Investieren für Enkelkinder: Der Guide für Schweizer Grosseltern


Du hast als Grosseltern Vermögen UND Zeit — die seltenste Kombination im Schweizer Finanzsystem. Wie du für die Enkel investierst, was Erb-Vorzug zu Lebzeiten wirklich bewirkt, und wo die steuerlichen und familiären Fallstricke liegen.
Schweizer Grosseltern, die für ihre Enkel investieren wollen, haben den mächtigsten Hebel im Vermögens-System: viel Zeit für Compound-Wachstum. Eine Lebzeiten-Schenkung von CHF 50'000 bei Geburt, beim Enkel @ 7% investiert, wird bis zum 25. Lebensjahr zu CHF 271'000 — gegenüber CHF 64'000, wenn dieselbe Summe bis zur klassischen Erbschaft auf einem Schweizer Sparkonto wartet. Erb-Vorzug zu Lebzeiten ist die wertvollste finanzielle Geste, die du als Schweizer Grosseltern machen kannst.
Du hast etwas, das die Eltern deines Enkels in den meisten Fällen noch nicht haben: Liquidität ohne unmittelbaren Bedarf. Du bist im Idealfall pensioniert oder am Ende der Karriere. Dein Haus ist abbezahlt, die Pensionskasse läuft, die eigenen Lebenshaltungskosten sind kalkulierbar. Vermögen, das du «für die Familie» bereithältst, kann arbeiten — wenn du es lässt.
Das ist eine sehr Schweizer Realität. Die Boomer-Generation sitzt auf der grössten Vermögens-Konzentration in der Geschichte des Landes. Gleichzeitig haben viele Schweizer Grosseltern eine zurückhaltende Spar-Kultur — Vermögen wird auf Bankkonten zu 0,5–1% Zins gehalten, «für später», «für den Notfall», «für die Enkel». Bis es dann irgendwann als Erbschaft fliesst — und dort genau zur Zeit ankommt, wo die Erben das Geld am wenigsten zum Compound brauchen.
Dieser Artikel zeigt, wie du es anders machen kannst. Drei klare Wege für Enkel-Investitionen, die rechtliche und steuerliche Lage in der Schweiz, und der mächtigste Hebel von allen: Erb-Vorzug zu Lebzeiten. Mehr im strategischen Kontext findest du im Hub-Artikel zum Schweizer Kinderkonto.
Eltern haben meistens nur einen der beiden Hebel zur Verfügung: Zeit (junge Eltern haben sie, aber ihnen fehlt das Kapital), oder Vermögen (etablierte Eltern mit 45+ haben es, aber das Kind ist dann oft schon zu alt für maximalen Compound-Effekt). Du als Grosseltern hast bei der Geburt deines Enkels typischerweise beides gleichzeitig: ein angesammeltes Vermögen, und ein Enkel mit 18+ Jahren Anlagehorizont.
Das ist mathematisch dramatisch. Schau dir an, was verschiedene Grosseltern-Geschenke werden:
| Geburtsgabe | Wert mit 18 @ 7% | Wert mit 25 @ 7% | Wert mit 65 @ 7% |
|---|---|---|---|
| CHF 2'000 | CHF 6'760 | CHF 10'855 | CHF 162'546 |
| CHF 5'000 | CHF 16'900 | CHF 27'137 | CHF 406'364 |
| CHF 10'000 | CHF 33'799 | CHF 54'274 | CHF 812'729 |
| CHF 20'000 | CHF 67'599 | CHF 108'549 | CHF 1'625'457 |
| CHF 50'000 | CHF 168'997 | CHF 271'372 | CHF 4'063'643 |
Berechnung: Future Value bei 7% nominaler Rendite. Renditen vor Inflation, vor Steuern, vor Gebühren. Reale Werte nach 2% Inflation etwa 30% tiefer.
Eine Geburtsgabe von CHF 10'000 — das ist ein typischer Schweizer Grosseltern-Betrag für die Geburt eines Enkels — wird bis zur Volljährigkeit zu CHF 33'800. Du musst nichts mehr tun. Du hast den Geldbetrag einmal überwiesen, und die Zeit + der Markt erledigen den Rest. Bis zur Pensionierung deines Enkels (mit 65) wird daraus eine Summe von über CHF 800'000 — eine Versorgungs-Säule für einen Menschen, der zu diesem Zeitpunkt vielleicht selbst Grosseltern ist.
