Teilzeit, Kinder, Karrierepause: Was 5 Jahre ohne Pensionskasse wirklich kosten


Kinder, Sabbatical oder Teilzeit sind oft die besten Entscheidungen, die du für dein Leben triffst. Aber das Schweizer Vorsorgesystem bestraft jede Unterbrechung. Hier ist die ehrliche Rechnung, was fünf Jahre ohne PK-Einzahlungen wirklich kosten — und ein konkreter Plan, wie du die Lücke später wieder schliesst.
Wenige Entscheidungen im Leben sind so wertvoll wie Zeit mit Kindern, ein bewusstes Sabbatical, oder eine Teilzeit-Phase, die dir Raum für ein Projekt gibt. Diese Entscheidungen sind fast nie rein finanziell. Aber sie haben finanzielle Konsequenzen — und das Schweizer Vorsorgesystem, so gut es in vielen Aspekten ist, bestraft jede Unterbrechung. Die PK-Einzahlungen fallen weg, die 3a-Abzugsmöglichkeit verschwindet (kein Erwerbseinkommen = kein 3a), und der Zinseszins-Effekt, den du in den nächsten 30 Jahren verlierst, ist oft grösser als der entgangene Lohn selbst.
Dieser Artikel zeigt dir genau, was fünf Jahre ohne PK-Einzahlungen bei einem durchschnittlichen Schweizer Lohn über die gesamte Lebenszeit kosten. Die Zahlen sind konservativ gerechnet und auf den BVG-Daten 2026 basierend. Dann zeigen wir dir den Wiedereinstiegsplan, mit dem du die Lücke innerhalb von 10–15 Jahren vollständig schliessen kannst. Und zum Schluss eine Doppelstrafe, die die wenigsten kennen: der Koordinationsabzug bei tiefen Pensen.
Lass uns mit einem realistischen Schweizer Fall rechnen. Eine 35-jährige Angestellte mit Bruttolohn CHF 80'000, Vollzeit, gute Pensionskasse. Sie nimmt fünf Jahre komplett Auszeit für ihre Kinder und kehrt mit 40 in den Beruf zurück.
Bei einem Bruttolohn von CHF 80'000 beträgt der versicherte Lohn (nach Koordinationsabzug von CHF 26'460 für 2026) CHF 53'540. Im Altersbereich 35–44 schreibt das BVG eine obligatorische Altersgutschrift von 10% auf diesen versicherten Lohn vor — also CHF 5'354 pro Jahr, aufgeteilt zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber. Viele gute Arbeitgeber zahlen mehr als das Minimum (13–15%), aber wir rechnen konservativ.
Jährliche Altersgutschrift: CHF 5'354 × 5 Jahre = CHF 26'770 verpasste BVG-Einzahlungen
Bei einer PK-Verzinsung von 2% über die nächsten 25 Jahre wachsen diese verpassten CHF 26'770 auf etwa CHF 43'920. Wären die Einzahlungen in Wertschriften investiert gewesen (6% erwartete Rendite, wie in einem modernen 1e-Plan mit Aktienanteil), wären daraus etwa CHF 114'800 geworden.
Der Lifetime-Effekt: Wenn diese fehlenden CHF 43'920 im Altersguthaben zu einem Umwandlungssatz von 5.5% ausgezahlt würden (typischer gemischter Satz 2050+), fehlen der Person CHF 2'416 pro Jahr an Rente. Über 25 Rentenjahre sind das rund CHF 60'400 an entgangener Lifetime-Rente — allein aus der PK-Seite.
| Szenario | Verpasste Gutschriften (5J) | Verlust @ 2% PK-Zins, 25J | Lifetime-Rentenverlust @ 5.5% |
|---|---|---|---|
| CHF 60'000 Lohn | CHF 16'770 | ~CHF 27'500 | ~CHF 37'800 |
| CHF 80'000 Lohn | CHF 26'770 | ~CHF 43'920 | ~CHF 60'400 |
| CHF 100'000 Lohn | CHF 36'770 | ~CHF 60'330 | ~CHF 82'900 |
| CHF 130'000 Lohn | CHF 51'770 | ~CHF 84'940 | ~CHF 116'800 |
Altersgutschrift 10% auf versicherten Lohn (Alter 35–44), Koordinationsabzug CHF 26'460, 25 Jahre Compound @ 2% BVG-Verzinsung, Umwandlung @ 5.5% gemischter Satz. Rente × 25 Jahre. Illustration.
