Irische ETF: 15% statt 30% Quellensteuer


Über Gebühren wird viel diskutiert. Über Fondsdomizile fast nie. Dabei entscheidet dieses eine Detail über einen Renditeunterschied, der in derselben Grössenordnung liegt wie die gesamte Kostendiskussion zwischen einem günstigen und einem sehr günstigen Anbieter.
Zahlt ein US-Unternehmen eine Dividende an einen ausländischen Empfänger, behalten die USA einen Teil davon direkt an der Quelle ein. Der gesetzliche Standardsatz beträgt 30%. Dieser Abzug erfolgt, bevor das Geld beim Empfänger ankommt — hier bei deinem Fonds.
Ob der volle Satz greift oder ein reduzierter, hängt davon ab, ob zwischen den USA und dem Sitzstaat des Empfängers ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Irland hat ein solches Abkommen. Für in Irland domizilierte Fonds reduziert sich der Satz auf US-Dividenden dadurch auf 15%.
Die eingesparte Hälfte der Quellensteuer fliessen nicht an dich zurück. Sie bleiben schlicht im Fondsvermögen, statt an den US-Fiskus abgeführt zu werden — und erhöhen damit den Wert deiner Anteile.
Der Unterschied zur Verrechnungssteuer, die du kennst: Bei Schweizer Dividenden kannst du die Verrechnungssteuer über die Steuererklärung zurückfordern. Die US-Quellensteuer, die innerhalb eines Fonds anfällt, kannst du nicht zurückfordern. Sie ist auf Fondsebene verloren — es sei denn, das Domizil verhindert sie von vornherein.
Die Grössenordnung ergibt sich aus drei Werten: dem US-Anteil des Index, der Dividendenrendite dieser Aktien und der Differenz zwischen 30% und 15%.
| US-Gewicht im Index | Dividendenrendite | Effekt pro Jahr |
|---|---|---|
| 65% | 2.00% | 0.195% |
| 70% | 1.80% | 0.189% |
| 72% | 1.60% | 0.173% |
Je nach Marktlage liegt der Effekt also bei ungefähr 0.17% bis 0.20% pro Jahr. Das klingt nach wenig. Zur Einordnung: Es ist ungefähr so viel, wie der Gebührenunterschied zwischen dem günstigsten und einem mittelteuren Schweizer Anbieter ausmacht.
Über 30 Jahre gerechnet: Bei CHF 500 monatlich und 7% Bruttorendite ergibt eine effektive Belastung von 0.45% rund CHF 558'000. Kommen 0.19% Quellensteuernachteil dazu, sind es noch rund CHF 538'000. Eine Differenz von rund CHF 20'000, entstanden allein durch das Fondsdomizil.
Die beiden grossen europäischen Fondsstandorte sind Irland und Luxemburg. Für Fonds mit hohem US-Aktienanteil ist Irland in der Regel im Vorteil, weil das irisch-amerikanische Abkommen die Reduktion auf 15% ermöglicht und irische Fondsstrukturen sich für die Abwicklung von US-Erträgen etabliert haben.
Wie erkennst du das Domizil? Am zuverlässigsten an der ISIN: Sie beginnt bei irischen Fonds mit «IE», bei luxemburgischen mit «LU». Im Factsheet steht das Domizil zusätzlich ausgeschrieben.
Ein Beispiel aus der Praxis: Der Industrieländer-Baustein des arvy ETF Sparplans trägt eine ISIN, die mit «IE» beginnt — genau aus diesem Grund. Welcher Fonds das ist und was er kostet, steht auf Die Bausteine.
Eine wichtige Abgrenzung: Das Argument gilt für Fonds mit hohem US-Aktienanteil. Bei einem Obligationenfonds in Schweizer Franken spielt die US-Quellensteuer keine Rolle — dort ist ein Schweizer Fondsdomizil in der Regel die sinnvollere Wahl, weil es um die Verrechnungssteuer auf inländischen Erträgen geht. Das Domizil ist also kein Qualitätssiegel, sondern muss zum Anlageuniversum passen.