Und das ist nur die Einmal-Geste. Wenn du zusätzlich jährlich beiträgst (Geburtstag, Weihnachten, Konfirmation), addiert sich der Effekt noch. Ein typisches Szenario:
Du machst zur Geburt einmalig CHF 10'000, dazu jährlich CHF 200 über 18 Jahre (Geburtstag + Weihnachten je CHF 100). Bei 7% Rendite: Geburtsgabe-Wachstum CHF 33'800, jährliche Beiträge wachsen zu CHF 6'800. Total mit 18: CHF 40'600. Nominal eingezahlt: CHF 13'600. Compound-Hebel: 3.0× das Eingezahlte.
Praktisch hast du als Grosseltern drei rechtlich saubere Optionen für Enkel-Investitionen. Jede hat ihre Logik je nach Beziehung zur Familie, gewünschter Kontrolle, und steuerlicher Situation.
Wenn die Eltern deines Enkels bereits ein Kinderkonto oder einen Aktien-Sparplan eingerichtet haben, kannst du als Grosseltern jederzeit direkt einzahlen — du brauchst nur die IBAN. Beachte: bei den meisten Sparplan-Anbietern (wie arvy) lautet dieses Konto rechtlich auf die Eltern. Das ist keine Hürde für Einzahlungen, sondern macht den Prozess sogar einfacher.
Du kannst gemeinsam mit den Eltern ein Konto auf den Namen des Minderjährigen Enkels eröffnen. Bei einer reinen Bank-Lösung (Sparkonto) ist das unkompliziert. Bei einem Aktien-Depot direkt im Kindesnamen verfügbar (sog. «gebundenes Kindesvermögen» z.B. bei True Wealth oder UBS key4) erlangst du als Grosseltern eine eigene Sichtbarkeit. Wichtiger Nachteil: mit dem 18. Geburtstag des Enkels endet die Eltern-Vertretungsbefugnis, und das Kind verfügt eigenständig.
Du eröffnest auf deinen eigenen Namen ein Depot, das du gedanklich für deinen Enkel führst, und übergibst es schrittweise oder als Lebzeiten-Schenkung. Wichtiger Vorteil dieser Variante: du behältst maximal lange die strategische Kontrolle, und kannst die Übergabe gestaffelt planen — ein Teil zur Konfirmation, ein Teil zur Volljährigkeit, ein Teil zum Studienbeginn. Beim Tod der Grosseltern fliesst das verbleibende Vermögen über die normale Erbfolge.
Für die meisten Schweizer Grosseltern ist Option 1 (Einzahlung aufs Eltern-Konto) für kleinere Beträge bis CHF 5'000–10'000 die richtige Wahl: minimaler Aufwand, maximaler Compound-Effekt. Option 3 (eigenes Depot) wird interessant bei grösseren Beträgen (CHF 20'000+), wenn du eine bewusste Lebzeiten-Erb-Strategie verfolgen willst (siehe weiter unten). Option 2 ist sinnvoll wenn du als Grosseltern eine deutlich sichtbare Identität in der Vermögensbildung haben möchtest.
Hier kommt das, worüber zu wenig gesprochen wird: Vermögensübertragung zu Lebzeiten ist mathematisch fast immer der bessere Weg als klassische Erbschaft — wenn das Geld investiert wird statt zu warten.
Schau dir die Math an. Annahme: du hast CHF 50'000, die du irgendwann an deinen Enkel weitergeben willst. Drei Szenarien, alle bis zum 25. Geburtstag des Enkels (das ist eine plausible Lebenserwartungs-Spanne ab der Geburt des Enkels):
| Szenario | Was passiert | Wert für Enkel mit 25 |
|---|---|---|
| A) Halten bis Tod, Sparkonto 1% | CHF 50'000 auf Schweizer Sparkonto 25 Jahre, dann Erbschaft | CHF 64'122 |
| B) Halten bis Tod, konservativ 3% | CHF 50'000 in vorsichtiger Mischanlage 25 Jahre, dann Erbschaft | CHF 104'689 |
| C) Erb-Vorzug zur Geburt, investiert 7% | CHF 50'000 als Lebzeiten-Schenkung, beim Enkel im Aktien-Sparplan | CHF 271'372 |
Differenz zwischen klassischem Sparkonto-Halten (Szenario A) und Lebzeiten-Schenkung mit Compound (Szenario C) bei CHF 50'000 über 25 Jahre. Selbst gegen eine konservative 3%-Mischanlage (Szenario B) gewinnt der Erb-Vorzug noch CHF 167'000. Der Grund ist nicht «riskante» Anlage — es ist die kombinierte Wirkung von früherem Investitionszeitpunkt UND höherer Risikoprämie für den langen Enkel-Horizont.