Und das ist nur die Rechnung für die PK allein. Die 3a-Seite macht die Sache noch schlimmer.
Hier versteckt sich eine der gemeinsten Eigenheiten des Schweizer Vorsorgesystems: der Koordinationsabzug ist absolut und nicht proportional zum Pensum. Das heisst: wenn du 50% arbeitest und CHF 45'000 verdienst, wird der volle Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen — und dein versicherter Lohn schrumpft dramatisch.
Vollzeit CHF 90'000: versicherter Lohn = CHF 90'000 − CHF 26'460 = CHF 63'540 (= 71% des Bruttolohns)
80% CHF 72'000: versicherter Lohn = CHF 72'000 − CHF 26'460 = CHF 45'540 (= 63% des Bruttolohns)
60% CHF 54'000: versicherter Lohn = CHF 54'000 − CHF 26'460 = CHF 27'540 (= 51% des Bruttolohns)
50% CHF 45'000: versicherter Lohn = CHF 45'000 − CHF 26'460 = CHF 18'540 (= nur 41% des Bruttolohns)
Wer 50% arbeitet, hat also nicht nur 50% vom Lohn — er oder sie hat effektiv 50% vom Lohn UND gleichzeitig nur 41% der Bruttolohn-Basis in der PK versichert. Das ist die Doppelstrafe: weniger Lohn + geringere Versicherungsquote = dramatisch weniger BVG-Sparkapital.
Die gute Nachricht: Die BVG21-Reform, die schrittweise ab 2025 umgesetzt wird, sieht einen flexiblen Koordinationsabzug vor — er wird progressiv an das Einkommen angepasst, statt starr bei CHF 26'460 zu bleiben. Das verbessert die Situation für Teilzeit-Angestellte substanziell. Einige fortschrittliche Pensionskassen haben bereits freiwillig einen flexiblen oder reduzierten Koordinationsabzug eingeführt. Frag deinen Arbeitgeber oder schau auf deinem PK-Ausweis nach.
Bei einer kompletten Karrierepause verlierst du nicht nur die PK-Einzahlungen — du verlierst auch das Recht, in die Säule 3a einzuzahlen. Ohne Erwerbseinkommen gibt es kein 3a-Abzugsrecht. Das heisst: in 5 Jahren kompletter Pause verpasst du CHF 36'290 an möglichen 3a-Einzahlungen (5 × CHF 7'258 für Arbeitnehmende mit PK), und den dazugehörigen Steuerabzug in Höhe von ungefähr CHF 11'000–13'000, je nach Kanton und Grenzsteuersatz.
Seit 2026 dürfen Arbeitnehmende in der Schweiz verpasste 3a-Einzahlungen bis zu 10 Jahre rückwirkend nachholen — aber nur, wenn die Lücken ab 2025 entstanden sind. Das heisst: wenn du 2027–2031 eine Karrierepause machst und 2032 wieder einsteigst, kannst du die verpassten 3a-Einzahlungen theoretisch bis 2041 retroaktiv tätigen.
Die Einschränkung: Du musst in den Nachholjahren genug Einkommen haben, und die retroaktiven Einzahlungen sind zusätzlich zur laufenden 3a-Einzahlung möglich. Wer nach dem Wiedereinstieg nur knapp das maximale 3a-Guthaben zahlen kann, hat wenig Luft für Retroaktiv-Einkäufe. Für Familien mit einem Erwerbstätigen und einer Teilzeit-Person wird die Retroaktiv-Regel oft zum stärksten Hebel — aber sie ersetzt nicht den verlorenen Zinseszins-Effekt.
