Säule 3a Nachzahlung 2026: Versäumte Einzahlungen nachholen — der komplette Guide

März 13, 2026 9 Minuten Lesezeit
Säule 3a Nachzahlung 2026: Alles was du wissen musst | arvy

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Säule 3a Nachzahlung 2026: Versäumte Einzahlungen nachholen — der komplette Guide

Von Thierry Borgeat, CFA & Co-Founder · Zuletzt aktualisiert: März 2026 · 8 Minuten Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2026 hat sich für die private Vorsorge in der Schweiz etwas Fundamentales geändert: Du kannst versäumte Einzahlungen in die Säule 3a erstmals rückwirkend nachholen. Wer in früheren Jahren nicht den vollen Maximalbetrag eingezahlt hat, kann diese Lücken jetzt schliessen — und dabei die Steuervorteile rückwirkend nutzen.

Diese Änderung betrifft potenziell Millionen von Erwerbstätigen in der Schweiz. Doch die Regeln sind komplex, die Fristen eng, und die Fallstricke real. Dieser Guide erklärt alles, was du wissen musst: Wer profitiert, wie es funktioniert, was es bringt — und was du auf keinen Fall falsch machen solltest.

10 Jahre
Maximaler Nachzahlungszeitraum
CHF 7'258
Maximalbetrag 3a pro Jahr (2026)
CHF 2'500+
Mögliche Steuerersparnis pro Nachzahlung

Was ist die 3a-Nachzahlung?

Bisher galt in der Schweiz eine einfache Regel: Wer den Maximalbetrag der Säule 3a in einem Jahr nicht ausschöpft, verliert diesen Spielraum unwiderruflich. Wer 2023 nur CHF 3'000 statt der maximalen CHF 7'056 einzahlte, konnte die fehlenden CHF 4'056 nie mehr nachholen. Diese Lücke war für immer verloren.

Das hat sich grundlegend geändert. Der Bundesrat hat beschlossen, dass Erwerbstätige ab 2026 versäumte Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachholen dürfen. Die Regelung erlaubt es, Beitragslücken der vergangenen 10 Jahre zu schliessen und den nachgezahlten Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Das ist eine der grössten Änderungen im Schweizer Vorsorgesystem seit der Einführung der Säule 3a im Jahr 1987. Für viele Menschen — insbesondere Teilzeitarbeitende, Selbständige in der Aufbauphase, und alle, die erst spät mit der Vorsorge begonnen haben — eröffnet das völlig neue Möglichkeiten.

Wichtig zu verstehen

Die Nachzahlung ist nicht unbegrenzt rückwirkend möglich. Sie gilt erst für Beitragsjahre ab 2025. Das heisst: Lücken aus den Jahren 2024 und früher können nicht nachgeholt werden. Die erste Nachzahlung ist frühestens 2026 möglich — für das Beitragsjahr 2025.


Wer kann nachzahlen?

Die Nachzahlung steht grundsätzlich allen Erwerbstätigen offen, die in der Schweiz AHV-pflichtig sind. Aber es gibt klare Voraussetzungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:

Du kannst nachzahlen, wenn: du im Beitragsjahr (das Jahr, für das du nachzahlen willst) ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz hattest, du im Jahr der Nachzahlung ebenfalls AHV-pflichtig erwerbstätig bist, du im Jahr der Nachzahlung zuerst den ordentlichen Maximalbetrag vollständig einzahlst, und die Lücke nicht älter als 10 Jahre ist.

Besonders profitieren:

Teilzeitarbeitende und Eltern: Wer wegen Kinderbetreuung das Pensum reduziert hat und nicht den vollen 3a-Betrag einzahlen konnte, kann diese Lücken jetzt schliessen. Gerade Frauen, die statistisch häufiger in Teilzeit arbeiten, profitieren überproportional. Mehr dazu im Artikel Was 5 Jahre Karrierepause wirklich kosten.

Berufseinsteiger: Wer mit 25 zu arbeiten begonnen hat, aber erst mit 30 angefangen hat, in die 3a einzuzahlen, hat 5 Jahre Lücken. Ab 2031 (wenn die 5 verpassten Jahre ab 2025 oder später liegen) können diese nachgeholt werden.