Ein Hinweis zur Einordnung: Für den in der Schweiz ansässigen Privatanleger ist das Domizil eine Frage der Fondseffizienz, nicht der eigenen Steuerpflicht. Deine persönliche Besteuerung richtet sich nach Schweizer Recht — dazu mehr in ETF Sparplan Steuern Schweiz.
Damit hier keine falschen Erwartungen entstehen, drei Klarstellungen.
Es ist keine Steuerersparnis für dich persönlich. Der Vorteil entsteht im Fonds, nicht in deiner Steuererklärung. Du bemerkst ihn nur indirekt, über eine leicht höhere Wertentwicklung.
Es ist keine feste Zahl. Der Effekt schwankt mit dem US-Gewicht des Index und der jeweiligen Dividendenrendite. Steigen die Kurse stärker als die Dividenden, sinkt er.
Er ersetzt keinen Gebührenvergleich. Ein Fonds mit irischem Domizil und hoher TER kann teurer sein als ein günstiger Fonds mit anderem Domizil. Beide Grössen gehören zusammen betrachtet — der Gebührenvergleichsrechner hilft bei der Gesamtrechnung.
Weil zwischen Irland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das den Satz auf Dividenden für qualifizierende Fonds von 30% auf 15% reduziert. Das Domizil des Fonds entscheidet, welcher Satz zur Anwendung kommt.
Die auf Fondsebene anfallende Quellensteuer kannst du als Anlegerin oder Anleger nicht zurückfordern. Sie ist bereits abgezogen, bevor der Ertrag im Fonds ankommt. Deshalb ist das Domizil die einzige wirksame Stellschraube.
An der ISIN: Irische Fonds beginnen mit «IE», luxemburgische mit «LU». Zusätzlich steht das Domizil im Factsheet und im Verkaufsprospekt.
Andere Länder haben eigene Sätze und Abkommen, aber der Effekt ist dort deutlich kleiner, weil ihr Gewicht in einem Weltindex geringer ist. Die praktische Bedeutung entsteht fast vollständig aus dem hohen US-Anteil.
Ja. Der Effekt wirkt unabhängig davon, wo du wohnst, weil er innerhalb des Fonds entsteht. Deine persönliche Steuersituation in der Schweiz bleibt davon unberührt.
Mit dem DA-1 fordern Schweizer Steuerpflichtige die anrechenbare ausländische Quellensteuer auf direkt gehaltenen Wertpapieren zurück. Für Quellensteuer, die innerhalb eines Fonds anfällt, greift es nicht — deshalb ist dort das Fondsdomizil der einzige Hebel.
Synthetisch replizierende Fonds bilden den Index über ein Tauschgeschäft ab, wodurch die Quellensteuerfrage anders gelagert ist. Bei physisch replizierenden Fonds mit hohem US-Anteil ist das irische Domizil der klare Normalfall.
Direkt ausgewiesen wird sie selten. Sichtbar wird sie indirekt über die Tracking Difference: Zwei Fonds auf denselben Index mit gleicher TER, aber unterschiedlichem Domizil, unterscheiden sich langfristig genau um diesen Betrag.
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Der arvy ETF Sparplan berücksichtigt das Domizil von Anfang an — 0.39% Verwaltung plus 0.06% TER.
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Zum ETF Sparplan →Dieser Beitrag wurde von Thierry Borgeat, Mitgründer von arvy, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, und Florian Jauch, CFA, geprüft.
Disclaimer: arvy AG ist ein von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligter Verwalter von Kollektivvermögen nach Art. 24 des Kollektivanlagengesetzes (KAG). Dieser Beitrag dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Die dargestellten Berechnungen sind Modellrechnungen auf Basis der genannten Annahmen und keine Prognose; sie unterstellen eine konstante Rendite und eine monatliche Verzinsung zum nominellen Jahreszins. Die historische Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Anlagen in Aktien unterliegen Kursschwankungen; Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Steuerliche Auswirkungen sind kantonal und individuell unterschiedlich — kläre deine Situation mit einer Fachperson ab.