Vom Kinderkonto zum eigenen Depot: Die Übergabe an dein erwachsenes Kind


Bei arvy lautet das Kinderkonto auf dich als Elternteil — nicht auf dein Kind. Mit dem 18. Geburtstag passiert daher rechtlich nichts automatisch. Die Übergabe ist deine bewusste Entscheidung. Drei Wege, Steuer-Optimierung und die ehrliche Math.
Im Gegensatz zu gebundenem Kindesvermögen (True Wealth, UBS key4) lautet das arvy Kinderkonto auf den Elternteil — nicht auf das Kind. Das bedeutet: mit dem 18. Geburtstag deines Kindes ändert sich rechtlich und steuerlich gar nichts. Die Übergabe ist deine bewusste Entscheidung. Drei Wege stehen offen: vollständige Schenkung, schrittweise Übertragung, oder weiter unter eigener Verwaltung halten. CHF 50'000 weiter im Sparplan = CHF 1.2 Mio mit 65 @ 7%.
Wenn Schweizer Eltern an «Kinderkonto mit 18» denken, stellen sie sich meistens ein dramatisches Ereignis vor: die Bank schickt einen Brief, das Konto wechselt automatisch den Besitzer, das nun-volljährige Kind kann frei verfügen. Bei manchen Anbietern stimmt das tatsächlich — aber bei arvy nicht.
Bei arvy lautet das Kinderkonto rechtlich auf dich als Elternteil. Du bist Inhaber, du verfügst, du entscheidest. Das Konto trägt zwar gedanklich den Zweck «für mein Kind sparen» — aber juristisch ist es dein Vermögen, deine Steuerpflicht, deine Bank-Beziehung. Mit dem 18. Geburtstag deines Kindes ändert sich an dieser Tatsache nichts. Das Konto läuft einfach weiter wie bisher.
Das ist gleichzeitig ein Vorteil und eine Verantwortung. Vorteil: du behältst Kontrolle, Flexibilität und Strategie-Hoheit. Verantwortung: du musst aktiv entscheiden, wann und wie du das Vermögen ans Kind übergibst — niemand macht das für dich. Dieser Artikel zeigt drei klare Übergabe-Wege, die steuerliche Optimierung dahinter und die mathematische Logik, die deine Entscheidung leiten sollte.
In der Schweiz gibt es bei Kinder-Investmentprodukten grundsätzlich zwei rechtliche Konstrukte. Die meisten Eltern wissen das nicht — bis es relevant wird.
Du bist rechtlicher Inhaber. Geld gehört dir, ist in deiner Steuererklärung, du verfügst. Mit 18 ändert sich rechtlich nichts. Übergabe an Kind = bewusster Akt (Schenkung).
Kind ist rechtlicher Inhaber von Anfang an. Eltern haben Vertretungsbefugnis bis 18. Mit Volljährigkeit endet diese — automatischer Übergang ohne Aktion.
Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Modell B (Konto auf Kind) wird oft empfohlen als «sauberste» Lösung, hat aber einen erheblichen Nachteil: du verlierst mit dem 18. Geburtstag deines Kindes komplett die Kontrolle. Was dein Kind dann mit einem fünf- oder sechsstelligen Vermögen macht, liegt nicht mehr in deiner Hand. Statistisch wird ein nicht-unerheblicher Teil dieses Geldes binnen 24 Monaten verkonsumiert.
Modell A (Konto auf Eltern, wie bei arvy) erlaubt dir, die Übergabe strategisch und gestaffelt zu planen. Du entscheidest, wann das Kind reif genug ist. Du entscheidest, wie viel du auf einmal übergibst. Du entscheidest, ob du das Vermögen weiter compounden lässt und es als grösseren Block (Hochzeit, Wohnungskauf, Studium) später überträgst. Mehr darüber im Hub-Artikel zum Schweizer Kinderkonto.
Wenn dein Kinderkonto bei arvy ist, lautet es rechtlich auf dich. Das ist eine bewusste Produktentscheidung von arvy — sie gibt dir maximale Flexibilität für die Übergabe-Strategie. Wenn du willst, dass dein Kind mit 18 automatisch und vollständig verfügen kann, müsstest du ein gebundenes Kindesvermögen bei einem anderen Anbieter (True Wealth, UBS key4) wählen. Beide Wege sind legitim — sie haben einfach unterschiedliche Konsequenzen.
Konkret heisst das: am 18. Geburtstag deines Kindes ist beim arvy Kinderkonto Folgendes der Fall:
Das mag bürokratisch klingen, ist aber befreiend: du musst nichts «in Eile» mit 18 machen. Du hast Zeit, die Übergabe sorgfältig zu planen — über Monate, Jahre oder Lebensphasen.
Wenn das Konto bei dir ist, bleibt eine Frage: wann und wie übergibst du an dein Kind? Drei Strategien haben sich in der Praxis bewährt. Jede hat ihre eigene Logik.