Oft übersehen: die AHV (1. Säule) reagiert ebenfalls auf Erwerbspausen — aber nicht unbedingt, wie du denkst. Wenn du während der Pause keinen Partner mit Erwerbseinkommen hast, musst du den AHV-Mindestbeitrag als Nichterwerbstätige selbst einzahlen (2026: CHF 530/Jahr). Wer das nicht tut, hat Beitragslücken — und jede Beitragslücke führt bei der späteren AHV-Rente zu einer Kürzung von rund 2.3% pro fehlendes Beitragsjahr.
Die gute Nachricht für Verheiratete: Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin mindestens den doppelten AHV-Mindestbeitrag einzahlt (also mehr als nur geringfügig erwerbstätig ist), gelten deine AHV-Pausenjahre automatisch als bezahlt. Du hast keine Beitragslücke und keine Rentenkürzung. Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren — und ein Grund, warum viele verheiratete Paare in der Schweiz die Karrierepause nicht als AHV-Problem erleben, während unverheiratete Paare sich sehr bewusst damit befassen müssen.
Für die maximale AHV-Rente brauchst du 44 Beitragsjahre mit einem durchschnittlichen Lebenseinkommen von mindestens CHF 90'720 pro Jahr. Die AHV-Maximalrente 2026 beträgt CHF 2'520 pro Monat (CHF 30'240 pro Jahr) für Alleinstehende — und jede Lücke im Lebenseinkommen-Durchschnitt drückt sie nach unten.
Die gute Nachricht: die Lücke lässt sich schliessen. Nicht mit einem Trick, sondern mit einem disziplinierten Plan über 10–15 Jahre. Hier sind die vier Hebel in der Reihenfolge ihrer Steueroptimalität.
Sobald du wieder erwerbstätig bist, weist dein neuer PK-Ausweis eine Einkaufslücke aus (siehe unser PK-Ausweis-Artikel). Diese Lücke ist dein stärkster Steuerhebel. Statt einen Einmal-Einkauf zu machen, staffeln wir:
Angenommen, nach dem Wiedereinstieg zeigt dein Ausweis eine Einkaufslücke von CHF 40'000, und dein Bruttolohn (nach Wiedereinstieg in 60% Teilzeit) beträgt CHF 54'000.
Jahre 1–5 nach Wiedereinstieg: jährlich CHF 8'000 einkaufen. Bei einem Grenzsteuersatz von ~22% in der Stadt Zürich sparst du pro Jahr ~CHF 1'760 an Steuern — über 5 Jahre also ~CHF 8'800 gesparte Steuern.
Achtung Art. 79b BVG: Einkäufe sind an die 3-Jahres-Sperrfrist gebunden. Wenn du nach 60 frühpensionieren willst oder Wohneigentum über PK-Vorbezug finanzieren möchtest, muss dein letzter Einkauf mindestens 3 Jahre davor liegen. Das Bundesgericht hat diese Regel in den Leitentscheiden 2C_658/2009 und 2C_6/2021 restriktiv ausgelegt: die Sperrfrist gilt für das gesamte Vorsorgeguthaben.
Ab dem ersten Franken Erwerbseinkommen hast du wieder das Recht auf die 3a-Einzahlung. Nutze es — und zwar mit dem Maximum von CHF 7'258 pro Jahr (2026, Arbeitnehmende mit PK). Wenn du in die Retroaktiv-Regel fällst (Lücken ab 2025), kannst du zusätzlich Nachzahlungen bis zu 10 Jahre zurück tätigen. Die Steuerersparnis durch die 3a liegt in der Schweiz typischerweise bei 25–35% des eingezahlten Betrags — ein sofortiger, risikofreier "Return" von über einem Viertel.