Das ist nicht trivial. Schweizer Grosseltern, die Vermögen für Enkel «aufbewahren» bis zum eigenen Tod, machen aus einer wohlmeinenden Geste oft eine mathematisch suboptimale Strategie. Das Geld kommt zwar an — aber bei einem 25-Jährigen, der das Geld weniger brauchen würde als ein Neugeborener mit 65 Jahren Anlagehorizont vor sich.
Erb-Vorzug zu Lebzeiten ist nicht für jeden geeignet — du musst sicher sein, dass du das Vermögen nicht selber brauchst (für Lebenshaltung, Pflege, etc.). Aber wenn du es nicht brauchst, ist Lebzeiten-Schenkung an die Enkel mit Abstand der finanziell wertvollste Akt, den du machen kannst.
Die steuerliche Behandlung von Grosseltern-Schenkungen an Enkel ist in der Schweiz fast immer günstig, aber kantonsabhängig nicht ganz so steuerfrei wie bei Eltern-Kind-Schenkungen. Die wichtigsten Punkte:
Praktischer Tipp: bei grösseren Schenkungen (CHF 10'000+) immer einen schriftlichen Schenkungsvertrag erstellen. Nicht weil mündliche Schenkungen nicht gültig wären — sie sind es. Sondern für Bank-Übertragung, Steuerklärung und vor allem für die Familien-Klarheit.
Ein Punkt, den viele Grosseltern bei spontanen Schenkungen übersehen: Schweizer Erbrecht kennt das Pflichtteils-Recht. Wenn du grosse Beträge an einzelne Enkel schenkst, können sich theoretisch andere Erben (z.B. andere Enkel, oder die Geschwister des beschenkten Eltern-Teils) bei deinem späteren Tod benachteiligt fühlen und Pflichtteils-Ergänzungs-Ansprüche geltend machen.
In der Praxis ist das selten relevant bei Beträgen unter CHF 20'000–50'000, kann aber bei substanzielleren Schenkungen oder bei mehreren Enkeln zu Familien-Konflikten führen. Drei pragmatische Regeln:
Ein praktischer Aspekt, der oft unterschätzt wird: deine Schenkungen an die Enkel müssen mit den Eltern abgestimmt sein. Sonst entstehen Spannungen, die finanziell sinnvolle Geschenke emotional belasten. Drei häufige Stolperfallen und wie du sie vermeidest:
Stolperfalle 1: «Übergehen» der Eltern. Wenn du als Grosseltern grosse Beträge direkt aufs Enkel-Konto überweist ohne Absprache, fühlen sich die Eltern oft übergangen — sie verlieren Kontrolle über ein Konto, das in ihrer Familie liegt. Lösung: bei Beträgen über CHF 2'000 immer vorher mit den Eltern besprechen, ob die Schenkung am sinnvollsten aufs bestehende Kinderkonto, ein neues Konto, oder eine Erb-Vorzug-Struktur fliesst.
Stolperfalle 2: Über-Geschenke kompensieren. Manche Grosseltern überdosieren materiell, um emotionale Distanz zu kompensieren. Das ist meist kontraproduktiv — substanzielle finanzielle Geschenke wirken stärker, wenn sie selten und bedeutsam sind, nicht wenn sie häufig und überdimensioniert auftreten.
Stolperfalle 3: Ungleiche Behandlung mehrerer Enkel. Sehr emotional brisant. Wenn du einem Enkel CHF 10'000 zur Geburt gibst, hat das psychologische Implikationen für andere Enkel und deren Eltern. Eine bewusste Gleichbehandlungs-Strategie über Jahre hinweg vermeidet die meisten Konflikte.
Eines der häufigsten Argumente von Grosseltern: «Ich kaufe lieber etwas Schönes, das man anfassen kann.» Verständlich emotional — finanziell aber eine teure Tradition. Ein Plüschtier zu CHF 80 ist mit 18 nichts mehr wert. CHF 80 als Geburtsbeitrag aufs Sparplan-Konto sind mit 18 etwa CHF 270 wert (bei 7%). Über 5-10 Jahre solcher Geburtstags-Geschenke summiert sich der Unterschied auf vier- bis fünfstellige Beträge — Vermögen, das dein Enkel später effektiv nutzen kann.