Du eröffnest mit deinem nun-erwachsenen Kind ein eigenes Depot in seinem Namen (bei arvy oder einer anderen Bank). Per Schenkungsvertrag überträgst du das Vermögen vom arvy-Konto auf das neue Kind-Depot. Vorteil: klarer Schnitt, Kind hat volle Verantwortung. Nachteil: alles auf einmal — wenn das Kind nicht reif ist, kann das ein Risiko sein.
Statt alles auf einmal zu übergeben, schenkst du jährlich einen Teilbetrag — z.B. CHF 5'000–10'000 — vom arvy-Konto direkt auf das eigene Konto/Depot deines Kindes. Vorteil: das Kind lernt graduell mit Vermögen umzugehen. Steuerlich in den meisten Kantonen bis zu hohen Freibeträgen unbedenklich (siehe Steuer-Sektion). Der Rest des Vermögens compoundet weiter unter deiner Verwaltung.
Du übergibst gar nicht aktiv, sondern hältst das Konto weiter unter deiner Verwaltung — bis ein spezifischer Anlass eintritt: Studium, erste Wohnung, Hochzeit, Hauskauf, Selbständigkeits-Start. Dann finanzierst du gezielt das, was Sinn macht. Vorteil: maximale Kontrolle, das Geld compoundet maximal lang. Nachteil: du musst aktiv kommunizieren, dass das Vermögen «für später» da ist — sonst entsteht beim Kind keine Beziehung dazu.
Für die meisten arvy-Eltern ist eine Kombination aus Variante 2 und 3 optimal: das Konto bleibt grundsätzlich bei dir, du übergibst aber schrittweise (z.B. CHF 5'000–10'000 jährlich ab 20 oder 22) und finanzierst grosse Lebensanlässe (Studium, Eigenwohnung) gezielt aus dem verbleibenden Vermögen. Das verbindet Compound-Vorteil mit graduellem Lern-Effekt beim Kind.
Solange das Konto bei dir bleibt, gilt für dich steuerlich nichts Neues: du zahlst Vermögenssteuer auf das angelegte Kapital (was du sowieso tust) und Einkommensteuer auf Dividenden-Ausschüttungen (bei thesaurierenden Aktien-Sparplänen meist gering).
Bei der Schenkung an dein Kind gilt in der Schweiz: in fast allen Kantonen sind Schenkungen von Eltern an ihre eigenen Kinder steuerfrei — auch bei sechsstelligen Beträgen. Das ist eine deutliche kantonale Eigenheit der Schweiz und ein erheblicher Vorteil gegenüber Schenkungen an Nicht-Verwandte. Drei Kantone (Schwyz, Luzern, Obwalden) erheben gar keine Schenkungssteuer; alle anderen haben Eltern-Kind-Schenkungen ausgenommen oder sehr hohe Freibeträge.
Ein paar Punkte zur Eltern-Kind-Schenkung in der Schweiz:
Und ein wichtiger Punkt zur Doppelbelastung: das nun-erwachsene Kind wird ab dem 18. Geburtstag unabhängig vom Konto-Übergang voll steuerpflichtig — eigene Steuererklärung, eigene Krankenkasse (CHF 250–400/Monat), AHV/IV-Pflicht. Das hat nichts mit dem Kinderkonto zu tun. Es passiert sowieso, sobald die Volljährigkeit erreicht ist. Eltern sollten das mit dem Kind vor dem 18. Geburtstag besprechen.
Wenn du als Elternteil entscheidest, ergibt sich eine emotional komplexe, mathematisch aber sehr klare Frage: ist das Vermögen besser sofort beim Kind, oder besser noch ein paar Jahre (oder Jahrzehnte) im Compound-Modus?
Schau dir an, was verschiedene Verwendungs-Entscheidungen mit CHF 50'000 wirklich kosten, gerechnet bis zur Pensionierung mit 65 (47 Jahre Anlagehorizont, 6% nominal):
| Verwendung | Sofort verbraucht | Investiert bis 65 | Wert mit 65 @ 6% |
|---|---|---|---|
| Kind kauft Auto mit 19 | CHF 30'000 | CHF 20'000 | CHF 309'318 |
| Kind macht Weltreise mit 20 | CHF 10'000 | CHF 40'000 | CHF 618'637 |
| Studium-Anschub (sinnvoll) | CHF 20'000 | CHF 30'000 | CHF 463'978 |
| Alles compoundet weiter (du behältst Verwaltung) | CHF 0 | CHF 50'000 | CHF 773'296 |
Berechnung: Endwert bei 6% nominaler Rendite über 47 Jahre. Renditen vor Inflation, vor Steuern. Reale Werte (nach 2% Inflation) etwa 30% tiefer.
