Wegzug aus der Schweiz? Deine komplette Finanz-Checkliste (3a, PK, Steuern, Anlagen)


Du hast dich entschieden, die Schweiz zu verlassen. Vielleicht für einen neuen Job, vielleicht zurück in die Heimat, vielleicht für ein neues Abenteuer. Die Emotionen sind echt — aber die finanziellen Entscheidungen, die du in den nächsten 3–6 Monaten treffen musst, sind es auch.
Und hier ist das Problem: Die meisten dieser Entscheidungen sind unwiderruflich, zeitkritisch und schlecht dokumentiert. Dein 3a-Anbieter ruft dich nicht an, um deine Optionen zu erklären. Deine Pensionskasse schickt dir kein Wegzugs-Handbuch. Und Google liefert 15 widersprüchliche Foreneinträge von 2019.
Das ist der Guide, den wir uns gewünscht hätten, als wir angefangen haben, Neuzuzüger zu beraten. Jeder finanzielle Schritt, in der richtigen Reihenfolge, mit Fristen, Steuerfolgen und was mit deinen Anlagen nach dem Wegzug passiert.
Dieser Guide behandelt den definitiven Wegzug aus der Schweiz (Abmeldung bei der Gemeinde). Bei temporären Aufenthalten oder Beibehaltung des Schweizer Wohnsitzes gelten andere Regeln. Für den Finanz-Fahrplan deines ersten Jahres, siehe: → Neu in der Schweiz? Dein Finanz-Fahrplan
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☐ Arbeitgeber informieren — Kündigungsfrist ist typisch 1–3 Monate
☐ PK-Ausweis anfordern — Guthaben, Freizügigkeitsleistung und Einkaufspotenzial prüfen (du kannst noch vor dem Wegzug einen steuerabzugsfähigen PK-Einkauf machen)
☐ Säule 3a für das laufende Jahr maximieren — auch bei Wegzug Mitte Jahr kannst du den vollen Betrag von CHF 7'258 einzahlen
☐ 3a-Auszahlungsstrategie planen — Mehrere Konten? Staffelung über Jahre? Welcher Kanton?
☐ Doppelbesteuerungsabkommen prüfen mit dem Zielland
☐ Entscheiden was mit deinen Anlagen passiert — behalten, verkaufen oder transferieren?
☐ Krankenkasse kündigen — 30 Tage vor Wegzug, mit Nachweis neuer Deckung oder Abmeldung
☐ Post umleiten oder kündigen — Swiss Post Nachsendeauftrag
☐ Bank(en) informieren — nach Non-Resident-Konto-Optionen fragen
☐ 3a- und Freizügigkeitsanbieter informieren — Auszahlungsprozess initiieren
☐ Serafe kündigen (Radio/TV-Abgabe) — mit Abmeldebestätigung
☐ Bei der Gemeinde abmelden (Abmeldung) — das ist der entscheidende Schritt. Du erhältst eine Abmeldebestätigung. Dieses Dokument aufbewahren. Du brauchst es für alles.
☐ 3a-Auszahlungsantrag einreichen mit Abmeldebestätigung
☐ PK / Freizügigkeitskonto Auszahlungsantrag einreichen
☐ Letzte Steuererklärung einreichen (oder finale Quellensteuer wird durch Arbeitgeber berechnet)
☐ Verrechnungssteuer zurückfordern auf Dividenden (via DA-1 in Folgejahren falls zutreffend)
☐ Im neuen Land bei Steuerbehörde registrieren — Schweizer Vorsorgebezüge deklarieren falls nötig
Bei definitivem Wegzug kannst du dein gesamtes 3a-Guthaben auszahlen lassen. Keine Strafe, keine Mindesthaltedauer. Das Geld gehört dir ab Tag 1.
| Kanton | Steuer auf CHF 50'000 | Steuer auf CHF 100'000 | Steuer auf CHF 200'000 |
|---|---|---|---|
| Schwyz | ~CHF 2'000 (4%) | ~CHF 4'500 (4.5%) | ~CHF 10'000 (5%) |
| Zug | ~CHF 2'400 (4.8%) | ~CHF 5'200 (5.2%) | ~CHF 12'000 (6%) |
| Zürich | ~CHF 3'000 (6%) | ~CHF 7'000 (7%) | ~CHF 16'000 (8%) |
| Basel-Stadt | ~CHF 3'500 (7%) | ~CHF 8'000 (8%) | ~CHF 19'000 (9.5%) |
| Genf | ~CHF 3'800 (7.6%) | ~CHF 8'500 (8.5%) | ~CHF 20'000 (10%) |
Bei mehreren 3a-Konten: in verschiedenen Steuerjahren auszahlen um den progressiven Steuersatz zu reduzieren. Beispiel: ein Konto im Dezember (vor Wegzug), die anderen im Januar (neues Steuerjahr). Das kann CHF 2'000–5'000 sparen. 6+ Monate im Voraus planen. → Mehrere-Konten-Strategie
Dein PK-Guthaben ist oft das grösste Einzelvermögen — oft CHF 50'000–200'000+ nach 5–10 Jahren. Was damit passiert hängt davon ab, wohin du gehst.