Selbständige in der Aufbauphase: Wer in den ersten Jahren der Selbständigkeit wenig verdient hat und keine oder geringe 3a-Einzahlungen gemacht hat, kann diese Lücken nachträglich füllen.

Expats, die in die Schweiz zurückkehren: Wer einige Jahre im Ausland gelebt hat und erst nach der Rückkehr wieder AHV-pflichtig wird, kann eventuell profitieren — allerdings nur, wenn im Lückenjahr ein Schweizer AHV-Einkommen bestand.


Die 5 Bedingungen im Detail

Bedingung 1: AHV-pflichtiges Einkommen im Lückenjahr

Du musst im Jahr, für das du nachzahlen willst, in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben. Ohne Einkommen keine Berechtigung. Das schliesst reine Sabbaticals oder Jahre im Ausland ohne Schweizer AHV-Anbindung aus. Wichtig: Auch bei Arbeitslosigkeit bist du AHV-pflichtig — das zählt also.

Bedingung 2: AHV-pflichtiges Einkommen im Nachzahlungsjahr

Auch im Jahr, in dem du die Nachzahlung leistest, musst du erwerbstätig und AHV-pflichtig sein. Wer bereits pensioniert ist, kann nicht mehr nachzahlen.

Bedingung 3: Ordentlicher Maximalbetrag zuerst

Du musst im Nachzahlungsjahr zuerst den regulären Maximalbetrag (2026: CHF 7'258) vollständig einzahlen, bevor du zusätzlich nachzahlen darfst. Die Nachzahlung kommt also obendrauf — nicht stattdessen.

Bedingung 4: Maximal der Fehlbetrag des Lückenjahres

Du darfst nur den Betrag nachzahlen, den du im Lückenjahr nicht einbezahlt hast. Hast du 2025 CHF 5'000 von möglichen CHF 7'258 einbezahlt, kannst du maximal CHF 2'258 nachzahlen. Hast du 2025 gar nichts einbezahlt, kannst du den vollen Maximalbetrag von 2025 nachzahlen.

Bedingung 5: Maximaler Rückblickzeitraum 10 Jahre

Die Lücke darf nicht älter als 10 Jahre sein. Ab 2026 kannst du also Lücken ab 2025 nachholen. Ab 2035 dann Lücken bis zurück ins Jahr 2025. Ältere Lücken (vor 2025) sind und bleiben verloren.

Achtung: Häufiges Missverständnis

Viele denken, sie können jetzt sofort für die letzten 10 Jahre nachzahlen. Das stimmt nicht. Die Regelung gilt erst für Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Im Jahr 2026 kannst du also maximal für ein einziges Jahr (2025) nachzahlen. Der volle Rückblick auf 10 Jahre wird erst 2035 erreicht.


Rechenbeispiel: Was bringt die Nachzahlung konkret?

Nehmen wir eine konkrete Situation: Sarah, 35, arbeitet in Zürich, verdient CHF 95'000 brutto. 2025 hat sie nur CHF 3'000 in die Säule 3a einbezahlt statt der möglichen CHF 7'258. Die Lücke beträgt CHF 4'258.

Ohne Nachzahlung: Sarah hat 2026 nur den regulären Maximalbetrag von CHF 7'258 als Steuerabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 35% (Kanton Zürich, Stadt Zürich) spart sie damit ca. CHF 2'540 Steuern.

Mit Nachzahlung: Sarah zahlt 2026 zuerst den regulären Maximalbetrag von CHF 7'258, und zusätzlich CHF 4'258 als Nachzahlung für 2025. Ihr gesamter Steuerabzug beträgt CHF 11'516. Bei 35% Grenzsteuersatz spart sie ca. CHF 4'031 Steuern — also CHF 1'490 mehr als ohne Nachzahlung.

Szenario Einzahlung 2026 Steuerabzug Steuerersparnis (ca.)
Ohne Nachzahlung CHF 7'258 CHF 7'258 CHF 2'540
Mit Nachzahlung (Lücke 2025) CHF 7'258 + CHF 4'258 CHF 11'516 CHF 4'031
Vorteil der Nachzahlung + CHF 4'258 + CHF 4'258 + CHF 1'490

Das Geld ist nicht verloren — es liegt in Sarahs 3a-Konto und wächst bis zur Pensionierung. Investiert sie es statt auf dem Sparkonto zu lassen, profitiert sie zusätzlich vom Zinseszinseffekt. Bei 6% Durchschnittsrendite über 30 Jahre werden aus CHF 4'258 rund CHF 24'400.

