Heiraten, Kinder, Scheidung: Wie Lebensereignisse deine Finanzen verändern

März 24, 2025 7 Minuten Lesezeit

arvy's Teaser: Du heiratest, bekommst ein Kind, oder – vielleicht – trennst dich irgendwann. Jedes dieser Lebensereignisse hat massive finanzielle Folgen: Steuern, Vorsorge, Güterrecht, Erbrecht, Zulagen. Die meisten Paare denken erst darüber nach, wenn es schon passiert ist. Dieser Guide hilft dir, vorher zu denken.


Teil 1: Heiraten

Steuern: Heiratsstrafe, Heiratsbonus – und die Abstimmung am 8. März 2026

In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Eure Einkommen werden zusammengezählt, und auf das Gesamteinkommen wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Das hat zwei Effekte:

  Heiratsstrafe 😤 Heiratsbonus 🎉
Wann? Beide verdienen ähnlich viel Ein Partner verdient deutlich mehr
Beispiel Beide je CHF 100k → zusammen CHF 200k → höhere Progression CHF 180k + CHF 40k → Ehepaar-Tarif senkt Steuer des Besserverdienenden
Grössenordnung CHF 1'000–6'000+/Jahr Mehrsteuer CHF 500–4'000/Jahr Steuerersparnis
🗳️ Aktuell: Abstimmung 8. März 2026 – Individualbesteuerung

Am 8. März stimmt die Schweiz über die Individualbesteuerung ab. Falls angenommen, füllt jeder Ehepartner künftig eine eigene Steuererklärung aus – die Heiratsstrafe wäre Geschichte. Aber: Der Heiratsbonus für Einverdiener-Ehepaare fällt ebenfalls weg. Der Bund rechnet mit Steuerausfällen von ca. CHF 630 Mio. Erste Umfragen zeigen einen knappen Ja-Trend. Unabhängig vom Ergebnis: Plane deine Finanzen so, dass sie in beiden Szenarien funktionieren.

Tipp für Doppelverdiener: Nutzt den Doppelverdiener-Abzug. Auf Bundesebene beträgt er 50% des tieferen Einkommens (max. CHF 14'100). Die Kantone haben eigene Abzüge – im Kanton Zürich z.B. max. CHF 5'900 vom tieferen Einkommen.

Güterstand: Das unterschätzte Thema

Ohne Ehevertrag lebt ihr automatisch im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst:

Die drei Güterstände

1. Errungenschaftsbeteiligung (Standard ohne Ehevertrag): Was ihr während der Ehe verdient/spart = Errungenschaft → wird bei Scheidung oder Tod 50:50 geteilt. Was ihr in die Ehe einbringt oder erbt = Eigengut → bleibt bei euch.

2. Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden → selten gewählt, hohe Haftungsrisiken.

3. Gütertrennung: Jeder behält sein Vermögen vollständig. Keinerlei automatische Teilung bei Scheidung. Schützt Unternehmer und Partner mit sehr unterschiedlichem Vermögen. Achtung: Schützt NICHT vor PK-Aufteilung (dazu gleich mehr).

«Die meisten Paare wissen nicht, in welchem Güterstand sie leben. Das ist, als würdest du einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn zu lesen.»

Vorsorge: Was die Ehe ändert

Pensionskasse: Dein Ehepartner wird automatisch als Begünstigter eingetragen. Bei deinem Tod erhält er/sie eine Witwen-/Witwerrente (i.d.R. 60% deiner Altersrente). Im Konkubinat: Kein automatischer Anspruch – du musst den Partner aktiv bei der PK als Begünstigten melden, und selbst dann sind die Leistungen oft tiefer.

AHV: Verheiratete erhalten zusammen maximal 150% einer Einzelrente (Plafonierung). Zwei Einzelpersonen erhalten je 100%. Auch hier: Die Individualbesteuerung könnte in Zukunft Veränderungen bringen.

3a: Jeder Ehepartner kann weiterhin ein eigenes 3a-Konto führen und den vollen Betrag (CHF 7'258 mit PK, CHF 36'288 ohne PK) abziehen. Nutzt das als Paar: Beide einzahlen = doppelte Steuerersparnis. (→ 3a-Vergleichs-Guide)

Erbrecht: Warum ihr ein Testament braucht

Ohne Testament erbt dein Ehepartner 50% des Nachlasses (die andere Hälfte geht an eure Kinder). Mit Testament und dem neuen Erbrecht (seit 1.1.2023) könnt ihr den Ehepartner besser absichern, weil die Pflichtteile der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert wurden. Pflichtteile der Eltern gibt es nicht mehr.

