Heiraten, Kinder, Scheidung: Wie Lebensereignisse deine Finanzen verändern


arvy's Teaser: Du heiratest, bekommst ein Kind, oder – vielleicht – trennst dich irgendwann. Jedes dieser Lebensereignisse hat massive finanzielle Folgen: Steuern, Vorsorge, Güterrecht, Erbrecht, Zulagen. Die meisten Paare denken erst darüber nach, wenn es schon passiert ist. Dieser Guide hilft dir, vorher zu denken.
In der Schweiz werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Eure Einkommen werden zusammengezählt, und auf das Gesamteinkommen wird ein progressiver Steuersatz angewendet. Das hat zwei Effekte:
| Heiratsstrafe 😤 | Heiratsbonus 🎉 | |
|---|---|---|
| Wann? | Beide verdienen ähnlich viel | Ein Partner verdient deutlich mehr |
| Beispiel | Je CHF 100k → CHF 200k → höhere Progression | CHF 180k + CHF 40k → Ehepaar-Tarif senkt Steuer |
| Grössenordnung | CHF 1'000–6'000+/Jahr mehr | CHF 500–4'000/Jahr weniger |
Die Schweiz stimmt über die Individualbesteuerung ab. Falls angenommen, füllt jeder Ehepartner künftig eine eigene Steuererklärung aus — die Heiratsstrafe wäre Geschichte. Aber: Der Heiratsbonus für Einverdiener-Ehepaare fällt ebenfalls weg. Plane deine Finanzen so, dass sie in beiden Szenarien funktionieren.
Tipp für Doppelverdiener: Nutzt den Doppelverdiener-Abzug. Auf Bundesebene: 50% des tieferen Einkommens (max. CHF 14'100). Kanton Zürich: max. CHF 5'900 vom tieferen Einkommen.
Ohne Ehevertrag lebt ihr automatisch im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung:
1. Errungenschaftsbeteiligung (Standard ohne Ehevertrag): Was ihr während der Ehe verdient/spart = Errungenschaft → 50:50 geteilt bei Scheidung oder Tod. Was ihr einbringt oder erbt = Eigengut → bleibt bei euch.
2. Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden → selten gewählt, hohe Haftungsrisiken.
3. Gütertrennung: Jeder behält sein Vermögen vollständig. Schützt Unternehmer und Partner mit sehr unterschiedlichem Vermögen. Achtung: Schützt NICHT vor der PK-Aufteilung bei Scheidung (dazu weiter unten).
«Die meisten Paare wissen nicht, in welchem Güterstand sie leben. Das ist, als würdest du einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn zu lesen.»
Pensionskasse: Dein Ehepartner wird automatisch als Begünstigter eingetragen. Bei deinem Tod erhält er/sie eine Witwen-/Witwerrente (in der Regel 60% deiner Altersrente). Im Konkubinat: kein automatischer Anspruch — du musst den Partner aktiv bei der PK melden.
AHV: Verheiratete erhalten zusammen maximal 150% einer Einzelrente (Plafonierung). Zwei Einzelpersonen erhalten je 100%.
3a: Jeder Ehepartner kann weiterhin ein eigenes 3a-Konto führen und den vollen Betrag (CHF 7'258 mit PK) abziehen. Als Paar: 2× CHF 7'258 = CHF 14'516 Steuerabzug pro Jahr.
Ohne Testament erbt dein Ehepartner 50% des Nachlasses (die andere Hälfte geht an eure Kinder). Mit dem neuen Erbrecht (seit 1.1.2023) wurden die Pflichtteile der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Ihr habt jetzt mehr Gestaltungsspielraum.
Konkubinat ohne Testament: Der Partner erbt null. Und selbst mit Testament ist die Erbschaftssteuer für Nicht-Verwandte in vielen Kantonen bis zu 50%. Die Ehe bietet einen massiven finanziellen Vorteil.
Jedes Kind hat Anspruch auf eine Kinderzulage — unabhängig vom Elterneinkommen:
| Zulage | Bundesminimum | Zürich | Genf |
|---|---|---|---|
| Kinderzulage (0–16) | CHF 200/Mt. | CHF 200/Mt. | CHF 311/Mt. |
| Ausbildungszulage (16–25) | CHF 250/Mt. | CHF 250/Mt. | CHF 415/Mt. |
Achtung: Kinderzulagen sind steuerbares Einkommen. Sie werden eurem Lohn hinzugerechnet.
Externe Betreuung kostet in städtischen Gebieten oft CHF 2'000–2'500/Monat pro Kind. Der Steuerabzug kann das teilweise kompensieren:
Bundessteuer: Max. CHF 25'500/Kind/Jahr (seit 2023 erhöht)
Kantone: Variieren stark — Zürich max. CHF 10'100/Kind, Bern unlimitiert bei tatsächlichen Kosten
Kinderabzug Bundessteuer: CHF 6'600/Kind
Rechenbeispiel: Paar in Zürich, Kind in Kita (CHF 24'000/Jahr), steuerbares Einkommen CHF 180'000 → Betreuungs- und Kinderabzug zusammen: CHF 3'000–5'000/Jahr Steuerersparnis.