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Optimale Strategie: So holst du das Maximum raus

Strategie 1: Jedes Jahr prüfen und Lücken dokumentieren

Ab sofort solltest du jedes Jahr dokumentieren, wie viel du in die 3a einbezahlt hast und wie hoch der Maximalbetrag war. Diese Differenz ist dein Nachzahlungspotenzial. Bewahre die Einzahlungsbelege auf — dein 3a-Anbieter kann dir die Jahresübersicht liefern, aber die Eigenverantwortung liegt bei dir.

Strategie 2: Ordentliche Einzahlung immer priorisieren

Die Nachzahlung ist ein Bonus, kein Ersatz. Zahle jedes Jahr den vollen Maximalbetrag ein, wenn du es dir leisten kannst. Die Nachzahlung kommt erst obendrauf und ist an die Bedingung geknüpft, dass der ordentliche Betrag zuerst vollständig eingezahlt wurde.

Strategie 3: Nachzahlungen in Hocheinkommensjahren leisten

Der Steuereffekt der Nachzahlung hängt von deinem Grenzsteuersatz im Nachzahlungsjahr ab. Wenn du weisst, dass du 2027 einen Bonus oder eine Lohnerhöhung bekommst, kann es sinnvoll sein, die Nachzahlung für 2025 auf 2027 zu verschieben — weil der höhere Grenzsteuersatz eine grössere Ersparnis bringt. Du hast bis zu 10 Jahre Zeit.

Strategie 4: In eine Anlage-3a investieren, nicht aufs Sparkonto

Nachgezahlte Beträge sollten nicht auf einem 3a-Sparkonto mit 0.5% Zins versauern. Investiere sie in eine 3a-Anlagelösung mit hohem Aktienanteil — besonders wenn du noch 20+ Jahre bis zur Pensionierung hast. Der Unterschied zwischen Sparkonto und Anlage-3a über 30 Jahre kann Hunderttausende Franken ausmachen. Mehr dazu: Säule 3a: Bank, Versicherung oder App?

Strategie 5: Mehrere 3a-Konten für gestaffelte Auszahlung

Wenn du durch Nachzahlungen hohe 3a-Guthaben aufbaust, solltest du über mehrere 3a-Konten nachdenken. Der Grund: Bei der Auszahlung wird das Guthaben zum reduzierten Satz besteuert. Aber: je höher der Betrag in einem Jahr, desto höher der Steuersatz (Progression). Durch gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre und mehrere Konten kannst du die Steuerbelastung bei der Auszahlung deutlich senken.

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Die 4 häufigsten Fehler — und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Nachzahlung ohne ordentliche Einzahlung

Du kannst nicht nachzahlen, wenn du im selben Jahr nicht den vollen ordentlichen Maximalbetrag einbezahlt hast. Wer 2026 nur CHF 5'000 regulär einzahlt und dann CHF 4'258 als Nachzahlung für 2025 leisten will, wird abgewiesen. Erst die volle reguläre Einzahlung (CHF 7'258), dann die Nachzahlung.

Fehler 2: Falsche Kontobezeichnung

Die Nachzahlung muss klar als solche deklariert werden — auf ein separates oder korrekt bezeichnetes Nachzahlungskonto. Die Details variieren je nach 3a-Anbieter. Kläre bei deinem Anbieter ab, wie die Nachzahlung technisch abgewickelt wird, bevor du überweist.

Fehler 3: Denken, man kann alte Lücken schliessen

Nochmals: Nur Lücken ab Beitragsjahr 2025 können nachgeholt werden. Die Jahre 2015-2024 sind definitiv verloren. Lass dich nicht von Falschinformationen in Social Media verwirren.

Fehler 4: Nachzahlung auf dem Sparkonto lassen

CHF 7'258 auf einem 3a-Sparkonto mit 0.5% Zins sind nach 30 Jahren ca. CHF 8'400 wert. Investiert bei 6% Rendite sind es ca. CHF 41'700. Der Unterschied von CHF 33'300 entsteht nur durch die Wahl des Anlagemediums. Investiere deine 3a — das gilt für ordentliche Einzahlungen genauso wie für Nachzahlungen.


