor du anfängst zu investieren.


Die 5 Fehler die Schweizer Eltern Tausende kosten

Fehler 1: Alles auf dem Sparkonto belassen

Der teuerste Fehler — und der häufigste. Schweizer Eltern sparen durchschnittlich CHF 100/Monat für ihre Kinder, aber das meiste liegt auf einem Sparkonto mit 0.75–1.25%. Über 18 Jahre ist der Unterschied zwischen Sparkonto und investiertem Portfolio CHF 22'000+ bei CHF 100/Monat. Das ist kein Rundungsfehler. Das ist ein Semester Uni.

Fehler 2: Defensive Strategie für 18 Jahre wählen

Manche Eltern wählen ein „ausgewogenes" oder „defensives" Anlageprofil weil es sich „sicherer anfühlt." Über 18 Jahre kostet das ein Vermögen. Ein 100%-Aktien-Portfolio bringt historisch ~7%. Ein 50/50-Portfolio bringt ~4–5%. Bei CHF 100/Monat über 18 Jahre: CHF 46'000 vs. ~CHF 35'000. Die „sicherere" Wahl kostet CHF 11'000 an Wachstum. Dein Kind hat 18 Jahre. Es braucht keine Anleihen.

Fehler 3: Mit 17 vergessen

Wenn Märkte in Jahr 17 crashen und du keine Exit-Strategie bedacht hast, wirst du entweder panisch mit Verlust verkaufen oder ein deprimiertes Portfolio übergeben. Die Lösung: Ab Alter 15 schrittweise 20–30% in weniger volatile Anlagen (Anleihen oder Cash) umschichten. Das schützt das Portfolio vor einem Crash in den letzten Jahren, ohne die 15 Jahre Aktienwachstum davor zu opfern.

Fehler 4: Dem Kind nichts davon erzählen

Manche Eltern halten die Anlage bis zum 18. Geburtstag komplett geheim. Klingt nach wundervoller Überraschung — aber es bedeutet, dass das Kind null Finanzbildung über das hat, was es erhält. Es bekommt ein Blatt Papier das sagt „du hast CHF 60'000" und keine Ahnung was damit anfangen. Der bessere Ansatz: ab Alter 10–12 über die Anlage sprechen. Die Unternehmen zeigen, Zinseszins erklären, das Portfolio wachsen (und manchmal schrumpfen) lassen. Mit 18 versteht es den Wert dessen, was es erhält.

Fehler 5: Nicht bedenken was bei Wegzug passiert

Wenn du Expat bist, gibt es eine zusätzliche Ebene: was passiert mit der Kinderanlage wenn du die Schweiz verlässt? Ein Konto auf deinen Namen (Option A) reist mit dir — du kontrollierst es unabhängig vom Wohnort. Ein gebundenes Kinderkonto (Option B) bei einem Schweizer Anbieter der Schweizer Wohnsitz verlangt, muss ev. geschlossen oder transferiert werden. Und der arvy Aktienfonds (ISIN LI1306144786) ist von überall zugänglich — Liechtenstein-UCITS, über jeden internationalen Broker haltbar.


Spezialfall: Grosseltern und Götti/Gotte

BeitragendeSchenkungssteuer?Bester Ansatz
ElternKeine Schenkungssteuer (Eltern → Kind) in den meisten KantonenAuf eigenen Namen investieren, später schenken. Oder in formelles Kinderkonto einzahlen.
GrosselternKeine Schenkungssteuer (Grosseltern → Enkel) in den meisten KantonenGeld auf Anlagekonto der Eltern überweisen mit Vermerk „für Kinderanlage." Oder eigenes Konto für das Enkelkind einrichten.
Götti/GotteEv. steuerpflichtig in einigen Kantonen (keine direkte Linie)Kantonale Regeln prüfen. In Zürich: keine Schenkungssteuer bis CHF 200'000 zwischen Einzelpersonen. Für typische Beträge (CHF 500–5'000/Jahr): kein praktisches Problem.
Das beste Geburtstagsgeschenk-Protokoll