Wer von 100% auf 60% reduziert, verliert nicht nur 40% des Lohns — sondern oft überproportional Pensionskassenbeiträge. Der Koordinationsabzug (CHF 25'725) wird vom vollen Lohn abgezogen. Bei CHF 60'000 (60%-Pensum) bleibt nur CHF 34'275 versicherter Lohn. Bei CHF 100'000 wären es CHF 74'275. Über 20 Jahre entsteht eine Vorsorgelücke von CHF 100'000–300'000 in der 2. Säule.
Was ihr als Paar tun solltet:
1. Beide weiterhin 3a einzahlen. Auch wer Teilzeit arbeitet und Einkommen hat, kann den vollen 3a-Betrag abziehen. Als Familie: 2× CHF 7'258 = CHF 14'516/Jahr.
2. PK-Einkauf für den Teilzeit-Partner prüfen. Wer reduziert, hat oft Einkaufspotenzial. Gleichzeitig Vorsorge UND Steueroptimierung. (→ PK-Ausweis verstehen)
3. Erziehungsgutschriften in der AHV. Für jedes Jahr mit Kindern unter 16 wird eine fiktive Gutschrift (aktuell CHF 44'100/Jahr) auf eurem AHV-Konto verbucht — hälftig auf beide verteilt.
4. Konkubinatsvertrag bei unverheirateten Eltern. Ohne Ehe hat der betreuende Partner keinerlei Anspruch auf die PK des anderen. Nur ~5% der Konkubinatspaare haben einen Vertrag — obwohl er essentiell ist.
Direkte Kosten in der Schweiz: durchschnittlich CHF 1'200–1'800/Monat pro Kind. Über 18 Jahre: CHF 260'000–390'000 pro Kind. Die indirekten Kosten (Pensumsreduktion, tiefere PK, verpasste Karriere) sind oft noch grösser. Diese Diskussion gehört vor das Kind.
Rund 40% der Ehen in der Schweiz werden geschieden. Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern finanziell einer der grössten Einschnitte — mit Auswirkungen auf Steuern, PK, AHV und Erbschaft.
Ohne Ehevertrag (Errungenschaftsbeteiligung): Alles, was ihr während der Ehe erarbeitet und gespart habt, wird 50:50 geteilt. Eigengut (vor der Ehe, Erbschaften) bleibt beim jeweiligen Partner. Mit Gütertrennung: kein automatischer Vermögensausgleich.
Das während der Ehe angesparte PK-Guthaben wird hälftig geteilt — vom Hochzeitstag bis zur Einreichung des Scheidungsantrags. Dies gilt unabhängig vom Güterstand. Auch eine Gütertrennung schützt nicht davor. Seit 2017 gilt die Aufteilung auch wenn ein Partner bereits Rente bezieht.
Die während der Ehe erworbenen AHV-Einkommen werden hälftig gesplittet. Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse nach der Scheidung. Beeinflusst eure späteren AHV-Renten direkt.
Bei Errungenschaftsbeteiligung wird der während der Ehe angesparte Teil 50:50 geteilt. Mit Gütertrennung: keine Teilung. In der Praxis oft Ausgleich aus freiem Vermögen statt direkte Kontenteilung.
Anna (100%, CHF 120k): PK-Guthaben CHF 450'000, davon CHF 380'000 während der Ehe.
Marco (60%, CHF 60k): PK-Guthaben CHF 180'000, davon CHF 140'000 während der Ehe.
Differenz: CHF 240'000 → Ausgleich CHF 120'000 von Anna an Marco.
Anna danach: CHF 330'000 · Marco danach: CHF 300'000
Plus: Güteraufteilung, AHV-Splitting, evt. Unterhalt.
🔴 Keine PK-Aufteilung bei Trennung — der Partner mit Pensumsreduktion geht leer aus
🔴 Kein AHV-Splitting — keine Umverteilung der Beitragsjahre
🔴 Keine gesetzliche Erbfolge — ohne Testament erbt der Partner nichts
🔴 Keine Witwen-/Witwerrente (ausser wenn aktiv bei PK gemeldet)
🔴 Erbschaftssteuer je nach Kanton 20–50% wenn etwas vererbt wird
Ein Konkubinatsvertrag regelt, wie Vermögen, Vorsorge und Betreuungskosten bei einer Trennung aufgeteilt werden. Nur ~5% der Konkubinatspaare haben einen — obwohl er essentiell ist, besonders wenn Kinder kommen.