Schritt-für-Schritt: So zahlst du nach

Schritt 1: Prüfe deine Berechtigung. Hattest du 2025 ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz? Hast du 2025 weniger als den Maximalbetrag (CHF 7'258) in die Säule 3a einbezahlt? Bist du 2026 erwerbstätig? Wenn ja: Du bist berechtigt.

Schritt 2: Berechne deine Lücke. Maximalbetrag 2025 (CHF 7'258) minus deine tatsächliche Einzahlung 2025 = dein Nachzahlungspotenzial. Hol dir den Beleg von deinem 3a-Anbieter.

Schritt 3: Zahle zuerst den ordentlichen Betrag 2026 ein. Überweise CHF 7'258 als reguläre 3a-Einzahlung für 2026. Setze am besten einen Dauerauftrag auf CHF 605 pro Monat.

Schritt 4: Leiste die Nachzahlung. Kontaktiere deinen 3a-Anbieter für die korrekte Abwicklung. Die Nachzahlung wird separat deklariert und kann als zusätzlicher Steuerabzug geltend gemacht werden.

Schritt 5: Deklariere in der Steuererklärung. Gib sowohl die ordentliche Einzahlung als auch die Nachzahlung in deiner Steuererklärung an. Beide sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar.


Häufige Fragen

Kann ich für 2024 oder früher nachzahlen?
Nein. Die Nachzahlung gilt erst für Beitragsjahre ab 2025. Lücken aus früheren Jahren können nicht nachgeholt werden.
Wie viel kann ich maximal pro Jahr nachzahlen?
Maximal den Fehlbetrag eines einzigen Beitragsjahres — also höchstens CHF 7'258 (Maximalbetrag 2025/2026). Du kannst pro Jahr nur für ein Beitragsjahr nachzahlen, nicht für mehrere gleichzeitig.
Muss ich die Nachzahlung beim selben 3a-Anbieter machen?
Nein, du kannst die Nachzahlung bei einem beliebigen 3a-Anbieter leisten — sie muss nicht beim selben Anbieter erfolgen, bei dem die Lücke entstanden ist.
Lohnt sich die Nachzahlung für alle?
Ja, in praktisch allen Fällen. Der Steuerabzug und der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte machen die Nachzahlung für jeden Erwerbstätigen mit einer 3a-Lücke attraktiv. Je höher dein Einkommen (und damit dein Grenzsteuersatz), desto grösser der Effekt.
Was passiert, wenn ich die Schweiz verlasse?
Bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz kannst du dein gesamtes 3a-Guthaben — inklusive Nachzahlungen — beziehen. Es wird zum reduzierten Tarif besteuert.
Kann ich die Nachzahlung mit einem Pensionskasseneinkauf kombinieren?
Ja. Nachzahlung in die 3a und Einkauf in die Pensionskasse sind zwei unabhängige Vorgänge. Beide sind steuerlich abziehbar. In Kombination kann das in einem Jahr einen erheblichen Steuereffekt haben — besprich das mit einem Steuerberater.

Fazit: Eine historische Chance — wenn du sie richtig nutzt

Die 3a-Nachzahlung ist die grösste Verbesserung im Schweizer Vorsorgesystem seit Jahrzehnten. Aber sie ist kein Automatismus — du musst aktiv handeln, die Regeln verstehen, und die Nachzahlung strategisch planen.

Die wichtigsten Punkte nochmals: Ab 2026 kannst du Lücken ab Beitragsjahr 2025 nachholen. Du musst zuerst den ordentlichen Maximalbetrag einzahlen. Die Nachzahlung ist vollständig steuerlich absetzbar. Investiere den nachgezahlten Betrag, lass ihn nicht auf dem Sparkonto.

Die beste Vorsorge ist die, die du tatsächlich machst. Die zweitbeste: die, die du nachholst.

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Dieser Artikel wurde von Thierry Borgeat, CFA, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, geprüft. Zuletzt aktualisiert März 2026.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Steuer- oder Anlageberatung dar. Die gesetzlichen Bestimmungen zur 3a-Nachzahlung können sich ändern. Konsultiere bei Fragen einen Steuerberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Impressum & Rechtliche Hinweise