Konkubinat: Ohne Testament erbt der Partner null. Und selbst mit Testament ist die Erbschaftssteuer für Nicht-Verwandte in vielen Kantonen brutal (bis 50%). Die Ehe bietet hier einen massiven finanziellen Vorteil.


Teil 2: Kinder

Kinderzulagen

Jedes Kind hat Anspruch auf eine Kinderzulage – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Beträge variieren nach Kanton:

Zulage Bundesminimum Zürich Genf
Kinderzulage (0–16) CHF 200/Mt. CHF 200/Mt. CHF 311/Mt.
Ausbildungszulage (16–25) CHF 250/Mt. CHF 250/Mt. CHF 415/Mt.

Achtung: Kinderzulagen sind steuerbares Einkommen. Sie werden eurem Lohn hinzugerechnet.

Kinderbetreuungskosten: Der grösste Steuerabzug für Familien

Die externe Betreuung (Krippe, Tagesfamilie, Hort) ist in der Schweiz teuer – oft CHF 2'000–2'500/Monat pro Kind in einer städtischen Kita. Der Steuerabzug kann das zumindest teilweise kompensieren:

Abzüge für Kinderbetreuung

Bundessteuer: Max. CHF 25'500/Kind/Jahr für Fremdbetreuungskosten (seit 2023 erhöht)
Kantone: Variieren stark – Zürich max. CHF 10'100/Kind, Bern unlimitiert bei tatsächlichen Kosten, etc.
Kinderabzug Bundessteuer: CHF 6'600/Kind
Versicherungsabzug: Erhöht sich pro Kind

Rechenbeispiel: Ein Paar in Zürich mit einem Kind in der Kita (CHF 24'000/Jahr) und einem steuerbaren Einkommen von CHF 180'000 kann durch den Betreuungsabzug und den Kinderabzug CHF 3'000–5'000/Jahr Steuern sparen. (→ Steuer-Guide)

Vorsorge-Strategie als Eltern

Kinder verändern eure Vorsorge fundamental – besonders wenn ein Partner das Pensum reduziert:

Das Teilzeit-Risiko: Die grösste Vorsorge-Falle für Eltern

Wer von 100% auf 60% reduziert, verliert nicht nur 40% des Lohns – sondern oft überproportional Pensionskassenbeiträge. Grund: der Koordinationsabzug (CHF 25'725) wird vom vollen Lohn abgezogen. Bei CHF 60'000 (60%-Pensum) bleibt nur CHF 34'275 versicherter Lohn. Bei CHF 100'000 wären es CHF 74'275. Die PK-Beiträge sinken also um mehr als 40%.

Über 20 Jahre entsteht so eine Vorsorgelücke von CHF 100'000–300'000 in der 2. Säule – je nach Lohn und PK-Plan.

Was ihr als Paar tun solltet:

1. Beide zahlen weiterhin 3a ein. Auch wer Teilzeit arbeitet und Einkommen hat, kann den vollen 3a-Betrag abziehen. Als Familie: 2× CHF 7'258 = CHF 14'516 Steuerabzug pro Jahr.

2. PK-Einkauf für den Teilzeit-Partner prüfen. Wer reduziert, hat oft Einkaufspotenzial. Das ist gleichzeitig Vorsorge UND Steueroptimierung. (→ PK-Ausweis-Guide)

3. Erziehungsgutschriften in der AHV. Für jedes Jahr, in dem ihr Kinder unter 16 erzieht, wird eine fiktive Gutschrift auf eurem AHV-Konto verbucht – aktuell CHF 44'100/Jahr. Diese wird bei Ehepaaren hälftig geteilt. Sie kann Beitragslücken teilweise kompensieren.

4. Konkubinatsvertrag bei unverheirateten Eltern. Ohne Ehe hat der betreuende Partner keinerlei Anspruch auf die PK des anderen. Ein Konkubinatsvertrag regelt Ausgleichszahlungen für entgangene Vorsorge – aber nur ca. 5% der Paare haben einen.