PK-Einkauf: Nach einer Scheidung entstehen oft Lücken in der 2. Säule. Steuerlich abzugsfähig. Besonderheit: Die 3-Jahres-Sperrfrist gilt nicht für Wiedereinkäufe nach Scheidung.
3a auffüllen: Seit 2026 kannst du versäumte 3a-Beiträge rückwirkend nachzahlen — ideal für Lücken aus Jahren mit reduziertem Einkommen.
Freizügigkeitskonto: Falls keine neue Stelle: PK-Guthaben auf Freizügigkeitskonto — investiert, nicht als Sparkonto. (→ Freizügigkeits-Guide 2026)
| Thema | Ehe | Konkubinat |
|---|---|---|
| Besteuerung | Gemeinsam | Getrennt |
| Erbrecht (ohne Testament) | 50% an Ehepartner | 0% an Partner |
| Erbschaftssteuer | 0% (fast alle Kt.) | Bis 50% |
| PK Witwen-/Witwerrente | Automatisch (60%) | Nur aktiv gemeldet |
| AHV-Witwen-/Witwerrente | Ja | Nein |
| PK-Aufteilung bei Trennung | 50:50 gesetzlich | Kein Anspruch |
| AHV-Splitting nach Trennung | Ja | Nein |
| Einbürgerung (CH-Partner) | Erleichtert (3 J.) | Kein Vorteil |
☐ Steuersimulation: zahlt ihr als Ehepaar mehr oder weniger? (Steuerrechner ESTV)
☐ Güterstand besprechen: Errungenschaftsbeteiligung ok, oder braucht ihr Gütertrennung?
☐ Testament erstellen
☐ 3a: Beide Partner einzahlen? Maximalbeträge prüfen
☐ PK-Begünstigungsordnung prüfen
☐ Pensenaufteilung besprechen — finanzielle Folgen durchrechnen (PK-Lücke!)
☐ Kinderzulagen beantragen (Arbeitgeber)
☐ Kita-Kosten budgetieren → Steuerabzug einplanen
☐ 3a: Weiterhin beide einzahlen — auch der Teilzeit-Partner
☐ PK-Einkauf für den reduzierenden Partner prüfen
☐ Bei Konkubinat: Konkubinatsvertrag erstellen oder anpassen
☐ Testament anpassen
☐ PK-Auszüge bestellen (beide Partner) — Guthaben per Heiratsdatum und per Scheidungseinreichung
☐ Freizügigkeitskonto eröffnen falls kein PK-Anschluss (→ Freizügigkeits-Guide)
☐ AHV-Splitting beantragen nach rechtskräftiger Scheidung
☐ Vorsorgelücken berechnen: PK-Einkauf möglich?
☐ 3a-Lücken nachzahlen (seit 2026 rückwirkend möglich)
☐ Budget neu aufstellen als Einzelperson
☐ Testament anpassen (Ex-Partner hat kein Erbrecht mehr)
☐ Bei Konkubinat: Vermögensaufteilung gemäss Konkubinatsvertrag
Wenn beide Partner ähnlich viel verdienen, zahlen sie als Ehepaar durch die gemeinsame progressive Besteuerung oft CHF 1'000–6'000+ mehr Steuern pro Jahr als als unverheiratetes Paar. Bei stark unterschiedlichen Einkommen entsteht umgekehrt ein Heiratsbonus (CHF 500–4'000/Jahr weniger). Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Individualbesteuerung ab, die die Heiratsstrafe abschaffen würde.
Das während der Ehe angesparte PK-Guthaben (von Heirat bis Einreichung des Scheidungsantrags) wird 50:50 aufgeteilt — unabhängig vom gewählten Güterstand. Auch Gütertrennung schützt nicht vor dieser Aufteilung. Verzicht ist nur möglich, wenn beide über ausreichende eigene Vorsorge verfügen und das Gericht zustimmt.
Der Koordinationsabzug (CHF 25'725, 2026) wird pauschal vom Bruttolohn abgezogen — nicht proportional zum Pensum. Wer 60% bei CHF 60'000 arbeitet, hat nach Abzug nur CHF 34'275 versicherten Lohn. Wer 100% bei CHF 100'000 arbeitet, hat CHF 74'275. Das bedeutet überproportional tiefere PK-Beiträge bei Teilzeit. Die BVG-Reform 2024 senkt den Abzug schrittweise.
Der unverheiratete Partner erbt ohne Testament nichts — gesetzlich. Und selbst mit Testament ist die Erbschaftssteuer für nicht-verwandte Personen je nach Kanton 20–50%. Ein Testament ist deshalb für unverheiratete Paare absolut essentiell. Zusätzlich empfiehlt sich ein Konkubinatsvertrag, der die Aufteilung bei Trennung regelt.
Ob du heiratest, Kinder bekommst oder neu startest: Mit arvy investierst du deine 3a und dein freies Vermögen — mit einer klaren Strategie.
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