Steuern sparen in der Schweiz

Januar 22, 2025 7 Minuten Lesezeit

arvy's Teaser: Die meisten «Steuern sparen»-Artikel geben dir 10 generische Tipps, die du schon kennst: «3a einzahlen», «Belege sammeln», «Spenden abziehen». Gähn. Dieser Artikel ist anders. Wir haben die Abzüge nach Wirkung sortiert – von «bringt Tausende» bis «bringt ein paar Franken» – und zeigen dir für jede Einkommensstufe, welche Hebel sich wirklich lohnen. Plus: die Fehler, die dich am meisten kosten, und die neuen Regeln ab 2026.

Das Schweizer Steuersystem in 30 Sekunden

Du zahlst auf drei Ebenen Steuern: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Bundessteuer ist überall gleich. Die Kantons- und Gemeindesteuern variieren massiv – zwischen den günstigsten und teuersten Gemeinden kann die Steuerbelastung um den Faktor 2–3 abweichen. Dein Ziel: das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen legal so tief wie möglich halten.


Stufe 1: Die grossen Hebel (Sparpotenzial: CHF 2'000–15'000+/Jahr)

Das sind die Abzüge, die wirklich einen Unterschied machen. Wenn du nur 3 Dinge optimierst, dann diese.

1. Säule 3a: Maximum einzahlen – immer

Mit Pensionskasse
CHF 7'258
Maximum 2025/2026
Ohne Pensionskasse
CHF 36'288
Max. 20% des Nettoerwerbseinkommens

Steuerersparnis: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 in Zürich spart die volle 3a-Einzahlung ca. CHF 2'200 an Steuern – jedes Jahr. Über 30 Jahre: CHF 66'000 Steuerersparnis, plus die Rendite auf dem investierten Kapital.

NEU ab 2026: Rückwirkende 3a-Einkäufe

Ab 2026 kannst du erstmals Beitragslücken der Säule 3a nachzahlen – zunächst für 2025, später bis 10 Jahre rückwirkend. Das bedeutet: Im Jahr 2026 kannst du bis zu 2× CHF 7'258 = CHF 14'516 einzahlen (laufendes Jahr + Nachzahlung 2025), sofern 2025 eine Lücke bestand. Bedingung: Der laufende Jahresbeitrag muss zuerst voll eingezahlt sein.

2. Pensionskassen-Einkauf: Der stärkste Hebel für hohe Einkommen

Freiwillige Einkäufe in die PK sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar – und zwar ohne Obergrenze (bis zum persönlichen Einkaufspotenzial). Bei hohen Einkommen mit Grenzsteuersätzen von 35–40% bringt ein PK-Einkauf von CHF 30'000 eine sofortige Steuerersparnis von CHF 10'000–12'000.

Timing-Strategie

Über mehrere Jahre verteilen. Wer CHF 100'000 Einkaufspotenzial hat, sollte nicht alles auf einmal einzahlen. Besser: CHF 20'000–30'000 pro Jahr über 3–4 Jahre → maximale Progression brechen. Und: 3-Jahres-Sperrfrist für Kapitalbezug beachten! (→ PK-Guide)

3. Wohnort: Der grösste Hebel, den niemand nutzt

Dein Wohnort bestimmt deinen Steuersatz stärker als jeder Abzug. Zwischen der günstigsten und teuersten Gemeinde im selben Kanton liegen oft CHF 5'000–15'000 pro Jahr Differenz.

Beispiel: CHF 120'000 steuerbares Einkommen, ledig

Gemeinde Steuerbelastung ca. vs. Zürich Stadt
Zürich Stadt CHF ~21'500
Winterthur CHF ~21'000 –CHF 500
Baar (ZG) CHF ~13'500 –CHF 8'000
Wollerau (SZ) CHF ~11'000 –CHF 10'500

Richtwerte. Nutze den Steuerrechner des Bundes (estv.admin.ch) für exakte Zahlen.

Natürlich zählt beim Wohnort mehr als nur Steuern – aber wer ohnehin einen Umzug plant, sollte die steuerlichen Konsequenzen kennen.