Parallel zu 3a und PK: ein automatischer Sparplan im freien Vermögen. Die steuerlichen Vorteile sind kleiner (Kapitalgewinne sind in der CH für Privatanleger steuerfrei, aber Dividenden sind es nicht), aber der Vorteil ist die Flexibilität. Das Geld ist nicht bis zur Pensionierung gebunden. Ein Sparplan ab CHF 200–500 pro Monat, konsequent über 15 Jahre, kann bei 6% erwarteter Rendite zu CHF 60'000–140'000 an freiem Vermögen werden — ein zweites Sicherheitsnetz neben der Vorsorge.
Bei Gehaltsverhandlungen: verhandle nicht nur um das Bruttogehalt, sondern auch um den Arbeitgeberanteil an der PK. Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das gesetzliche Minimum (oft 60% des Beitrags statt 50%), und einige bieten freiwillig höhere Altersgutschriften (15–18% statt der BVG-Minima 10–18%). Ein Arbeitgeber, der beim PK-Niveau 5 Prozentpunkte höher ist, ist über 25 Jahre oft wertvoller als ein Arbeitgeber mit CHF 5'000 mehr Bruttogehalt.
In den meisten Schweizer Haushalten trifft die Karrierepause nicht die ganze Familie — nur einen Partner. Und selbst wenn beide Partner verdienen, ist das Pensum oft unterschiedlich nach der Geburt eines Kindes. Das führt zu einer Asymmetrie in der Vorsorge, die sich über 20–30 Jahre massiv aufbaut: der eine Partner hat mit 60 ein grosses PK-Kapital, der andere hat deutlich weniger.
Die Konsequenz bei Scheidung ist bekannt (PK-Ausgleich im Scheidungsrecht), aber die Konsequenz bei fortdauernder Ehe ist subtiler: der Partner mit kleinerem PK-Kapital hat bei Pensionierung weniger Flexibilität und ist stärker von der AHV-Ehepaarrente abhängig, die ohnehin plafoniert ist.
Eine Strategie, die in der Schweiz zunehmend populär wird: der Partner mit höherem Einkommen zahlt die 3a-Maximalbeträge auch für den anderen Partner, sobald dieser wieder etwas Erwerbseinkommen hat. Das ist steuerlich eine Win-Win-Situation (2× maximale 3a-Abzüge statt 1×) und baut zugleich das Vorsorgekapital des "leistungsschwächeren" Partners auf.
Zusätzlich: wer die Karrierepause nimmt und später wieder einsteigt, sollte auf einen fairen Teil der Haushalts-Ersparnis bestehen, um diesen direkt in PK-Einkäufe und Sparplan zu leiten. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern Grundfairness — und es lohnt sich, das vor der Pause explizit abzumachen.
Rein finanziell betrachtet ist die Karrierepause fast nie optimal — sie kostet über 25 Jahre locker CHF 60'000–150'000. Aber das Leben ist mehr als eine PK-Tabelle. Der richtige Massstab ist: habt ihr den Wiedereinstiegsplan durchdacht, und habt ihr einen Partner-Ausgleichsmechanismus, um die Asymmetrie fair zu handhaben?
In einigen Fällen ja — wenn dein Arbeitgeber ein "Sabbatical-Modell" anbietet und dich während der Pause in der PK weiterversichert (oft gegen einen reduzierten Beitrag). Frag explizit nach. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich bei der Auffangeinrichtung BVG freiwillig als Nichterwerbstätige weiter zu versichern — das ist aber administrativ aufwändig und lohnt sich nur selten.
Mit einem disziplinierten Wiedereinstiegsplan (PK-Einkauf gestaffelt, 3a maximiert, zusätzlicher Sparplan) kannst du die Lücke in 10–15 Jahren schliessen. Je früher du startest und je höher dein Einkommen nach dem Wiedereinstieg, desto schneller. Die wichtigste Variable ist: konsequent. Wer 5 Jahre auf den "richtigen Zeitpunkt" wartet, verliert genau diese 5 Jahre Zinseszins.