Familienbudget: Die ehrliche Rechnung

Ein Kind kostet in der Schweiz durchschnittlich CHF 1'200–1'800/Monat (direkte Kosten inkl. Wohnung, Essen, Kleidung, Betreuung – ohne entgangenes Einkommen). Das sind über 18 Jahre CHF 260'000–390'000 pro Kind.

Die indirekten Kosten (reduziertes Pensum, tiefere PK, verpasste Karriereschritte) sind oft noch grösser. Eine offene Diskussion im Paar über Pensenaufteilung, Betreuungsmodell und finanzielle Absicherung ist essentiell – bevor das Kind kommt. (→ Budget-Guide)


Teil 3: Scheidung

Rund 40% der Ehen in der Schweiz werden geschieden. Bei Konkubinaten dürfte die Rate ähnlich oder höher sein. Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern finanziell einer der grössten Einschnitte.

Was wird aufgeteilt?

1. Güterrecht: Errungenschaft wird geteilt

Ohne Ehevertrag (Errungenschaftsbeteiligung): Alles, was ihr während der Ehe erarbeitet und gespart habt, wird 50:50 geteilt. Eigengut (was ihr vor der Ehe hattet, Erbschaften, Schenkungen) bleibt beim jeweiligen Partner.
Mit Gütertrennung: Kein automatischer Vermögensausgleich – jeder behält sein Vermögen.

2. Pensionskasse: 50:50, ohne Ausnahme (fast)

Das während der Ehe angesparte PK-Guthaben wird hälftig geteilt – vom Hochzeitstag bis zur Einreichung des Scheidungsantrags. Inklusive Zinsen und inklusive Vorbezüge für Wohneigentum. Das gilt unabhängig vom Güterstand – auch eine Gütertrennung schützt nicht davor.
Seit 2017: Die Aufteilung gilt auch wenn ein Partner bereits pensioniert ist und Rente bezieht.
Verzicht möglich: Nur wenn beide über eine «angemessene» Vorsorge verfügen und das Gericht zustimmt.

3. AHV: Splitting der Beitragsjahre

Die während der Ehe erworbenen AHV-Einkommen werden hälftig gesplittet. Dies erfolgt nach der Scheidung auf Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse. Das Splitting beeinflusst die Höhe eurer späteren AHV-Rente direkt.

4. Säule 3a: Gemäss Güterrecht

3a-Guthaben wird im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung geteilt (bei Errungenschaftsbeteiligung: 50:50 für den während der Ehe angesparten Teil). Mit Gütertrennung: keine Teilung. In der Praxis wird oft nicht das 3a-Konto selbst geteilt, sondern ein Ausgleich aus dem freien Vermögen geleistet.

Rechenbeispiel: Was eine Scheidung nach 15 Jahren kostet

Anna (100%, CHF 120k): PK-Guthaben CHF 450'000 (davon CHF 380'000 während der Ehe angespart)
Marco (60%, CHF 60k): PK-Guthaben CHF 180'000 (davon CHF 140'000 während der Ehe)

Differenz während Ehe: CHF 380'000 − CHF 140'000 = CHF 240'000
Ausgleich: Anna überweist CHF 120'000 an Marcos PK.

Anna hat danach CHF 330'000 statt CHF 450'000. Marco hat CHF 300'000 statt CHF 180'000.
Plus: Aufteilung des Vermögens, AHV-Splitting, evt. Unterhaltszahlungen.

Konkubinat: Trennung ohne Netz

Achtung: Kein gesetzlicher Schutz im Konkubinat

🔴 Keine PK-Aufteilung bei Trennung – der Partner, der sein Pensum reduziert hat, geht leer aus
🔴 Kein AHV-Splitting – keine Umverteilung der Beitragsjahre
🔴 Keine gesetzliche Erbfolge – ohne Testament erbt der Partner nichts
🔴 Keine Witwen-/Witwerrente (ausser bei registriertem Konkubinat in der PK)
🔴 Hohe Erbschaftssteuer falls doch etwas vererbt wird (je nach Kanton 20–50%)
🔴 Vermögensaufteilung ist Privatsache – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch

Ein Konkubinatsvertrag regelt, wie Vermögen, Vorsorge und Kinderbetreuungskosten bei einer Trennung aufgeteilt werden. Er ist nicht romantisch – aber essentiell, besonders wenn Kinder kommen und ein Partner das Pensum reduziert. In der Praxis haben leider nur geschätzte 5% der Konkubinatspaare einen solchen Vertrag.