Stufe 2: Mittlere Hebel (Sparpotenzial: CHF 500–3'000/Jahr)

4. Berufsauslagen: Mehr abziehen als du denkst

Die meisten Angestellten nehmen nur die Pauschale. Aber die effektiven Kosten sind oft höher:

Fahrkosten: ÖV-Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsort (GA, Streckenabo). Mit dem Auto: CHF 0.70/km, aber viele Kantone deckeln bei CHF 3'000–7'000. Prüfe deinen Kanton.
Auswärtige Verpflegung: Wenn du am Arbeitsort essen musst. Pauschale: CHF 3'200/Jahr (bei voller Arbeit, keine Kantine). Halbtagsarbeit = anteilig.
Übrige Berufsauslagen: Pauschale 3% des Nettolohns, max. CHF 4'000 (Bund). Effektiv oft höher: Fachliteratur, Berufskleidung, Arbeitszimmer (wenn kein Büro vom AG gestellt wird).
Homeoffice: Viele Kantone akzeptieren mittlerweile anteilige Mietkosten für ein Arbeitszimmer, wenn kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht.

5. Weiterbildungskosten: Bis CHF 12'400 abziehbar

Selbst bezahlte, berufsbezogene Aus- und Weiterbildung ist abzugsfähig – bis CHF 12'400 (Kanton ZH) bzw. CHF 13'000 (Bund). Das umfasst Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zum Kursort. Nicht abzugsfähig: Erstausbildung (Lehre, Studium).

Rechenbeispiel

CAS-Studiengang: CHF 8'000. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% → Steuerersparnis: CHF 2'400. Die Weiterbildung «kostet» dich also netto nur CHF 5'600.

6. Kinderabzüge und Kinderbetreuungskosten

Kinderabzug: Pro Kind pauschal CHF 6'600 (Bund) + kantonal unterschiedlich (ZH: CHF 9'000).
Kinderbetreuung: Kosten für Kita, Hort, Tagesmutter sind abzugsfähig – bis CHF 25'000 pro Kind/Jahr (Kantone) bzw. CHF 25'800 (Bund). Das ist enorm. Wer CHF 20'000 Kitakosten pro Kind hat, spart bei 30% Grenzsteuersatz CHF 6'000 an Steuern.

7. Zweitverdienerabzug für Ehepaare

Verheiratete Doppelverdiener können den Zweitverdienerabzug geltend machen: beim Bund 50% des niedrigeren Einkommens (min. CHF 8'600, max. CHF 14'100). Kantonal variiert es stark – in manchen Kantonen nur CHF 500, in anderen bis über CHF 10'000.

8. Versicherungsprämien und Vorsorgebeiträge

Krankenkassenprämien, Unfallversicherung und Lebensversicherungsprämien sind abzugsfähig – aber gedeckelt. Beim Bund: CHF 1'800 (ledig) bzw. CHF 3'600 (verheiratet). Die meisten Kantone haben ähnliche Obergrenzen. Dieser Abzug wird oft automatisch angerechnet.


Stufe 3: Kleinere Hebel (je CHF 100–500/Jahr)

Einzeln bringen sie wenig. Zusammen können sie aber nochmals CHF 1'000–2'000 ausmachen.

Schuldzinsen: Hypothekarzinsen sind vom Einkommen abzugsfähig. Konsumkreditzinsen auch – aber Konsumkredite lohnen sich generell nie.
Spenden: An steuerbefreite Organisationen, bis 20% des Nettoeinkommens. Mindestens CHF 100 pro Jahr.
Gesundheitskosten: Abzugsfähig, soweit sie 5% des Reineinkommens übersteigen (und nicht von der KK gedeckt sind). Zahnarztrechnungen, Brillen, Therapien.
Vermögensverwaltungskosten: Depot- und Kontogebühren. Pauschale: 0.3% des Wertschriftenvermögens, max. CHF 6'000 (ZH).
Parteibeiträge: Bis CHF 10'300 (Bund) bzw. kantonal bis CHF 20'600 (Verheiratete ZH).
Frühzeitige Steuerzahlung: Einige Kantone gewähren einen Vergütungszins bei Vorauszahlung (0.1–1%). Umgekehrt: Verzugszinsen betragen 4% (Bund) – immer pünktlich zahlen!