Es gibt keine «richtige» Zahl — es hängt von deinem verfügbaren Vermögen ab. Typische Schweizer Grosseltern-Beträge: CHF 2'000–10'000 zur Geburt, plus CHF 100–500 jährlich zu Geburtstag/Weihnachten. Wer mehr beitragen kann (z.B. CHF 20'000–50'000 als Lebzeiten-Erb-Vorzug), erzielt mit Abstand die grösste Wirkung.
Erb-Vorzug ist die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, statt erst bei Tod als Erbschaft. Bei Schenkungen an direkte Nachkommen (auch Enkel) ist es in den meisten Schweizer Kantonen steuerfrei oder steuergünstig. Der grösste Vorteil ist mathematisch: das Geld kann früher investiert werden und hat mehr Compound-Zeit.
In den meisten Schweizer Kantonen sind Grosseltern → Enkel-Schenkungen steuerfrei oder mit sehr niedrigen Sätzen. Drei Kantone (Schwyz, Luzern, Obwalden) erheben gar keine Schenkungssteuer. Einige Kantone (Waadt, Neuenburg) haben für Grosseltern reduzierte aber nicht null-Sätze. Bei Beträgen über CHF 10'000 mit kantonalem Steueramt klären.
Nicht ohne Eltern-Mitwirkung. Die Eltern sind gesetzliche Vertreter — ein Konto auf den Namen des Minderjährigen kann nur mit deren Zustimmung und Unterschrift eröffnet werden. Du kannst aber jederzeit auf deinem eigenen Namen ein Depot eröffnen und es gedanklich für deinen Enkel führen.
Wenn das Konto auf deinem Namen läuft (Option 3), zählt es zu deinem Nachlass und wird nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge verteilt. Wenn du sicherstellen willst, dass dein Enkel den Betrag erhält, regle das im Testament — oder übertrage rechtzeitig per Lebzeiten-Schenkung.
Bei sehr substanziellen Schenkungen (CHF 50'000+ pro Enkel) theoretisch ja — andere Erben können Ausgleichungs-Ansprüche geltend machen. Bei kleineren Beträgen praktisch irrelevant. Bei grösseren Beträgen und mehreren Enkeln Erbrechts-Beratung empfohlen.
Aus familien-pragmatischen Gründen ja. Ungleiche Behandlung mehrerer Enkel ist eine der häufigsten Quellen von Familien-Konflikten in Schweizer Erbschaftsstreitigkeiten. Eine konsistente Gleichbehandlungs-Strategie über die Jahre vermeidet die meisten Probleme.
Absolut. Du brauchst nur die IBAN der Tochter — bei arvy lautet das Konto rechtlich auf sie als Mutter, aber Einzahlungen von Dritten (Grosseltern, Götti, etc.) sind jederzeit möglich. Das Geld fliesst automatisch in den nächsten Monatsbeitrag und wird in das gleiche Quality-Aktien-Portfolio investiert.
arvy Kinderkonto
Direkt aufs Enkel-Sparplan einzahlen — ab CHF 1.
Wenn die Eltern deines Enkels bei arvy einen Kinder-Sparplan haben, kannst du jederzeit direkt einzahlen. Schweizer Quality-Aktien wie Visa, Microsoft, Nestlé. FINMA-reguliert. Vom Team mit über CHF 100'000 eigenem Geld co-investiert.
Mehr zum arvy Kinderkonto →
Verfasst von Thierry Borgeat, Mitgründer von arvy. Geprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA. Rechtliche Angaben beziehen sich auf Schweizer ZGB und kantonales Schenkungs- und Erbrecht (Stand 2026). Für individuelle Beratung in komplexen Erbschafts-/Schenkungsfragen wende dich an einen qualifizierten Notar oder Erbrechts-Spezialisten.
Disclaimer: Dieser Artikel dient allgemeinen Bildungszwecken und stellt keine persönliche Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Renditen sind nicht garantiert; historische Performance ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. arvy AG ist von der FINMA als Verwalterin von Kollektivvermögen nach KAG Art. 24 zugelassen. Impressum & Rechtliche Hinweise.