Sag Familienmitgliedern: „Statt Spielzeug, steuert CHF 50–100 zum Anlagekonto von [Name des Kindes] bei." Gib ihnen die Bankdaten (für das Elternkonto) oder richte ein einfaches geteiltes Dokument ein das Beiträge festhält. Über 18 Jahre Geburtstage, Weihnachten und besondere Anlässe compoundieren diese kleinen Beiträge zu Zehntausenden. Ein CHF-100-Geburtstagsgeschenk investiert mit 1 Jahr wird ~CHF 340 zum 18. Geburtstag. Multipliziere das mit Grosseltern, Götti/Gotte, Tanten und Onkeln — und du hast ein bedeutendes Portfolio aufgebaut, ohne dass jemand mehr ausgegeben hat als die Kosten eines Spielzeugs.


Häufige Fragen

Kann ich auf das gebundene Kinderkonto zugreifen bevor es 18 wird?

Grundsätzlich nein — gebundenes Kindesvermögen (Option B) gehört dem Kind und darf nur für dessen Wohl verwendet werden (Ausbildung, Gesundheit etc.). Eltern dürfen das Geld nicht für persönliche Zwecke abheben. Das ist gesetzlich durchgesetzt.

Was wenn mein 18-Jähriger alles für etwas Unverantwortliches ausgeben will?

Bei Konto auf den Namen des Kindes (Option B): Du kannst es nicht verhindern. Das Geld gehört ab 18 rechtlich dem Kind. Bei Konto auf deinen Namen (Option A): Du kontrollierst das Timing. Du kannst bis 20, 22 oder 25 warten — oder in Teilbeträgen über mehrere Jahre schenken. Das ist der Hauptgrund warum die meisten Eltern Option A bevorzugen.

Muss ich die Kinderanlage dem Steueramt melden?

Ja. Bei Konto auf deinen Namen: Dividenden als Einkommen und Portfoliowert als Vermögen in deiner eigenen Steuererklärung deklarieren. Bei Konto auf den Namen des Kindes: Einkommen und Vermögen des Kindes in deiner Steuererklärung deklarieren bis es 18 wird. Deine Steuersoftware hat typischerweise einen Bereich für Kindesvermögen.

Was passiert mit der Anlage wenn ich sterbe?

Option A (dein Name): Die Anlage ist Teil deines Nachlasses und folgt dem Schweizer Erbrecht. Dein Kind ist gesetzlicher Erbe. Option B (Name des Kindes): Das Geld gehört bereits dem Kind. Kein Erbprozess nötig. Ein überlebender Elternteil oder Vormund verwaltet bis 18 weiter.

Können beide Eltern in dasselbe Kinderkonto einzahlen?

Wenn das Konto auf den Namen eines Elternteils läuft (Option A): Der andere Elternteil überweist Geld auf dieses Konto. Beiträge für Transparenz dokumentieren. Bei formalem Kinderkonto (Option B): Beide Eltern können typischerweise einzahlen, da beide gesetzliche Vertreter sind.

Soll ich aus steuerlichen Gründen auf den Namen des Kindes investieren?

Meistens nein. Kinder haben minimales Einkommen und Vermögen, die Steuerersparnis durch Verschiebung auf ihren Namen ist vernachlässigbar. Der Hauptgrund für ein Kinderkonto ist rechtlicher Schutz (Gläubiger, Scheidung) — nicht Steueroptimierung. Für die meisten Familien ist es einfacher, es auf den eigenen Namen zu behalten.


Der rechtliche Teil ist geklärt. Jetzt aufbauen.

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Dieser Artikel wurde von Thierry Borgeat, Co-Founder von arvy, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, und Florian Jauch, CFA, geprüft. Zuletzt aktualisiert März 2026.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Schweizer Familienrecht, Steuerregeln und kantonale Vorschriften variieren erheblich. Die Informationen zu ehelichem Güterrecht, KESB und Schenkungssteuer basieren auf allgemeinem Schweizer Bundesrecht und können in deinem spezifischen Kanton oder deiner Situation abweichen. Für individuelle Beratung — insbesondere bei Scheidung, Erbschaft oder grenzüberschreitenden Themen — konsultiere einen qualifizierten Anwalt oder Steuerberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter und bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Impressum & Rechtliche Hinweise