Auto mit 19 zu finanzieren kostet über die Karriere CHF 464'000 (Differenz zwischen «alles weiter anlegen» und «CHF 30'000 für Auto verwenden»). Das ist nicht der Preis des Autos — das ist der Opportunitätskosten-Preis, den die exponentielle Compounding-Eigenschaft erzeugt.
Bei arvy hast du den Vorteil, diese Entscheidung selbst zu treffen — nicht der 18-jährige im euphorischen Volljährigkeits-Moment. Du kannst sagen: «Auto erst, wenn du das aus eigenem Einkommen finanzierst. Das Konto-Vermögen behalten wir weiter im Compound-Modus, und ich helfe dir konkret beim Studium-Start.» Diese Eltern-Hoheit ist genau der Punkt, weshalb arvy bewusst das Konto auf den Elternteil legt.
Damit der Compound-Effekt nicht abstrakt bleibt: hier die durchgerechneten Endwerte für verschiedene Kinderkonto-Endbeträge und Anlage-Horizonte, wenn das Vermögen weiter unter deiner Verwaltung bleibt:
| Kinderkonto mit 18 | Mit 25 (7y) @ 7% | Mit 30 (12y) @ 7% | Mit 65 (47y) @ 7% |
|---|---|---|---|
| CHF 20'000 | CHF 32'116 | CHF 45'044 | CHF 480'914 |
| CHF 50'000 | CHF 80'289 | CHF 112'610 | CHF 1'202'285 |
| CHF 100'000 | CHF 160'578 | CHF 225'219 | CHF 2'404'571 |
CHF 50'000 mit 18, weiter compoundet bei 7%, werden bis zur Pensionierung deines Kindes zu CHF 1.2 Millionen. Mit CHF 100'000 zur Volljährigkeit ist dein Kind bei der Pensionierung praktisch unabhängig von Staat und Pensionskasse — allein wegen früher Compounding.
Wichtig: diese Zahlen entstehen nicht, wenn du das Konto mit 18 «übergibst und vergisst». Sie entstehen, wenn jemand das Vermögen strategisch und diszipliniert weiter führt — was bei einem 18-jährigen statistisch unwahrscheinlich ist. Bei einem 45-jährigen Elternteil mit Investment-Erfahrung sehr viel wahrscheinlicher. Das ist die mathematische Logik hinter dem arvy-Modell.
Ein häufiger Fehler bei arvy-Eltern: weil das Konto rechtlich auf dir bleibt, denken viele, sie müssten dem Kind gar nichts erklären. Das ist ein Fehler. Die psychologische Beteiligung des Kindes ist genauso wichtig wie die finanzielle Disziplin. Drei konkrete Schritte:
Zeige dem Kind das Konto, die aktuelle Höhe, die Compound-Math. Erkläre offen: «Dieses Konto läuft rechtlich auf mir. Das ist bewusst so — damit wir die Übergabe gemeinsam planen können, nicht in Eile mit 18. Aber moralisch ist es für dich.»
Werde konkret: «Wir planen X CHF jährlich zu schenken ab Alter Y, plus Z bei spezifischen Anlässen (Studium-Start, Eigenwohnung). Den Rest lassen wir weiter compounden — auf lange Sicht wird das deine eigene Vorsorge.» Vermeide falsche Erwartungen («mit 18 gehört dir alles!»).
Lade das Kind ein zu mitdiskutieren, was im Portfolio liegen sollte. Erkläre, warum die ~30 arvy-Quality-Aktien (Visa, LVMH, Microsoft, Nestlé) ausgewählt sind. So entsteht beim Kind eine emotionale Beziehung zum Konto, nicht nur ein abstrakter Vermögensbestand. Mehr dazu im Artikel Kindern Geld beibringen.
Weil das Konto bei dir bleibt, hast du etwas, das Eltern mit gebundenem Kindesvermögen nicht haben: du kannst einfach weitermachen. Kein Übergabe-Trauma mit 18, kein abrupter Wechsel, keine Sorge dass dein Kind das Vermögen impulsiv zerlegt.
Was das mathematisch bedeutet: wenn du nach dem 18. Geburtstag deines Kindes einfach den bestehenden Sparplan weiterführst (z.B. CHF 200/Monat, weil du das ohnehin auf deinem Budget hattest), erzeugst du erhebliche zusätzliche Wirkung:
| Szenario | Wert mit 30 |
|---|---|
| CHF 50'000 mit 18, alles liegen lassen @ 7% (12y) | CHF 112'610 |
| + Sparplan läuft weiter CHF 200/Monat von 18–30 @ 7% | CHF 157'549 |
| Zusätzlicher Effekt durch Sparplan-Fortführung | +CHF 44'939 |
Die CHF 200 monatlich von 18 bis 30 sind dabei keine neue Belastung — sie waren in deinem Budget eh schon drin. Du machst einfach weiter. Mit dem Vorteil: das Konto kennt keinen Bruch, kein Anlass für «das gehört jetzt mir, ich gebe es aus». Es ist und bleibt eine kontinuierliche Compound-Maschine, die du strategisch steuerst.