| Zielland | Obligatorischer Teil (BVG-Minimum) | Überobligatorischer Teil |
|---|---|---|
| EU/EFTA-Land | ❌ Nicht auszahlbar. Muss auf einem Freizügigkeitskonto bleiben bis zum Rentenalter. | ✅ Sofort auszahlbar. |
| Nicht-EU/EFTA (UK, USA, Asien etc.) | ✅ Voll auszahlbar. | ✅ Voll auszahlbar. |
Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land kannst du den obligatorischen BVG-Teil deiner Pensionskasse nicht auszahlen. Dieses Geld muss auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto bleiben bis zum Rentenalter (60/65). Nur der überobligatorische Teil ist sofort auszahlbar. Das kann bedeuten, dass 50–80% deiner Pension gesperrt sind. Plane entsprechend — und wähle einen Freizügigkeitsanbieter der in Wertschriften investiert, nicht ein Sparkonto mit 0.25%.
1. Wertschriften-basierter Anbieter wählen — Finpension, VIAC oder valuepension bieten investierte Freizügigkeitskonten direkt. arvy kann auf Anfrage auch Freizügigkeitsgelder betreuen — schreib uns eine E-Mail an hello@arvy.ch für Details. Lass CHF 100'000+ nicht jahrzehntelang auf einem Sparkonto mit 0.25% liegen.
2. Auf zwei Konten aufteilen — du kannst bis zu zwei Freizügigkeitskonten haben. Ermöglicht gestaffelte Auszahlung später (verschiedene Jahre = tiefere progressive Steuer).
Freie Anlagen (Aktien, ETFs, Fonds, Crypto) gehören dir und sind vom Wegzug nicht betroffen. Aber einige Plattformen verlangen Schweizer Wohnsitz:
| Plattform/Anlage | Nach Wegzug behalten? | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Swissquote | ✅ Ja | Adresse auf ausländische Adresse ändern. |
| Interactive Brokers | ✅ Ja | Wohnsitz aktualisieren. |
| arvy Aktienfonds | ✅ Ja — von überall | Der Fonds (ISIN LI1306144786) ist ein Liechtenstein-UCITS. Über jeden Broker weltweit haltbar. Kein Schweizer Wohnsitz nötig. |
| arvy App (Sparplan) | ⚠️ Schweizer Wohnsitz nötig | Von App-Sparplan auf Fondsanlage über internationalen Broker wechseln. |
| Viac Invest / findependent | ❌ Schweizer Wohnsitz nötig | Positionen verkaufen und Geld vor Wegzug transferieren. |
| Crypto (eigenes Wallet) | ✅ Ja | Kein Handlungsbedarf. Self-Custody ist standortunabhängig. |
Wenn du mit arvy in der Schweiz investiert hast, ist der sauberste Übergang: vom arvy App-Sparplan auf den arvy Aktienfonds (ISIN LI1306144786 CHF; LI1306144802 USD; LI1306144810 EUR) über deinen internationalen Broker wechseln. Gleiche Strategie, gleiches Portfolio, gleiche Qualitätsunternehmen — von überall zugänglich. Genau deshalb haben wir den Fonds als Liechtenstein-UCITS strukturiert: damit dein Investment weiterläuft, egal wo du wohnst.
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Bei Quellensteuer (B-Bewilligung, unter CHF 120k): Dein Arbeitgeber rechnet die finale Steuer ab. Kein Handlungsbedarf — die Steuer wird von den letzten Lohnabrechnungen abgezogen und pro-rata berechnet.
Bei ordentlicher Veranlagung (C-Bewilligung, oder B über CHF 120k / NOV): Du musst eine finale Steuererklärung einreichen vom 1. Januar bis zum Abmeldedatum. Das Steueramt schickt dir die Formulare.
Deutschland besteuert Schweizer 3a- und PK-Auszahlungen möglicherweise nochmals als Einkommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert zwar eine echte Doppelbesteuerung (die Schweizer Steuer wird angerechnet), aber die deutsche Steuerlast kann erheblich sein. Konsultiere einen grenzüberschreitenden Steuerberater vor der Auszahlung.
Vor Wegzug:
☐ Bei Gemeinde abmelden (Abmeldung) — Abmeldebestätigung erhalten
☐ Krankenkasse kündigen (30 Tage Frist, Wegzugsnachweis)
☐ Serafe kündigen (Radio/TV-Abgabe)
☐ Post umleiten (Swiss Post, max. 12 Monate)
☐ Aufenthaltsbewilligung beim Migrationsamt abgeben
☐ Bankkonten schliessen oder umstellen (Non-Resident-Gebühren prüfen)
☐ Telefon-/Internet-Verträge kündigen (Kündigungsfristen beachten)
☐ Offene Rechnungen begleichen (Arzt, Strom, etc.)