Ja — für jemanden, der eine Lücke ab 2025 hat, ist das einer der stärksten neuen Hebel. Du kannst bis zu 10 Jahre rückwirkend einzahlen, und jede Einzahlung ist vom Einkommen abziehbar. Die Einschränkung: du brauchst das Einkommen im Jahr der Nachzahlung, und die Nachzahlung ist zusätzlich zur laufenden 3a-Einzahlung.
Im Scheidungsrecht gilt der hälftige Ausgleich der während der Ehe angesparten PK-Guthaben. Das bedeutet: wenn eine Frau während der Ehe weniger PK-Kapital angespart hat, gleicht der Ausgleich einen Teil dieser Lücke aus. Aber nur den Teil, der während der Ehe entstanden ist — Vorsorgelücken aus der Zeit vor der Ehe sind nicht ausgleichspflichtig.
Der 3a-Steuerabzug wirkt nur dann stark, wenn dein Grenzsteuersatz hoch ist. Bei sehr tiefen Einkommen (z.B. CHF 40'000) ist der Grenzsatz oft nur 10–15%, und der Vorteil der 3a gegenüber einem freien Sparplan ist kleiner. Aber: die 3a verhindert auch, dass du das Geld zwischendurch ausgibst — das ist der andere, oft unterschätzte Wert.
Wenn möglich, ja. Eine Pause vor dem 35. Lebensjahr kostet weniger als eine Pause nach 45, weil der Zinseszins-Effekt früherer verpasster Einzahlungen länger wirkt. Und: wenn du Kinder planst und die Pause sowieso kommt, macht es tendenziell mehr Sinn, sie in eine Lebensphase mit tieferer Altersgutschrift zu legen (25–34, wo die BVG-Gutschrift nur 7% ist statt 10% oder 15%).
Weiterlesen & Rechner
Kinderjahre, Sabbatical, Teilzeit-Phasen für ein Projekt — das sind keine finanziellen Fehler. Sie sind Entscheidungen, die dein Leben reicher machen auf eine Weise, die kein PK-Ausweis je messen wird. Der finanzielle Fehler ist nicht, zu pausieren. Der finanzielle Fehler ist, die Konsequenzen nicht zu kennen und nichts dagegen zu tun. Wer während der Pause weiter plant — PK-Einkaufsstrategie vorbereiten, 3a-Retroaktiv-Regel verstehen, mit dem Partner fair aufteilen — und nach dem Wiedereinstieg die Hebel konsequent bedient, kann die Lücke fast vollständig schliessen. Alle, die erst mit 55 realisieren, dass etwas fehlt, verlieren 20 Jahre Zinseszins. Das ist der eigentliche Fehler.
Geschrieben von Thierry Borgeat, Co-Founder von arvy, und überprüft von Patrick Rissi, CFA und Florian Jauch, CFA. Die Berechnungen basieren auf BVG-Daten 2026: Koordinationsabzug CHF 26'460, BVG-Eintrittsschwelle CHF 22'680, BVG-Altersgutschrift für Altersbereich 35–44 bei 10% des versicherten Lohns, 3a-Max CHF 7'258 für Arbeitnehmende mit PK. Lifetime-Renteneffekt berechnet bei 2% BVG-Verzinsung über 25 Jahre Compound und 5.5% gemischter Umwandlungssatz über 25 Rentenjahre. Alle Zahlen sind Illustrationen und abhängig von individueller PK und Kanton. Zuletzt aktualisiert April 2026.
Disclaimer: Dieser Artikel dient allgemeinen Bildungszwecken und stellt keine persönliche Vorsorge- oder Steuerberatung dar. Die genannten Beträge variieren je nach PK-Reglement, Kanton, Zivilstand und individueller Situation. Für konkrete Entscheidungen empfehlen wir die Beratung durch einen unabhängigen Vorsorgeberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Impressum & Rechtliche Hinweise.