Genau hier liegt der grösste Vorteil des arvy-Modells: das Eltern-Verfügungsrecht erhält sich Compound-Diszipline. Statt zu hoffen, dass dein 18-jähriges Kind die Versuchung vermeidet, das Vermögen sofort zu materialisieren, behältst du die Steuerung — bis dein Kind reif ist (oder ein realer Anlass wie Eigenwohnung kommt, wo das Vermögen sinnvoll eingesetzt wird).
Auf die Eltern. Das ist eine bewusste Produkt-Entscheidung von arvy — sie gibt den Eltern volle Strategie-Hoheit über Zeitpunkt und Form der Übergabe. Wenn du willst, dass dein Kind mit 18 automatisch und vollständig verfügen kann, brauchst du ein gebundenes Kindesvermögen bei einem anderen Anbieter (True Wealth, UBS key4).
Rechtlich und steuerlich: nichts. Das Konto bleibt auf dir, dein Sparplan läuft weiter, du erhältst weiter Steuerbescheinigungen. Die Bank schickt keinen Brief an dein Kind, das Kind hat keinen Zugriff. Du entscheidest, wann und wie du übergibst.
Nein. Du kannst — aber du musst nicht. Drei Wege stehen offen: Komplett-Schenkung, schrittweise jährliche Übertragung, oder weiter behalten und gezielt bei Anlässen unterstützen.
Per Schenkungsvertrag (formlos oder schriftlich) und Bank-Transfer. Praktisch: dein Kind eröffnet ein eigenes Depot (bei arvy oder anderswo), du überträgst den gewünschten Betrag dahin. Bei Beträgen über CHF 5'000–10'000 schriftlichen Schenkungsvertrag empfehlenswert für Steuerklärung.
In fast allen Schweizer Kantonen sind Eltern-Kind-Schenkungen steuerfrei — auch bei sechsstelligen Beträgen. Drei Kantone (Schwyz, Luzern, Obwalden) haben gar keine Schenkungssteuer. Bei sehr grossen Beträgen oder komplexen Situationen mit Steuerberater abstimmen.
Kein Problem — das Konto läuft weiter auf dir. Du kannst es zeitlich unbeschränkt halten, weiter besparen, gezielt für Lebensanlässe deines Kindes verwenden (Studium, Wohnung, Hochzeit) oder es als Teil deiner eigenen Vermögensstrategie integrieren.
Nein. Das Konto lautet rechtlich auf dich. Dein Kind ist nicht Bank-Vertragspartner und hat keine Zugriffsrechte — auch nicht moralisch berechtigt, auch nicht «weil das Geld für ihn gedacht war». Es ist juristisch dein Vermögen bis zur expliziten Schenkung.
Krankenkasse CHF 250–400/Monat (vorher Familien-Police), eigene Steuerpflicht (sofern eigenes Einkommen). Das passiert unabhängig vom Kinderkonto-Status. Total rund CHF 350–500/Monat zusätzliche Fixkosten ab dem 18. Geburtstag.
Theoretisches Risiko. Bei eigenem Konkurs oder rechtlichen Forderungen gegen dich kann das Konto-Vermögen theoretisch betroffen sein. In der Praxis ist das für die meisten Familien irrelevant — aber wenn du in einer Risiko-Branche (z.B. Selbständigkeit) tätig bist, kann gebundenes Kindesvermögen bei einem anderen Anbieter eine Überlegung sein.
arvy Kinderkonto
Eltern-Kontrolle ist eingebaut, nicht abgehängt.
Bei arvy lautet das Kinderkonto auf dich als Elternteil. Du behältst Verfügungsbefugnis und Strategie-Hoheit — auch nach dem 18. Geburtstag deines Kindes. Schweizer Quality-Aktien, FINMA-reguliert, Mindestbeitrag CHF 50/Monat.
Mehr zum arvy Kinderkonto →
Verfasst von Thierry Borgeat, Mitgründer von arvy. Geprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA. Rechtliche Angaben beziehen sich auf das Schweizer ZGB (Art. 14 Volljährigkeit) und kantonales Schenkungssteuerrecht (Stand 2026). Für individuelle Beratung wende dich an einen qualifizierten Steuer- oder Rechtsberater.
Disclaimer: Dieser Artikel dient allgemeinen Bildungszwecken und stellt keine persönliche Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Renditen sind nicht garantiert; historische Performance ist kein Indikator für zukünftige Ergebnisse. arvy AG ist von der FINMA als Verwalterin von Kollektivvermögen nach KAG Art. 24 zugelassen. Impressum & Rechtliche Hinweise.