Steuern und Investieren: Was du wissen musst

Kapitalgewinne sind steuerfrei

In der Schweiz sind private Kapitalgewinne steuerfrei. Wenn du eine Aktie oder einen ETF mit Gewinn verkaufst, zahlst du darauf keine Steuern. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber fast allen anderen Ländern. Deshalb: Investieren lohnt sich in der Schweiz steuerlich noch mehr.

Was aber steuerpflichtig ist:

Dividenden: Werden als Einkommen besteuert. Thesaurierende (wiederanlegende) Fonds können steuerlich günstiger sein als ausschüttende.
Zinserträge: Auf Sparkonten, Obligationen – alles steuerbares Einkommen.
Vermögenssteuer: Dein gesamtes Vermögen (Konten, Depots, Immobilien minus Schulden) wird jedes Jahr besteuert. Die Sätze sind kantonal sehr unterschiedlich: in Zug minimal, in Genf spürbar.
Verrechnungssteuer: 35% auf Schweizer Dividenden und Zinsen – wird bei korrekter Deklaration in der Steuererklärung zurückerstattet. Vergiss nicht, alles zu deklarieren!


Was lohnt sich bei welchem Einkommen?

Prioritäten nach Einkommensklasse

CHF 60'000–80'000 brutto

1️⃣ 3a voll einzahlen (Ersparnis: ~CHF 1'500–2'000)
2️⃣ Berufsauslagen effektiv statt pauschal prüfen
3️⃣ Kinderbetreuungskosten voll abziehen (falls Kinder)
4️⃣ KK-Prämienverbilligung prüfen (in vielen Kantonen bis CHF 80k berechtigt)

CHF 80'000–150'000 brutto

1️⃣ 3a voll einzahlen + Nachzahlung 2025 prüfen (Ersparnis: ~CHF 2'000–4'500)
2️⃣ PK-Einkauf prüfen (grösstes Potenzial, staffeln über Jahre)
3️⃣ Weiterbildungskosten voll ausschöpfen
4️⃣ Wohnort-Optimierung evaluieren

CHF 150'000+ brutto

1️⃣ PK-Einkauf – der mit Abstand grösste Hebel (Ersparnis: CHF 5'000–15'000+/Jahr)
2️⃣ 3a + Nachzahlung voll ausschöpfen
3️⃣ Wohnort-Optimierung (bei CHF 200k+ kann ein Kantonswechsel CHF 10'000+/Jahr bringen)
4️⃣ Gestaffelten Kapitalbezug bei Pensionierung frühzeitig planen (→ Rente-oder-Kapital-Guide)
5️⃣ Vermögenssteuer-Optimierung (Hypothek nicht zu schnell amortisieren)


Steuern beim Bezug: Die andere Seite der Medaille

Wer heute Steuern spart (3a, PK-Einkauf), zahlt später beim Bezug Steuern. Aber: der Kapitalauszahlungssteuersatz ist viel tiefer als der Einkommenssteuersatz. Deshalb lohnt sich die Strategie trotzdem massiv.

Beispiel: CHF 7'258 in 3a einzahlen vs. nicht einzahlen

  Heute sparen Später zahlen Netto-Vorteil
3a-Einzahlung CHF 7'258 –CHF 2'200 Steuern +CHF 400–700 Auszahlungssteuer +CHF 1'500–1'800

Plus: Das Kapital war jahrzehntelang investiert und hat Rendite erwirtschaftet – steuerfrei innerhalb der 3a.

Gestaffelter Bezug spart nochmals: Verteile die Bezüge (3a-Konten, Freizügigkeit, PK-Kapital) über mehrere Steuerjahre → Progression brechen → Tausende sparen. (→ Rente-oder-Kapital-Guide)

Achtung: Höhere Bundessteuer auf Kapitalbezüge geplant

Das Entlastungspaket 2027 des Bundesrats sieht eine Erhöhung der Bundessteuer auf Kapitalbezüge vor – möglicherweise ab 2027/2028 in Kraft. Positiv für Ehepaare: Kapitalbezüge sollen künftig individuell (nicht mehr gemeinsam) besteuert werden. (→ Rente-oder-Kapital-Guide)


Die 7 teuersten Steuerfehler

1. Keine 3a einzahlen

Jedes Jahr ohne 3a-Einzahlung kostet dich CHF 1'500–4'000 an verlorener Steuerersparnis. Es gibt praktisch keinen Grund, die 3a nicht voll auszuschöpfen.