Vorsorgelücken nach der Scheidung schliessen

PK-Einkauf: Nach einer Scheidung entstehen oft Lücken in der 2. Säule. Diese können durch einen PK-Einkauf geschlossen werden – und der Einkauf ist steuerlich abzugsfähig. Besonderheit: Die 3-Jahres-Sperrfrist (kein Kapitalbezug innerhalb von 3 Jahren nach Einkauf) gilt nicht für Wiedereinkäufe nach Scheidung. (→ Steuer-Guide)

3a auffüllen: Seit 2026 kannst du versäumte 3a-Beiträge rückwirkend nachzahlen. Ideal, um Lücken aus Jahren mit reduziertem Einkommen zu schliessen. (→ 3a-Guide)

Pensum erhöhen: Wer nach der Scheidung wieder mehr arbeitet, erhöht automatisch die PK-Beiträge und schafft neues Einkaufspotenzial.


Übersicht: Ehe vs. Konkubinat – die wichtigsten Unterschiede

Thema Ehe Konkubinat
Besteuerung Gemeinsam (Heiratsstrafe/-bonus) Getrennt (je eigene Steuererklärung)
Erbrecht (ohne Testament) 50% an Ehepartner 0% an Partner
Erbschaftssteuer 0% (fast alle Kantone) Bis 50% (kantonal)
PK: Witwen-/Witwerrente Automatisch (60%) Nur wenn aktiv gemeldet
AHV-Witwen-/Witwerrente Ja Nein
PK-Aufteilung bei Trennung 50:50 (gesetzlich) Kein Anspruch
AHV-Splitting nach Trennung Ja Nein
Einbürgerung (CH-Partner) Erleichtert nach 3 J. Ehe Kein Vorteil

Deine Checklisten

✅ Vor der Heirat

☐ Steuersimulation: Zahlt ihr als Ehepaar mehr oder weniger? (Steuerrechner ESTV nutzen)
☐ Güterstand besprechen: Errungenschaftsbeteiligung ok, oder braucht ihr eine Gütertrennung?
☐ Testament erstellen (ja, auch vor der Heirat sinnvoll)
☐ 3a: Beide Partner zahlen ein? Maximalbeträge prüfen
☐ PK-Begünstigungsordnung prüfen

✅ Wenn ein Kind kommt

☐ Pensenaufteilung besprechen – finanzielle Folgen durchrechnen (PK-Lücke!)
☐ Kinderzulagen beantragen (Arbeitgeber)
☐ Kita/Betreuungskosten budgetieren → Steuerabzug einplanen
☐ 3a: Weiterhin beide einzahlen – auch der Teilzeit-Partner
☐ PK-Einkauf für den reduzierenden Partner prüfen
☐ Bei Konkubinat: Konkubinatsvertrag erstellen oder anpassen
☐ Testament anpassen (Kinder als Erben, Vormund bestimmen)

✅ Bei Scheidung / Trennung

☐ PK-Auszüge bestellen (beide Partner) – Guthaben per Heiratsdatum und per Scheidungseinreichung
☐ Freizügigkeitskonto eröffnen falls kein PK-Anschluss (→ Freizügigkeits-Guide)
☐ AHV-Splitting beantragen nach rechtskräftiger Scheidung
☐ Vorsorgelücken berechnen: PK-Einkauf möglich?
☐ 3a-Lücken nachzahlen (seit 2026 rückwirkend möglich)
☐ Budget neu aufstellen als Einzelperson (→ Budget-Guide)
☐ Testament anpassen (Ex-Partner hat kein Erbrecht mehr)
☐ Bei Konkubinat: Vermögensaufteilung gemäss Konkubinatsvertrag (oder privat verhandeln)


Lebensereignisse verändern alles. Deine Vorsorge sollte mitwachsen.

Ob du heiratest, Kinder bekommst oder neu startest: Mit arvy investierst du deine 3a und mehr – mit einer klaren Strategie, die zu deinem Leben passt.

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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Familien-, Güter- und Erbrecht sind komplex und kantonal unterschiedlich. Für individuelle Fragen empfehlen wir einen Anwalt, Steuerberater oder Vorsorgeexperten. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Stand: Februar 2026.