Nach Wegzug:
☐ 3a-Auszahlungsantrag + Abmeldebestätigung einreichen
☐ PK / Freizügigkeitskonto Auszahlungsantrag einreichen
☐ Finale Steuererklärung einreichen (bei ordentlicher Veranlagung)
☐ Definitive Steuerveranlagung prüfen
☐ Freie Anlagen auf Non-Resident-freundlichen Broker transferieren (falls nötig)
☐ Adresse bei verbleibenden Schweizer Finanzinstituten aktualisieren
☐ Im neuen Land bei Steuerbehörde registrieren und Schweizer Bezüge deklarieren
| Zielland | PK (oblig. BVG) | PK (überoblig.) | 3a | Wichtiger Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| EU/EFTA (DE, FR etc.) | ❌ Gesperrt bis Pension | ✅ Auszahlbar | ✅ Auszahlbar | Obligatorischer Teil bleibt in der Schweiz. Guten FZ-Anbieter wählen. |
| UK (post-Brexit) | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Auszahlbar | UK besteuert ev. als Einkommen. DBA prüfen. |
| USA | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Auszahlbar | IRS behandelt Schweizer Vorsorgebezüge als steuerbares Einkommen. |
| Rest der Welt | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Voll auszahlbar | ✅ Auszahlbar | Lokale steuerliche Behandlung ausländischer Vorsorgebezüge prüfen. |
Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land = alles auszahlbar (3a + volle PK). Wegzug in ein EU/EFTA-Land = 3a voll auszahlbar, aber obligatorischer BVG-PK-Teil gesperrt. In allen Fällen: das spezifische Doppelbesteuerungsabkommen prüfen um zu verstehen, wie Bezüge in beiden Ländern besteuert werden.
Ja, 3a ist unabhängig vom Zielland voll auszahlbar. Schweizer Auszahlungssteuer fällt an (4–10% je nach Kanton). Deutschland besteuert die Auszahlung möglicherweise zusätzlich als Einkommen — DBA prüfen und grenzüberschreitenden Steuerberater konsultieren.
Wenn du weggezogen bist und alles ausbezahlt hast, fängst du neu an — neue 3a, neue Pensionskasse über den neuen Arbeitgeber. Stehengelassene Freizügigkeitskonten existieren weiter und können reaktiviert oder konsolidiert werden. Keine Strafe für die Rückkehr.
Die meisten Banken erlauben es, verlangen aber ev. höhere Non-Resident-Gebühren. Swissquote, UBS und PostFinance akzeptieren grundsätzlich Non-Residents. Neobanken (Neon, Yuh) verlangen typischerweise Schweizer Wohnsitz. Vor dem Wegzug bei der Bank bestätigen.
Typischerweise 2–4 Wochen nach Einreichung aller Dokumente (Abmeldebestätigung, ID, Bankverbindung). Wertschriften-basierte 3a-Konten dauern ev. etwas länger da Positionen verkauft werden müssen. Rechne nicht mit dem Geld am Abmeldungstag.
Der arvy App-Sparplan braucht Schweizer Wohnsitz. Aber der arvy Aktienfonds (ISIN LI1306144786) ist ein Liechtenstein-UCITS und von überall zugänglich über jeden Broker der ihn anbietet. Gleiches Portfolio, gleiche Qualitätsunternehmen, keine Schweizer Adresse nötig. → arvy Aktienfonds
Die Auszahlungssteuer nicht zu optimieren. CHF 200'000 PK + 3a auf einmal auszahlen in einem Hochsteuerkanton kann CHF 15'000–20'000 Steuern kosten. Aufteilen auf mehrere Konten, Jahre und einen Tiefsteuerkanton-Anbieter kann das auf CHF 8'000–10'000 reduzieren. Die Differenz: ein Kleinwagen. 6 Monate voraus planen.
Dieser Artikel wurde von Thierry Borgeat, Co-Founder von arvy, verfasst und von Patrick Rissi, CFA, und Florian Jauch, CFA, geprüft. Zuletzt aktualisiert März 2026.
Disclaimer: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine persönliche Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Regeln zu PK-Auszahlungen, 3a-Auszahlungen und Besteuerung variieren nach Kanton, Zielland, individuellen Umständen und können sich ändern. Die Informationen zu EU/EFTA-Beschränkungen bei obligatorischen BVG-Auszahlungen basieren auf den aktuellen bilateralen Abkommen. Für individuelle Beratung konsultiere einen qualifizierten grenzüberschreitenden Steuerberater. arvy ist ein von der FINMA beaufsichtigter Vermögensverwalter. Impressum & Rechtliche Hinweise