2. PK-Einkaufspotenzial nicht prüfen

Viele haben CHF 50'000–200'000 Einkaufspotenzial und wissen es nicht. Ein Blick auf den PK-Ausweis genügt. (→ PK-Ausweis-Guide)

3. Quellensteuer einfach akzeptieren (B-Bewilligung)

Wer über CHF 120'000 brutto verdient, muss die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen. Unter CHF 120'000 lohnt es sich oft trotzdem – vor allem mit 3a-Einzahlung und hohen Berufsauslagen. Frist: 31. März des Folgejahres! (→ Newcomer-Guide)

4. Nur eine 3a-Konto haben

Beim Bezug werden alle 3a-Gelder eines Steuerjahres zusammengezählt → Progression. Mit 3–5 Konten kannst du gestaffelt über mehrere Jahre beziehen und die Progression brechen.

5. PK-Einkauf und Kapitalbezug nicht koordinieren

Wer in die PK einkauft und innerhalb von 3 Jahren Kapital bezieht, muss die Steuerersparnis zurückzahlen. Timing ist alles.

6. Verrechnungssteuer vergessen

35% auf Schweizer Dividenden und Bankzinsen werden automatisch abgezogen. Die Rückerstattung erfolgt nur über die Steuererklärung – und nur wenn alles korrekt deklariert ist. Wer Konten oder Depots vergisst, verliert die 35%.

7. Zu spät oder gar nicht einreichen

Verzugszinsen: 4% beim Bund, bis 8% in einzelnen Kantonen. Fristerstreckung online beantragen, wenn nötig – aber nie ignorieren.


Dein Steuerkalender: Was du wann tun solltest

Januar: 3a-Dauerauftrag einrichten (lieber monatlich als Dezember-Stress). PK-Ausweis vom Vorjahr prüfen: Einkaufspotenzial?

März: Frist NOV-Antrag (31. März). Steuererklärung des Vorjahres einreichen oder Fristverlängerung beantragen.

Juni–September: Weiterbildungen buchen und bezahlen (noch im laufenden Steuerjahr abziehbar). PK-Einkauf tätigen (Einzahlungsbeleg für Steuererklärung sichern).

November: Krankenkasse vergleichen und wechseln (Frist: 30. November). Jede eingesparte KK-Prämie ist indirekt auch eine Steuerersparnis (mehr Geld zum Investieren).

Dezember: 3a-Einzahlung prüfen: Maximum erreicht? Nachzahlung für Vorjahr getätigt? Letzte Möglichkeit: Spende tätigen. Belege für Berufsauslagen, Weiterbildung, Gesundheit sammeln.


Deine Steuer-Checkliste

☐ 3a: Maximum einzahlt (CHF 7'258)?
☐ 3a: Nachzahlung für 2025 geprüft und eingezahlt?
☐ 3a: Mehrere Konten eröffnet (3–5 für gestaffelten Bezug)?
☐ PK-Einkauf: Potenzial auf Ausweis geprüft?
☐ PK-Einkauf: Über mehrere Jahre verteilt (nicht alles auf einmal)?
☐ Berufsauslagen: Effektiv vs. Pauschal verglichen?
☐ Weiterbildungskosten: Alle Belege gesammelt?
☐ Kinderbetreuungskosten: Voll abgezogen?
☐ Zweitverdienerabzug: Geltend gemacht (Ehepaare)?
☐ NOV: Antrag bis 31. März gestellt (B-Bewilligung)?
☐ Spenden: Belege für gemeinnützige Organisationen?
☐ Gesundheitskosten: Nicht gedeckte Kosten zusammengestellt?
☐ Verrechnungssteuer: Alle Konten und Depots deklariert?
☐ Krankenkasse: Bis November verglichen und gewechselt?
☐ Wohnort: Steuerbelastung beim nächsten Umzug berücksichtigt?


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Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Finanzberatung dar. Abzüge, Höchstbeträge und Regelungen variieren nach Kanton und persönlicher Situation. Für die Steuerplanung empfehlen wir den offiziellen Steuerrechner (estv.admin.ch) und bei Bedarf einen Steuerberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Stand: Februar 2026.